Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Grimma

Landesamt für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz, Referat 114, Zentrale Beschaffungsstelle

Zustellung von Schriftstücken - Postfachzustellungen inbegriffen - bis zu einem Gewicht von max. 1 000 g je Schriftstück und einer Größe bis DIN B 4 sowie Postzustellungsurkunden und Einschreiben im Zustellbereich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-15 Auftragsbekanntmachung
2016-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 170 000 zu befördernde Briefsendungen jährlich im Inland sowie 240 Briefsendungen jährlich im Ausland.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz, Referat 114, Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lsf.sachsen.de 🌏
E-Mail: zebs@lsf.smf.sachsen.de 📧
Telefon: +49 371457-5211 📞
Fax: +49 371 457-2234 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 040-065453
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, 0351 4203-1444.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zustellung von Schriftstücken - Postfachzustellungen inbegriffen - bis zu einem Gewicht von max. 1 000 g je Schriftstück und einer Größe bis DIN B 4 sowie Postzustellungsurkunden und Einschreiben im Zustellbereich.
Referenznummer: H4700-70/1-114
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 090000 Sachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Zertifikat der Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL oder folgende 3 Einzelnachweise:
1. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen),
2. Referenzliste von wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen,
3. Nachweis einer Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung,
- Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen entsprechend des Zustellbereiches gem. Anlage der Leistungsbeschreibung,
- Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu Mindestentgelten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung, bei Gewährung von Skonto binnen 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 9,45 EUR zzgl. 19 % MwSt. (Bestellnummer 013834A00, Vergabe-Nr. H4700-70/1-114). Bestellung nur im Internet unter www.evergabe.de/vu
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-15 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ines Tittel
Internetadresse: www.lsf.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: H4700-70/1-114
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind:
Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, 0351 4203-1444.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341 977-1040 📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de 🌏
Fax: +49 341 977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, (...), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 040-065453 (2016-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 489 833,84 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 35182721415 📞
Fax: +49 35182729999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 111-198330
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 040-065453
ABl. S-Ausgabe: 111

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09000 Sachsen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-22 📅
Name: LVZ Logistik GmbH
Postanschrift: Druckereistr. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04159
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jana.boehm@lvz.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1) GWB, (...), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 111-198330 (2016-06-08)