Bauüberwachung GMT 2017 Strecke 1740;
GE Rohrsen – Eystrup;
GE Linsburg – Nienburg;
GE Linsburg Gl. 2.
Bauüberwachungsleistungen mit Eisenbahnbetrieb (Fahrbahn).
Leistungsbeschreibung örtliche Bauüberwachung:
Fachtechnische/bauvertragliche Leistungen, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU, Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachung GMT 2017 Strecke 1740.
16FEI23916
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Bauüberwachung GMT 2017 Strecke 1740
GE Rohrsen – Eystrup
GE Linsburg – Nienburg
GE Linsburg Gl. 2
Bauüberwachungsleistungen mit...”
Kurze Beschreibung
Bauüberwachung GMT 2017 Strecke 1740
GE Rohrsen – Eystrup
GE Linsburg – Nienburg
GE Linsburg Gl. 2
Bauüberwachungsleistungen mit Eisenbahnbetrieb
(Fahrbahn)
Leistungsbeschreibung örtliche Bauüberwachung:
Fachtechnische/bauvertragliche Leistungen, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU, Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: AA01
📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachung GMT 2017 Str 1740.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 205-371400
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Bauüberwachung GMT 2017 Strecke 1740
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
2016/S 205-371400.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 049-090568 (2017-03-08)