Bearbeitungsnummer: Q/U2DD/R1177; „Ausstattung der Big Band der Bundeswehr mit Bühnen-, Audio-, Licht- und Multimediatechnik"

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Ausstattung der Big Band der Bundeswehr aus einem Rahmenvertrag, aus dem nach Bedarf abgerufen wird.
Im Einzelnen handelt es sich um Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes folgender Gewerke:
— Bühnentechnik (Open-Air-Trailer-Bühne);
— Audiotechnik (Line-Array-Beschallungssysteme inkl. Digitalkonsolen, digitales Audio-Netzwerk und Monitoring);
— Lichttechnik (kopfbewegte Scheinwerfer);
— Multimediatechnik (LED Wall, Kamerazüge, Regie);
— Riggingtechnik (für Audio-, Licht- und Multimediatechnik).
Es soll ein Kündigungsrecht vereinbart werden, das dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, die Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen.
Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen.
Für das während der Vertragserbringung erstellte Audio- und Videomaterial ist die Vereinbarung ausschließlicher Nutzungsrechte des öffentlichen Auftraggebers vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschallungsanlagen
Gesamtwert des Auftrags: 5 021 800 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschallungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.org 🌏
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-298078
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge (mit Nachweisen) in deutscher Sprache, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. (Die Teilnahmeanträge sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen.). Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb, Nicht Offenes Verfahren, Q/U2DD/R1177, Schlusstermin: 22.9.2016. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): Zusatzteil: 1000-9; 3300-6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausstattung der Big Band der Bundeswehr aus einem Rahmenvertrag, aus dem nach Bedarf abgerufen wird.
Im Einzelnen handelt es sich um Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes folgender Gewerke:
— Bühnentechnik (Open-Air-Trailer-Bühne);
— Audiotechnik (Line-Array-Beschallungssysteme inkl. Digitalkonsolen, digitales Audio-Netzwerk und Monitoring);
— Lichttechnik (kopfbewegte Scheinwerfer);
— Multimediatechnik (LED Wall, Kamerazüge, Regie);
— Riggingtechnik (für Audio-, Licht- und Multimediatechnik).
Es soll ein Kündigungsrecht vereinbart werden, das dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, die Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen.
Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen.
Für das während der Vertragserbringung erstellte Audio- und Videomaterial ist die Vereinbarung ausschließlicher Nutzungsrechte des öffentlichen Auftraggebers vorgesehen.
Referenznummer: BAAlNBw U2.4 - Q/U2DD/R1177
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit/vereinzelt europaweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Nachweise gem. Ziffer III.2.2 und III.2.3 sind mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen einer formlosen Bewerbung einzureichen.
Zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3 dieser Bekanntmachung sind Mustertabellen (Anlagen zur Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3),1., Ziffer III.2.3)2.a) - d), Ziffer III.2.3)3.a) - g)) zu befüllen und einzureichen.
Alle Mustertabellen sind aus dem Internet unter https://daten.baainbw.de/UAus/A/ zu beziehen.
Ein Abweichen von den Mustertabellen führt zum Verfahrensausschluss.
Mindeststandards:
— Formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
— Angaben zum Jahresumsatz und zur Beschäftigtenzahl des Bewerbers.
— unterschriebenes Formblatt B-V 034 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe; Stand: 1.4.2016.
Dieses Formular ist aus dem Internet unter www.baain.de, Rubrik „Vergabe / Formulare / Anlageblätter“ zu beziehen.
— unterschriebenes Formblatt B-V 047 - Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft; Stand: 1.12.2015.
Dieses Formular ist aus dem Internet unter www.baain.de, Rubrik „ Vergabe / Formulare / Anlageblätter“ zu beziehen.
— unterschriebene Eigenerklärung zur Deutschsprachigkeit mit nachfolgendem Text:
"Eigenerklärung zum Einsatz von deutschsprachigem Personal
Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen sich verpflichtet, i. R. der durchzuführenden Leistungen zu o. a. Rahmenvertrag nur deutschsprachiges Personal einzusetzen.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort/Datum,
Unterschrift
(Name in Druckbuchstaben),
Firmenstempel".
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens hinsichtlich der Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer II.1.5).
Mindeststandards:
1. Nachweisbare Tournee-Erfahrung mit einem Orchester/Big Band" vergleichbar mit der Big Band der Bundeswehr", bei OpenAir - und Indoor -Veranstaltungen insgesamt mit einer Mindestanzahl von 40 Veranstaltungen in dem Zeitraum ab 1.1.2015 bis zum 30.6.2016.
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Unter Tournee-Erfahrung wird verstanden: Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes mit Ton-, Licht- Multimediatechnik und Rigging.
Unter "vergleichbar mit Big Band der Bundeswehr" wird eine Big Band oder ein Orchester verstanden, das mit mindestens folgender Instrumentierung in folgender Anzahl besetzt ist:
— 4 x Trompete,
— 4 x Posaune,
— 5 x Saxophone,
— 1 x Gitarre,
— 1 x Bass,
— 1 x Keyboard,
— 1 x Schlagzeug.
Beispiele dafür sind (neben der Big Band der Bundeswehr):
— WDR Big Band,
— HR Big Band,
— James Last.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle zu erbringen, die folgende Punkte enthält (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3), 1., -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/):
— Ifd Nr.,
— Datum der Veranstaltung,
— Ort der Veranstaltung,
— Künstler-/Band-/Festival-/Veranstaltungsname,
— Bezeichnung der Veranstaltung,
— Ansprechpartner (Auftraggeber der Referenz),
— Tel-Nr. des Ansprechpartners (Auftraggeber der Referenz).
2. Nachweisbare Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes mit folgendem Leistungsumfang in dem Zeitraum ab 1.1.2015 bis zum 30.6.2016:
a) Open-Air-Trailer-Bühne mit einer Bauzeit von max. 4 h, von 17,2 m Breite, 11,6 m Tiefe, abzüglich Aussparungen für Treppenaufgänge hinten links und rechts von jeweils ca. 2 x 2 m (verbleibende Bühnenfläche: 191,52 m
Als Nachweis sind folgende Seiten des Baubuches der Bühne als Kopie vorzulegen:
— Seite (mit Prüfbuchnummer) mit eingetragenem Eigentümer,
— Seite (mit Prüfbuchnummer) mit der Gültigkeit des Baubuches,
— Seite (mit Prüfbuchnummer) mit der Baubeschreibung der Bühne, in der Breite, Länge und Höhe der Bühne ersichtlich sind,
— Seite (mit Prüfbuchnummer) mit Podest und Gesamthöhe.
Der Nachweis für den Einsatz der Open-Air-Trailer-Bühne und die Anzahl der Veranstaltungen ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3., 2.a), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
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b) Beschallungssystemen bei mind. 80 Veranstaltungen in Form von:
— mind. 16 Line-Array Topteilen und mind. 8 Subs (mind. 1 x 18 Zoll),
— mind. 4 Nearfills,
— Monitoring auf mind. 9 Wegen,
— Digital-Consolen mit mind. 64 Kanälen,
— digitales Audionetzwerk, bestehend aus digitaler Stagebox, Switchen,
— zeitgleiche Abnahme von mind. 64 Audioquellen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 2.b), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Künstler-/Band-/Festival-Veranstaltungsname,
c) Lichttechnik mit mind. 24 kopfbewegten Scheinwerfern mit Artnetanbindung inkl. Rigging bei mind. 80 Veranstaltungen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3., 2.c), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
d) Multimediatechnik bei mind. 80 Veranstaltungen in Form von:
— LED-Wall mind. 38 m
— mind. 2 Kamerazüge,
— Regie,
— Content-Einspielungen/Medienplayer.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 2.d), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Tel -Nr. des Ansprechpartners (Auftraggeber der Referenz).
3. Nachweise bezüglich der Qualifikation/Referenzen des Personals des Bewerbers im Zeitraum vom 30.6.2013 bis 30.6.2016. Die angegebenen Personen dürfen nicht mehrfach für unterschiedliche Aufgabengebiete aufgeführt werden.
a) Ein geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik, mit einer Anzahl von mind. 80 Veranstaltungen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.a), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik,
— Kurzbeschreibung des Liefer-/Leistungsumfangs,
— Aufgabengebiet/Funktion der benannten Person.
b) Ein Rigger für Bühnentechnik, mit einer Anzahl von mind. 80 Veranstaltungen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.b), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des Riggers,
c) Ein zertifizierter Systemtechniker für Beschallungsanlagen mit einer Anzahl von mind. 80 Veranstaltungen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.c), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des Zertifizierten Systemtechnikers für Beschallungsanlagen,
Des Weiterem ist eine Kopie des Zertifikats des Systemtechnikers für Beschallungsanlagen vorzulegen.
d) Ein Systemtechniker für Lichttechnik mit einer Anzahl von mind. 80 Veranstaltungen.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.d), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des Systemtechnikers für Lichttechnik,
e) Ein Bildmischer, der über Erfahrungen als „Bildmischer“ bei Liveaufzeichnungen oder Liveübertragungen, mit mind. 80 Veranstaltungen wie Musikveranstaltungen oder Musikvideoproduktionen verfügt. Bei den aufgeführten Veranstaltungen müssen mindestens 3 Quellen „gemischt“ worden sein“.
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Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.e), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des Bildmischers,
f) Ein Kameramann/Kamerafrau (Nr. 1), der/die über Erfahrung als Kameramann/Kamerafrau, mit mind. 80 Veranstaltungen wie Musikveranstaltungen oder Musikvideoproduktionen verfügt.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.f), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) zu erbringen, die folgende Punkte enthält:
— Name des/der Kameramanns/Kamerafrau,
— Bezeichnung der Veranstaltung/Produktion,
g) Ein Kameramann/Kamerafrau (Nr. 2), der/die über Erfahrung als Kameramann/Kamerafrau, mit mind. 80 Veranstaltungen wie Musikveranstaltungen oder Musikvideoproduktionen verfügt.
Der Nachweis ist in Form einer Tabelle (Muster vgl. Anlage zu Auftragsbekanntmachung Ziffer III.2.3, 3.g), -> https://daten.baainbw.de/UAus/A/) erbringen, die folgende Punkte enthält:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bietergemeinschaft In dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formular BAAlNBw B-V 047) muss wenigstes mit folgende Angaben befüllt werden:
— Liste der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse;
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern, die zum Nachweis der Eignung herangezogen werden, bedürfen sowohl im Vergabeverfahren als auch nach Vertragsschluss der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die o. g. Bewerbererklärungen und Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten / Nachunternehmern vorzulegen.
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Von Dritten/Nachunternehmers, auf die zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zurückgegriffen wird, ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für die Bewerber in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte/Nachunternehmer in diesem Sinne.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 90 Tage
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAlNBw U2.4
Internetadresse: www.baainbw.org 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Fax: (0049) 0261 / 400 - 18207 📠
URL für weitere Informationen: www.baainbw.org 🌏
URL der Dokumente: www.baainbw.org 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr - E1.3 - Angebotssammelstelle -

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BAAlNBw U2.4 - Q/U2DD/R1177
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge (mit Nachweisen) in deutscher Sprache, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. (Die Teilnahmeanträge sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen.).
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Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Nicht Offenes Verfahren,
Q/U2DD/R1177,
Schlusstermin: 22.9.2016.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
Zusatzteil: 1000-9; 3300-6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungen.
Bewerber/Bieter können sich zur Inanspruchnahme von Vergaberechtsschutz, das heißt der Nachprüfung behaupteter Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 103 GWB an die Vergabekammer des Bundes wenden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn einzureichen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 165-298078 (2016-08-16)