Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern:
Es soll für das Los 1 je Teillos ein Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.
Los 1: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße
Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
Es sollen für die Lose 2 und 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.
Los 2: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen
Los 3: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 3.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Die Fahrten zum Schwimmunterricht (Los 2) werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.
Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze.). Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.
Los 1: Die Leistung für die Schülerbeförderung zum täglichen Unterricht wird je Teillos an einen AN vergeben. Die Teillose 1.1, 1.2 und 1.3 stellen gleichzeitig die einzelnen Touren dar.
Los 2 und 3: Die Rahmenvereinbarungen für die Teillose 2.1, 2.2 und 2.3 sowie 3.1, 3.2 und 3.3 werden jeweils mit allen Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, die ein wirtschaftliches Angebot abgegeben haben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit der Angebote und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Es muss nicht für alle Teillose ein Angebot abgegeben werden.
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot für alle Lose: Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus Preis (Gewichtung 70 %) und Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Berechnung und Vergabe der Leistungspunkte für die Energieeffizienz:
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden Punkte für Fahrzeuge, die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen vergeben.
Maximal können 10 Leistungspunkte erreicht werden. Weisen die Fahrzeuge z.B. durchschnittlich Euro Norm 6 pro Fahrzeugkategorie auf, werden 10 Leistungspunkte vergeben.
Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder Euro 4 verfügen.
Punktevergabe Preis: Der ermittelten Gesamtpreise je Teillos der noch in der Wertung verbliebenen Angebote werden entsprechend nachfolgender Methode bepunktet:
Das preisgünstigste Angebot erhält 700 Punkte. Die nächsthöheren Angebote werden entsprechend des sich zum preisgünstigsten Angebot ergebende prozentualen Abstands bepunktet. Dazu wird die zugrunde liegende Höchstpunktzahl von 700 um den errechneten Prozentsatz gekürzt.
Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes Teillose 1.1, 1.2 und 1.3
Die Punkte aus den Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Teillos.
Lose 2 und 3: Die Punkte aus den o. a. Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Entsprechend der höchsten ermittelten Gesamtpunktzahl wird die jeweilige Rangfolge der Rahmenvertragspartner für die Teillose der Lose 2 und 3 ermittelt.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Einzelauftragsvergabe für die Los 2 Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu Schulen:
Ein Anspruch des AN auf bestimmte Touren oder auf einen bestimmten Umfang an Beförderungs- oder Ergänzungsleistungen besteht nicht.
Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (Teillose 2.1 bis 2.3) und für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (Teillose 3.1 bis 3.3) wird halbjährlich durch die BSB vergeben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Die BSB beauftragt im Januar und Juni eines jeden Jahres jeweils den wirtschaftlichsten Anbieter für die konkreten Touren für das Schulhalbjahr. Grundlage ist der im Angebot gemachte Stundenverrechnungssatz für das Los 2 (Teillose 2.1 bis 2.3) bzw. der pauschale Grundpreis je Leistungstag für das Los 3 (Teillose 3.1 bis 3.3). Bei Ablehnung einzelner Touren, wird der nächst wirtschaftliche Unternehmer gemäß der Rangfolge aus der Angebotsauswertung beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
“Schülerbeförderung zum Schulunterricht (Los 1 und Los 3)Der Vertrag für die Beförderung zum Schulunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020...”
Menge oder Umfang
Schülerbeförderung zum Schulunterricht (Los 1 und Los 3)Der Vertrag für die Beförderung zum Schulunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020 geschlossen.Die BSB organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.Die Fahrten zum Schwimmunterricht werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste)Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.Die Bedarfsstelle wird im Beförderungszeitraum Veränderungen an den vergebenen Touren nur durchführen, sofern dieses durch den Wegfall des Beförderungsgrundes oder durch kurz- oder langfristige Schließungen von Einrichtungen erforderlich wird, diese Änderungen werden rechtzeitig vorher angekündigt.Die Leistungen umfassen die Sammelbeförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen Treffpunkten/Haltestellen, Schulen, Schwimmbädern sowie Flüchtlingsunterkünften und zu-rück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.3.2 Los 1 Schülerbeförderung zum täglichen UnterrichtDie Fahrten zur Schule und zurück sind regelmläßig an fünf Tagen in der Woche während des ganzen Schuljahres durchzuführen. Bei Bedarf können in Ferienzeiten oder an unterrichtsfreien Tagen Fahrten erforderlich werden.Zur Zeit bestehen drei Touren (Teillose 1.1, 1.2, 1.3), die ab 1.9.2016 (erster Leistungstag) durchgeführt werden sollen:Teillos 1.1. Tour zur Schule Gumbrechtstraße, (s. Anlage 1 – Fahrplan mit Haltepunkten)Teillos 1.2. Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg(Fahrplan mit Haltepunkten)Teillos 1.3. Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld(Fahrplan mit Haltepunkten für das Schuljahr 2015/2016. Es ist möglich, dass der Fahrplan wegen von Stundenplanänderung kurzfristig angepasst werden muss.)3.3 Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu SchulenDerzeitig gibt es einen Bedarf für zwei Touren.Der Beförderungsbedarf (erster Leistungstag 1.9.2016) für die Flüchtlingskinder wird sich voraussichtlich noch ausweiten. Dieser zusätzliche Bedarf wird allen AN angeboten, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Dafür sind folgende Kapazitäten einzusetzen:Teillos 3.1 Fahrzeuge mit 8 FahrgastplätzenTeillos 3.2 Fahrzeuge mit bis 49 FahrgastplätzenTeillos 3.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Los 2 Schülerbeförderung zum SchwimmunterrichtDie Fahrten von Schulen zu Schwimmbädern sind regelmäßig an allen Schultagen durchzuführen. Die von der Bedarfsstelle erstellten Tourenpläne gelten jeweils für ein Schulhalbjahr.Die Kapazitätsabfrage bei den AN erfolgt jeweils 6 Wochen vor Schulhalbjahresbeginn.Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 werden wöchentlich 90 Fahrten für 56 Schulen zu 17 Schwimmbädern durchgeführt. Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler in den Schwimmbädern beträgt ca. 60 Minuten.Wichtiger Hinweis: Erster Leistungstag ist der 4.9.2017.Teillos 2.1 Fahrzeuge mit 8 FahrgastplätzenTeillos 2.2 Fahrzeuge mit bis 49 FahrgastplätzenTeillos 2.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Anforderungen an die Leistungserbringung:Für alle Schülerbeförderungen sind Fahrzeuge mit folgenden Kapazitäten einzusetzen:— Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen— Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen— Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Die Beförderungen sind nach Anweisung der Behörde für Schule und Berufsbildung nach den in Tourenplänen zusammengefassten Sammelbeförderungen in den vorgeschriebenen Zeiten und in der vorgeschriebenen Reihenfolge durchzuführen. Die genauen Tourendaten (Strecke, Zeiten, erforderliches Fahrzeug etc.) werden den AN nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.Bei Ausfällen von Fahrpersonal oder Fahrzeugen muss der AN für Ersatz sorgen. (Darstellung der Ersatzgestellung). Das Absagen von Touren durch den AN wegen kurzfristigem Fahrer- oder Fahrzeugausfall ist unzulässig.Es dürfen für die Schülerbeförderung nur geeignete und technisch einwandfreie Kraftfahrzeuge eingesetzt werden. Der AN verpflichtet sich nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder mindestens über die Euro Norm 4 verfügen.Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht (Los 2)Der Vertrag für die Beförderung zum Schwimmunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 geschlossen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 428231380 📠
“Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.”
Quelle: OJS 2016/S 036-058543 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern:
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Gesamtwert des Auftrags: 3 360 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️