Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule und zum Schwimmunterricht auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern:
Es soll für das Los 1 je Teillos ein Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.
Los 1: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße
Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
Es sollen für die Lose 2 und 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.
Los 2: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen
Los 3: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 3.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Die Fahrten zum Schwimmunterricht (Los 2) werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.
Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze.). Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.
Los 1: Die Leistung für die Schülerbeförderung zum täglichen Unterricht wird je Teillos an einen AN vergeben. Die Teillose 1.1, 1.2 und 1.3 stellen gleichzeitig die einzelnen Touren dar.
Los 2 und 3: Die Rahmenvereinbarungen für die Teillose 2.1, 2.2 und 2.3 sowie 3.1, 3.2 und 3.3 werden jeweils mit allen Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, die ein wirtschaftliches Angebot abgegeben haben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit der Angebote und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Es muss nicht für alle Teillose ein Angebot abgegeben werden.
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot für alle Lose: Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus Preis (Gewichtung 70 %) und Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Berechnung und Vergabe der Leistungspunkte für die Energieeffizienz:
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden Punkte für Fahrzeuge, die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen vergeben.
Maximal können 10 Leistungspunkte erreicht werden. Weisen die Fahrzeuge z.B. durchschnittlich Euro Norm 6 pro Fahrzeugkategorie auf, werden 10 Leistungspunkte vergeben.
Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder Euro 4 verfügen.
Punktevergabe Preis: Der ermittelten Gesamtpreise je Teillos der noch in der Wertung verbliebenen Angebote werden entsprechend nachfolgender Methode bepunktet:
Das preisgünstigste Angebot erhält 700 Punkte. Die nächsthöheren Angebote werden entsprechend des sich zum preisgünstigsten Angebot ergebende prozentualen Abstands bepunktet. Dazu wird die zugrunde liegende Höchstpunktzahl von 700 um den errechneten Prozentsatz gekürzt.
Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes Teillose 1.1, 1.2 und 1.3
Die Punkte aus den Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Teillos.
Lose 2 und 3: Die Punkte aus den o. a. Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Entsprechend der höchsten ermittelten Gesamtpunktzahl wird die jeweilige Rangfolge der Rahmenvertragspartner für die Teillose der Lose 2 und 3 ermittelt.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Einzelauftragsvergabe für die Los 2 Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu Schulen:
Ein Anspruch des AN auf bestimmte Touren oder auf einen bestimmten Umfang an Beförderungs- oder Ergänzungsleistungen besteht nicht.
Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (Teillose 2.1 bis 2.3) und für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (Teillose 3.1 bis 3.3) wird halbjährlich durch die BSB vergeben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Die BSB beauftragt im Januar und Juni eines jeden Jahres jeweils den wirtschaftlichsten Anbieter für die konkreten Touren für das Schulhalbjahr. Grundlage ist der im Angebot gemachte Stundenverrechnungssatz für das Los 2 (Teillose 2.1 bis 2.3) bzw. der pauschale Grundpreis je Leistungstag für das Los 3 (Teillose 3.1 bis 3.3). Bei Ablehnung einzelner Touren, wird der nächst wirtschaftliche Unternehmer gemäß der Rangfolge aus der Angebotsauswertung beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Globetrotter Reisen GmbH, Rope-Reisen GmbH & Co. KG, Vineta Stormarn GmbH & Co. KG, Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, Elit
- • Rope Reisen Gmbh & Co. KG
- • Rope-Reisen GmbH & Co. KG, Vineta Stormarn GmbH & Co. KG, Elite Traffic GmbH
- • Rope-Reisen GmbH & Co. KG, Vineta Stormarn GmbH& Co. KG, Elite Traffic GmbH
- • Rope-Reisen GmbH & Co.KG, Globetrotter Reisen GmbH, Vineta Stormarn GmbH & Co. KG, Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, Elite
- • Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
- • Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
- • Vineta Stormarn GmbH & Co. KG, Elite Traffic GmbH, Globetrotter Reisen GmbH, Rope Reisen GmbH & Co. KG
- • Vineta Stormarn GmbH, Elite Traffic GmbH, Rope Reisen GmbH & Co. KG
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-02-16
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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