Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zu Sonder-, Grund- und Oberschulen des Bezirks Mitte und/oder Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zu Sonder-, Grund- und Oberschulen des Bezirks Mitte und/oder Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-07 Auftragsbekanntmachung
2016-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Insgesamt sind 138 Schüler/innen, davon 12 im Rollstuhl zu diversen Schulen im Bezirk Mitte zu befördern sowie ca. 88 Schulklassen zu diversen Schwimmhallen. Nähere Angaben, siehe Ausführungen zu den Losen.3 600 000
Gesamtwert des Auftrags: 3 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Postanschrift: Müllerstraße 146
Postleitzahl: 13353
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-mitte.berlin.de 📧
Fax: +49 30901844688 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 071-124452
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Eine Anforderung der Vergabeunterlagen ist nur noch über die Vergabeplattform: www.berlin.de/vergabeplattform bis einschließlich 21.4.2016 möglich. Der Interessent erhält kostenlos die Vergabeunterlagen in elektronischer Form (pdf- Format). Für die Anforderung und den Erhalt der Vergabeunterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben.Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Abforderung der Vergabeunterlagen mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Interessenten werden danach per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann ausschließlich konventionell in Papierformat erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zu Sonder-, Grund- und Oberschulen des Bezirks Mitte und/oder Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zur Albert-Gutzmann-Schule
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 14 Schüler/innen an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer für die Albert-Gutzmann-Schule, Orthstr.1, 13357 Berlin (Sammelbeförderung: 13, Einzelbeförderung: 1).
Menge oder Umfang: Schülerbeförderung von ca. 14 Schüler/innen an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer vom Wohnort (überwiegend aus dem Bezirk Mitte, einige aus dem Bezirk Reinickendorf) zur Albert-Gutzmann-Schule, Orthstr.1, 13357 Berlin, und zurück (Sammelbeförderung: 13, Einzelbeförderung: 1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zur Charlotte-Pfeffer-Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 94 Schüler/innen mit geistiger und körperlicher Behinderung, davon 10 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen und in den Ferien sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer für die Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin (Sammelbeförderung: 83, Einzelbeförderung: 11).
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Menge oder Umfang: Schülerbeförderung von ca. 94 Schüler/innen mit geistiger und körperlicher Behinderung, davon 10 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen und in den Ferien sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer vom Wohnort zur Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin und zurück (Sammelbeförderung: 83, Einzelbeförderung: 11). Die Schüler/innen kommen aus dem Bezirk Mitte, in Einzelfällen auch aus einem anderen Bezirk innerhalb Berlins.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrer) zu diversen Sonder-, Grund- und Oberschulen des Bezirks Mitte
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 30 Schüler/innen mit Behinderung, davon 2 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer zu diversen Schulen im Bezirk Mitte (Sammelbeförderung: 29, Einzelbeförderung: 1).
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Menge oder Umfang: Schülerbeförderung von ca. 30 Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder auch „autistische Behinderung“, davon 2 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer zu diversen Schulen im Bezirk Mitte vom Wohnort zur Schule und zurück (Sammelbeförderung: 29, Einzelbeförderung: 1).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht
Kurze Beschreibung:
Beförderung von ca. 88 Schulklassen vom Schulstandort zum festgelegten Zielort (Schwimmhalle) und zurück zum Aufnahmepunkt (Schule).
Menge oder Umfang: Beförderung von Schulklassen vom jeweiligen Schulstandort zum festgelegten Zielort (Schwimmhalle) einschließlich Rückbeförderung. Die Beförderung erfolgt an verschiedenen Wochentagen (ausschließlich Schultage) zu verschiedenen Schwimmhallen innerhalb des Bezirks Mitte von Berlin. (Schwimmbad Seestraße, Schwimmbad Fischerinsel, Schwimmbad Gartenstraße; Schwimmbad Seydlitzstraße).
Insgesamt sind 138 Schüler/innen, davon 12 im Rollstuhl zu diversen Schulen im Bezirk Mitte zu befördern sowie ca. 88 Schulklassen zu diversen Schwimmhallen. Nähere Angaben, siehe Ausführungen zu den Losen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: VOL_2016_SchuSpo_01 Schülerbeförderung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (den Vergabeunterlagen beigefügtes Formblatt) gemäß § 7 Abs.1 EG VOL/A; Nachweis über einen Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ULV) oder gleichwertige Eintragung bei einer Präqualifikationsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr – Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern – Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung; Erklärung gemäß § 1 Abs. 2.
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Frauenförderverordnung (FFV-Vordruck); Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Vordruck); Nachweis, dass die einzusetzenden Arbeitsmittel und das einzusetzende Personal (insbesondere bezogen auf Qualität und Zertifizierung) den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen bei Auftragserteilung entsprechen und in ausreichender Kapazität vorhanden sind; vor Auftragserteilung wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3 oder GZR 4), eine Abfrage aus dem Korruptionsregister Berlin für Berliner Firmen sowie eine Abfrage der Finanzsanktionsliste durch den Auftraggeber veranlasst.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis, dass eine gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe für Personenschäden i. H. v. 2 000 000 EUR, Sachschäden i. H. v. 2 000 000 EUR und Bearbeitungsschäden i. H. v. 100 000 EUR abgeschlossen ist bzw. bei Leistungsbeauftragung eine solche abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 2 Referenzen mit Ansprechpartner und Telefonnummer (den Vergabeunterlagen beigefügter Vordruck); Einhaltung „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ und „Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern“ (den Vergabeunterlagen beigefügtes Merkblatt gilt als Mindestanforderung); Beantwortung der Angaben zum Unternehmen (den Vergabeunterlagen beigefügtes Datenblatt); bei Auftragsvergabe ist der Bieter verpflichtet, Kopien vorzulegen: des Fahrzeugscheins, Hauptuntersuchungs-Nachweis von TÜV/Dekra; turnusmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen wie Bremssonderuntersuchungen; Nachweis, dass alle einzusetzenden Fahrzeuge unter die jeweils gültige Fassung der Kennzeichnungs-Verordnung der Schadstoffgruppe 4 („grüne Plakette“) fallen, dass die Ausrüstung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Firmenfahrzeuge alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, z. B. hinsichtlich der Bereifung gemäß § 2 Abs. 3a StVO; dass alle nach den am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung ausgeführt oder veranlasst werden; dass die Haftung für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden übernommen wird; Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einschließlich Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, z. B. bei Einsatz von Schwenkliften, Hubbühnen und Rollstuhlrampen; bei Auftragsvergabe ist weiterhin nachzuweisen, dass die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Arbeitskräfte gestellt werden; dass nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt wird, das für die Auftragsdurchführung geeignet und qualifiziert ist; das nachweislich regelmäßig Unterweisungen bzw. Belehrungen der Beschäftigten, insbesondere des Fahrpersonals zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes und zu auftragsspezifischen Dienstanweisungen durchgeführt werden; dass nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der BRD (FZV) die Verwendung von Fahrzeugen (auch unterbeauftragten Fahrzeugen) für Schülerfahrten bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt wurde und darüber hinaus Änderungen unverzüglich angezeigt werden; dass bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Vorschrift die entsprechende Zulassung (Eintragung im Fahrzeugschein) vorgelegt wird; dass bei der Auftragsausführung dem Auftraggeber auf Verlangen Nachweise über die Eignung aller im Rahmen dieses Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte (auch für Arbeitskräfte aus unterbeauftragten Unternehmen) und auch für die Person des Unternehmers vorgelegt werden (z.B. eintragloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Führerschein / Personenbeförderungsschein nach § 2 des Personenbeförderungsgesetzes – wenn nötig,Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Nachweis der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung); dass das für die Auftragsdurchführung vorgesehene Fahrpersonal über eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren und über berufliche Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Personenbeförderung, verfügt; dass das eingesetzte Fahrpersonal die deutsche Sprache mindestens umgangssprachlich beherrscht; dass, falls Arbeitskräfte mit Herkunft außerhalb der EU Mitgliedsstaaten eingesetzt werden, diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind und auf Nachfrage durch den Auftraggeber diese Unterlagen jederzeit vorgelegt werden können; dass Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten nicht eingesetzt werden; dass die jeweiligen Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerinnen nachweislich in die Bedienung und Handhabung bzw. Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge eingewiesen sind und darüber hinaus regelmäßig einem Fahrsicherheitstraining unterzogen und regelmäßig in Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden; dass alle Anforderungen für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen realisiert werden können, insbesondere die Einhaltung aller vorgeschriebenen formellen und verkehrstechnischen Anforderungen bzw. dafür alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (z.B. nach dem Personenbeförderungsgesetz, wenn erforderlich); dass die nach den abgestimmten Tourenplänen vereinbarten Beförderungszeiten korrekt eingehalten werden; dass die Vertretung bei personellen Ausfällen in jedem Fall abgesichert wird; dass das Fahrpersonal Umsicht, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sowie einen ruhigen, vertrauenserweckenden Umgangston beim Umgang mit den Schülern und Schülerinnen, mit dem Begleitpersonal und mit den Erziehungsberechtigten walten lassen wird; dass bei nachgewiesener medizinischer Indikation (z.B. bei Diabetes) den betreffenden Schülern bzw. Schülerinnen gestattet wird (wenn erforderlich), feste bzw. flüssige Nahrung während der Fahrt zu sich zu nehmen; dass während der Leistungserbringung eine ständige Erreichbarkeit während der Beförderungszeiten für Auftraggeber, Schule, Erziehungsberechtigte garantiert wird, darüber hinaus wird während der Beförderungszeiten die Möglichkeit zur Kommunikation mit dem Fahrpersonal (Funk, Telefon) gewährleistet; dass das eingesetzte Fahrpersonal auf die Verbreitung politischer oder religiöser Meinungen verzichtet sowie die Anwendung, Lehre oder sonstige Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ (Scientology) im Rahmen der Auftragsausführung unterlässt und dass Verstößen umgehend nachgegangen wird; dass im Interesse der Gesundheit der Schüler bzw. Schülerinnen das Rauchen in den Fahrzeugen während der Beförderung prinzipiell unterbleibt und dass die Fahrzeuge vor Fahrtantritt ausreichend gelüftet werden; dass sich unbefugte Personen nicht in den einzusetzenden Fahrzeugen aufhalten bzw. in diesen mitgenommen werden. Dabei sind alle Personen unbefugt, die nicht mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen betraut worden sind und die vom Auftraggeber nicht zur Beförderung vorgesehen sind. Dass auf keinen Fall Fahrzeuge eingesetzt werden, die Mängel und/ oder Schäden aufweisen und dadurch Personen gefährden könnten; dass falls Schäden am Fahrzeug durch das Fahrpersonal, die zu befördernden Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen oder andere Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen festgestellt werden, die Beförderung im beanstandeten Fahrzeug nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt bzw. fortgesetzt wird. In solchen Fällen wird unverzüglich für entsprechend sichere Ersatzbeförderung gesorgt; dass falls bei vorgeschriebenen Untersuchungen (§ 29 STVZO, §§ 41, 42 BO Kraft), bei polizeilichen Kontrollen oder bei Überprüfungen durch den Auftraggeber Mängel festgestellt werden, dieses Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt wird; dass die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal während der vorgesehenen Touren beim Auftraggeber vom Beginn bis zum Ende jeder Tour ausschließlich für den Auftraggeber eingesetzt werden; dass nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen mit geeigneten Spezialfahrzeugen (Behindertentransportkraftwagen) befördert werden (im Vergleich dazu: umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen – sog. „Umsetzer“ – sind körperbehinderte Schüler bzw. Schülerinnen mit Rollstuhl, die einen normalen Sitzplatz im Fahrzeug beanspruchen, deren Rollstuhl jedoch mitbefördert werden muss). Die dafür zum Einsatz kommenden Behindertentransportkraftwagen (nachfolgend „BTW“ genannt) entsprechen der DIN 75078); dass Auffahrschienen und Auffahrrampe (wenn erforderlich) bei der Benutzung und während der Fahrt so befestigt werden, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen wird; dass alle Beförderungsteilnehmer bzw. Beförderungsteilnehmerinnen im Fahrzeug einen Sitzplatz haben und die Anschnallpflicht mit geeigneten Haltegurten bzw. -systemen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Dabei werden alle Bestimmungen über die Besetzung von Kraftfahrzeugen eingehalten, wobei dabei die Angaben im Kfz-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 34a Abs. 1 StVZO maßgebend sind; dass die Türen der eingesetzten Fahrzeuge so gesichert werden, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türschlosssicherung). Die Fußböden der Fahrzeuge sind so ausgestattet, dass sie auch im feuchten Zustand (Regenwetter u. s. w.) ausreichend rutschhemmend sind.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Scardino
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-05 📅
Datum des Endes: 2017-07-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL_2016_SchuSpo_01 Schülerbeförderung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots-oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfantrag bei der o. a. Vergabekammer gestellt werden.
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Quelle: OJS 2016/S 071-124452 (2016-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 124452-2016
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326800
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 071-124452
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Bei den Angebotswerten handelt es sich um die Angabe von Festpreisen pro Stunde.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrern) zur Albert-Gutzmann-Schule
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 14 Schüler/innen an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer für die Albert-Gutzmann-Schule, Orthstr. 1, 13357 Berlin
(Sammelbeförderung 13, Einzelbeförderung 1).
Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrern) zur Charlotte-Pfeffer-Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 94 Schüler/innen mit geistiger und körperlicher Behinderung, davon 10 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen und in den Ferien sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer vom Wohnort zur Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8, 10178 Berlin und zurück (Sammelbeförderung 83, Einzelbeförderung 11). Die Schüler/innen kommen aus dem Bezirk Mitte, in Einzelfällen auch aus einem anderen Bezirk innerhalb Berlins.
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Bezeichnung des Loses: Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern (einschließlich Rollstuhlfahrern) zu diversen Sonder-, Grund- und Oberschulen des Bezirks Mitte
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von ca. 30 Schüler/innen mit Behinderung, davon 2 Rollstuhlfahrer, an allen Schultagen (außer in den Ferien) sowie die Tourenplanung durch den Auftragnehmer zu diversen Schulen im Bezirk Mitte (Sammelbeförderung 29, Einzelbeförderung 1).
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Beförderung von Schulklassen vom jeweiligen Schulstandort zum festgelegten Zielort (Schwimmhalle) einschließlich Rückbeförderung. Die Beförderung erfolgt an verschiedenen Wochentagen (ausschließlich Schultage) zu verschiedenen Schwimmhallen innerhalb des Bezirkes Mitte von Berlin (Schwimmbad Seestraße, Schwimmbad Fischerinsel, Schwimmbad Gartenstraße, Schwimmbad Seydlitzstraße).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Mitte von Berlin.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-20 📅

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Quelle: OJS 2016/S 182-326800 (2016-09-16)