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Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
a) die Ausführung von wesentlichen Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (wobei damit nicht die Anforderung verbunden wird, dass das Unternehmen bereits mindestens 3 Jahre bestehen und/oder entsprechende Leistungen im gesamten Zeitraum erbracht haben muss), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und
b) eine Auflistung des für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fahrzeugparks.
Die Nachweisführung erfolgt
zu a) durch eine Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe jeweils des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunktes sowie der Nennung des Auftraggebers und
zu b) durch eine Eigenerklärung zu dem für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fahrzeugpark mit Angaben u. a. zu Fahrzeugtyp, Zulassungsdatum, amtlichem Kennzeichen, Anzahl Fahrgast- und Rollstuhlplätze sowie zur Ausstattung mit Rampe, Hebebühne und Kopfstützen hinten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Referenzliste bzw. der Auflistung des Fahrzeugparks von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber bzw. Fahrzeugbriefkopien) zu verlangen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), für deren Erstellung die Bieter den elektronischen EEE-Dienst der EU-Kommission nutzen können, welcher unter folgender Internetdresse aufgerufen werden kann:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von vergleichbaren Dienstleistungen auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.