Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule und zum Schwimmunterricht auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

Finanzbehörde Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern:
Es soll für das Los 1 je Teillos ein Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.
Los 1: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße
Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
Es sollen für die Lose 2 und 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.
Los 2: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen
Los 3: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 3.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Die Fahrten zum Schwimmunterricht (Los 2) werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.
Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze.). Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.
Los 1: Die Leistung für die Schülerbeförderung zum täglichen Unterricht wird je Teillos an einen AN vergeben. Die Teillose 1.1, 1.2 und 1.3 stellen gleichzeitig die einzelnen Touren dar.
Los 2 und 3: Die Rahmenvereinbarungen für die Teillose 2.1, 2.2 und 2.3 sowie 3.1, 3.2 und 3.3 werden jeweils mit allen Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, die ein wirtschaftliches Angebot abgegeben haben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit der Angebote und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Es muss nicht für alle Teillose ein Angebot abgegeben werden.
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot für alle Lose: Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus Preis (Gewichtung 70 %) und Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Berechnung und Vergabe der Leistungspunkte für die Energieeffizienz:
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden Punkte für Fahrzeuge, die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen vergeben.
Maximal können 10 Leistungspunkte erreicht werden. Weisen die Fahrzeuge z.B. durchschnittlich Euro Norm 6 pro Fahrzeugkategorie auf, werden 10 Leistungspunkte vergeben.
Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder Euro 4 verfügen.
Punktevergabe Preis: Der ermittelten Gesamtpreise je Teillos der noch in der Wertung verbliebenen Angebote werden entsprechend nachfolgender Methode bepunktet:
Das preisgünstigste Angebot erhält 700 Punkte. Die nächsthöheren Angebote werden entsprechend des sich zum preisgünstigsten Angebot ergebende prozentualen Abstands bepunktet. Dazu wird die zugrunde liegende Höchstpunktzahl von 700 um den errechneten Prozentsatz gekürzt.
Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes Teillose 1.1, 1.2 und 1.3
Die Punkte aus den Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Teillos.
Lose 2 und 3: Die Punkte aus den o. a. Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Entsprechend der höchsten ermittelten Gesamtpunktzahl wird die jeweilige Rangfolge der Rahmenvertragspartner für die Teillose der Lose 2 und 3 ermittelt.
Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Einzelauftragsvergabe für die Los 2 Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu Schulen:
Ein Anspruch des AN auf bestimmte Touren oder auf einen bestimmten Umfang an Beförderungs- oder Ergänzungsleistungen besteht nicht.
Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (Teillose 2.1 bis 2.3) und für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (Teillose 3.1 bis 3.3) wird halbjährlich durch die BSB vergeben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
Die BSB beauftragt im Januar und Juni eines jeden Jahres jeweils den wirtschaftlichsten Anbieter für die konkreten Touren für das Schulhalbjahr. Grundlage ist der im Angebot gemachte Stundenverrechnungssatz für das Los 2 (Teillose 2.1 bis 2.3) bzw. der pauschale Grundpreis je Leistungstag für das Los 3 (Teillose 3.1 bis 3.3). Bei Ablehnung einzelner Touren, wird der nächst wirtschaftliche Unternehmer gemäß der Rangfolge aus der Angebotsauswertung beauftragt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Schülerbeförderung zum Schulunterricht (Los 1 und Los 3)Der Vertrag für die Beförderung zum Schulunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020 geschlossen.Die BSB organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.Die Fahrten zum Schwimmunterricht werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste)Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.Die Bedarfsstelle wird im Beförderungszeitraum Veränderungen an den vergebenen Touren nur durchführen, sofern dieses durch den Wegfall des Beförderungsgrundes oder durch kurz- oder langfristige Schließungen von Einrichtungen erforderlich wird, diese Änderungen werden rechtzeitig vorher angekündigt.Die Leistungen umfassen die Sammelbeförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen Treffpunkten/Haltestellen, Schulen, Schwimmbädern sowie Flüchtlingsunterkünften und zu-rück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.3.2 Los 1 Schülerbeförderung zum täglichen UnterrichtDie Fahrten zur Schule und zurück sind regelmläßig an fünf Tagen in der Woche während des ganzen Schuljahres durchzuführen. Bei Bedarf können in Ferienzeiten oder an unterrichtsfreien Tagen Fahrten erforderlich werden.Zur Zeit bestehen drei Touren (Teillose 1.1, 1.2, 1.3), die ab 1.9.2016 (erster Leistungstag) durchgeführt werden sollen:Teillos 1.1. Tour zur Schule Gumbrechtstraße, (s. Anlage 1 – Fahrplan mit Haltepunkten)Teillos 1.2. Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg(Fahrplan mit Haltepunkten)Teillos 1.3. Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld(Fahrplan mit Haltepunkten für das Schuljahr 2015/2016. Es ist möglich, dass der Fahrplan wegen von Stundenplanänderung kurzfristig angepasst werden muss.)3.3 Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu SchulenDerzeitig gibt es einen Bedarf für zwei Touren.Der Beförderungsbedarf (erster Leistungstag 1.9.2016) für die Flüchtlingskinder wird sich voraussichtlich noch ausweiten. Dieser zusätzliche Bedarf wird allen AN angeboten, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Dafür sind folgende Kapazitäten einzusetzen:Teillos 3.1 Fahrzeuge mit 8 FahrgastplätzenTeillos 3.2 Fahrzeuge mit bis 49 FahrgastplätzenTeillos 3.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Los 2 Schülerbeförderung zum SchwimmunterrichtDie Fahrten von Schulen zu Schwimmbädern sind regelmäßig an allen Schultagen durchzuführen. Die von der Bedarfsstelle erstellten Tourenpläne gelten jeweils für ein Schulhalbjahr.Die Kapazitätsabfrage bei den AN erfolgt jeweils 6 Wochen vor Schulhalbjahresbeginn.Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 werden wöchentlich 90 Fahrten für 56 Schulen zu 17 Schwimmbädern durchgeführt. Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler in den Schwimmbädern beträgt ca. 60 Minuten.Wichtiger Hinweis: Erster Leistungstag ist der 4.9.2017.Teillos 2.1 Fahrzeuge mit 8 FahrgastplätzenTeillos 2.2 Fahrzeuge mit bis 49 FahrgastplätzenTeillos 2.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Anforderungen an die Leistungserbringung:Für alle Schülerbeförderungen sind Fahrzeuge mit folgenden Kapazitäten einzusetzen:— Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen— Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen— Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.Die Beförderungen sind nach Anweisung der Behörde für Schule und Berufsbildung nach den in Tourenplänen zusammengefassten Sammelbeförderungen in den vorgeschriebenen Zeiten und in der vorgeschriebenen Reihenfolge durchzuführen. Die genauen Tourendaten (Strecke, Zeiten, erforderliches Fahrzeug etc.) werden den AN nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.Bei Ausfällen von Fahrpersonal oder Fahrzeugen muss der AN für Ersatz sorgen. (Darstellung der Ersatzgestellung). Das Absagen von Touren durch den AN wegen kurzfristigem Fahrer- oder Fahrzeugausfall ist unzulässig.Es dürfen für die Schülerbeförderung nur geeignete und technisch einwandfreie Kraftfahrzeuge eingesetzt werden. Der AN verpflichtet sich nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder mindestens über die Euro Norm 4 verfügen.Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht (Los 2)Der Vertrag für die Beförderung zum Schwimmunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 geschlossen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 428231380 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-058543
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen. Die Bieter haben – Informative Angaben zur Ersatzgestellung bei Fahrzeug- und Personalausfällen (A 1) sowie Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze (A2) zu machen. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Leistungsbeschreibung, der HmbZVB-VOL/B, der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge – insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen – Anwendung. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabeverfahren nach VOL, VOF und nach der Beschaffungsordnung (BO)“. Der AN darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen. Die Verantwortung für die Auswahl der Nachunternehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN. Der Bieter muss im Angebot benennen, welche Leistungen an Nachunternehmer abgegeben werden sollen. Auch für den/die Nachunternehmer sind von Ihnen Angaben gem. Ziffer 1.8 Leistungsbeschreibung zu machen. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des § 5 HmbVgG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern:
Es soll für das Los 1 je Teillos ein Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.
Los 1: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße
Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
Es sollen für die Lose 2 und 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.
Los 2: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen
Los 3: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen
Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen
Teillos 3.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
§ 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.
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Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
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Die Fahrten zum Schwimmunterricht (Los 2) werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.
Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze.). Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.
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Los 1: Die Leistung für die Schülerbeförderung zum täglichen Unterricht wird je Teillos an einen AN vergeben. Die Teillose 1.1, 1.2 und 1.3 stellen gleichzeitig die einzelnen Touren dar.
Los 2 und 3: Die Rahmenvereinbarungen für die Teillose 2.1, 2.2 und 2.3 sowie 3.1, 3.2 und 3.3 werden jeweils mit allen Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, die ein wirtschaftliches Angebot abgegeben haben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit der Angebote und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
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Es muss nicht für alle Teillose ein Angebot abgegeben werden.
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot für alle Lose: Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus Preis (Gewichtung 70 %) und Energieeffizienz (Gewichtung 30 %).
Berechnung und Vergabe der Leistungspunkte für die Energieeffizienz:
Im Kriterium Energieeffizienz wird bewertet, ob die Beförderung energieeffizient und umweltschonend erfolgt. Es werden Punkte für Fahrzeuge, die einen Erfüllungsgrad der Euro-Normen für Kfz vorweisen vergeben.
Maximal können 10 Leistungspunkte erreicht werden. Weisen die Fahrzeuge z.B. durchschnittlich Euro Norm 6 pro Fahrzeugkategorie auf, werden 10 Leistungspunkte vergeben.
Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm Euro 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder Euro 4 verfügen.
Punktevergabe Preis: Der ermittelten Gesamtpreise je Teillos der noch in der Wertung verbliebenen Angebote werden entsprechend nachfolgender Methode bepunktet:
Das preisgünstigste Angebot erhält 700 Punkte. Die nächsthöheren Angebote werden entsprechend des sich zum preisgünstigsten Angebot ergebende prozentualen Abstands bepunktet. Dazu wird die zugrunde liegende Höchstpunktzahl von 700 um den errechneten Prozentsatz gekürzt.
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Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes Teillose 1.1, 1.2 und 1.3
Die Punkte aus den Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Teillos.
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Lose 2 und 3: Die Punkte aus den o. a. Wertungskriterien Preis und Energieeffizienz werden addiert. Insgesamt sind 1 000 Punkte erreichbar. Entsprechend der höchsten ermittelten Gesamtpunktzahl wird die jeweilige Rangfolge der Rahmenvertragspartner für die Teillose der Lose 2 und 3 ermittelt.
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Der jeweilige Einzelauftrag wird dabei demjenigen Rahmenvereinbarungsteilnehmer angeboten, der für die konkrete Tour das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Einzelauftragsvergabe für die Los 2 Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu Schulen:
Ein Anspruch des AN auf bestimmte Touren oder auf einen bestimmten Umfang an Beförderungs- oder Ergänzungsleistungen besteht nicht.
Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (Teillose 2.1 bis 2.3) und für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (Teillose 3.1 bis 3.3) wird halbjährlich durch die BSB vergeben. Aus der Wertungsstufe IV ergibt sich eine Rangfolge der Unternehmen bezogen auf deren Wirtschaftlichkeit und somit eine Rangfolge der Vergabe der Einzelaufträge.
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Die BSB beauftragt im Januar und Juni eines jeden Jahres jeweils den wirtschaftlichsten Anbieter für die konkreten Touren für das Schulhalbjahr. Grundlage ist der im Angebot gemachte Stundenverrechnungssatz für das Los 2 (Teillose 2.1 bis 2.3) bzw. der pauschale Grundpreis je Leistungstag für das Los 3 (Teillose 3.1 bis 3.3). Bei Ablehnung einzelner Touren, wird der nächst wirtschaftliche Unternehmer gemäß der Rangfolge aus der Angebotsauswertung beauftragt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Kurze Beschreibung:
Es soll für das Los 1 je Teillos ein Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße,Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg,Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld.
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Teillos 1.1: Tour zur Schule Gumbrechtstraße,
Teillos 1.2: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg,
Teillos 1.3: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld.
Menge oder Umfang: Es soll für das Los 1 je Teillos (1.1, 1.2 und 1.3) ein Vertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.Die Fahrten zur Schule und zurück sind regelmäßig an fünf Tagen in der Woche während des ganzen Schuljahres durchzuführen. Bei Bedarf können in Ferienzeiten oder an unterrichtsfreien Tagen Fahrten erforderlich werden.Zur Zeit bestehen drei Touren (Teillose 1.1, 1.2, 1.3), die ab 1.9.2016 (erster Leistungstag) durchgeführt werden sollen:Teillos 1.1. Tour zur Schule Gumbrechtstraße,Teillos 1.2. Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg,Teillos 1.3. Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld(Fahrplan mit Haltepunkten für das Schuljahr 2015/2016. Es ist möglich, dass der Fahrplan wegen von Stundenplanänderung kurzfristig angepasst werden muss.).
Es soll für das Los 1 je Teillos (1.1, 1.2 und 1.3) ein Vertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Die Fahrten zur Schule und zurück sind regelmäßig an fünf Tagen in der Woche während des ganzen Schuljahres durchzuführen. Bei Bedarf können in Ferienzeiten oder an unterrichtsfreien Tagen Fahrten erforderlich werden.
Zur Zeit bestehen drei Touren (Teillose 1.1, 1.2, 1.3), die ab 1.9.2016 (erster Leistungstag) durchgeführt werden sollen:
Teillos 1.1. Tour zur Schule Gumbrechtstraße,
Teillos 1.2. Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg,
Teillos 1.3. Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld
(Fahrplan mit Haltepunkten für das Schuljahr 2015/2016. Es ist möglich, dass der Fahrplan wegen von Stundenplanänderung kurzfristig angepasst werden muss.).
Dauer: 48 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Kurze Beschreibung:
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen,Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen,Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen,
Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen,
Teillos 2.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Menge oder Umfang: Es handelt sich bei dem Los 2 um Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach §4 EG VOL. Der Vertrag für die Beförderung zum Schwimmunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 geschlossen.Die Fahrten von Schulen zu Schwimmbädern sind regelmäßig an allen Schultagen durchzuführen. Die von der Bedarfsstelle erstellten Tourenpläne gelten jeweils für ein Schulhalbjahr.Die Kapazitätsabfrage bei den AN erfolgt jeweils 6 Wochen vor Schulhalbjahresbeginn.Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 werden wöchentlich 90 Fahrten für 56 Schulen zu 17 Schwimmbädern durchgeführt. Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler in den Schwimmbädern beträgt ca. 60 Minuten.Wichtiger Hinweis: Erster Leistungstag ist der 4.9.2017.Teillos 2.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen,Teillos 2.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen,Teillos 2.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Es handelt sich bei dem Los 2 um Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen nach §4 EG VOL. Der Vertrag für die Beförderung zum Schwimmunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 geschlossen.
Die Fahrten von Schulen zu Schwimmbädern sind regelmäßig an allen Schultagen durchzuführen. Die von der Bedarfsstelle erstellten Tourenpläne gelten jeweils für ein Schulhalbjahr.
Die Kapazitätsabfrage bei den AN erfolgt jeweils 6 Wochen vor Schulhalbjahresbeginn.
Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 werden wöchentlich 90 Fahrten für 56 Schulen zu 17 Schwimmbädern durchgeführt. Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler in den Schwimmbädern beträgt ca. 60 Minuten.
Wichtiger Hinweis: Erster Leistungstag ist der 4.9.2017.
Teillos 2.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen,
Teillos 2.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen,
Teillos 2.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Dauer: 36 Monate
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Kurze Beschreibung:
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen,Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen,Teillos 3.3: Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen,
Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen,
Menge oder Umfang: Es soll für das Los 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternahmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.Der Vertrag für die Beförderung zum Schulunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020 geschlossen.Derzeitig gibt es einen Bedarf für zwei Touren.Der Beförderungsbedarf (erster Leistungstag 1.9.2016) für die Flüchtlingskinder wird sich voraussichtlich noch ausweiten. Dieser zusätzliche Bedarf wird allen AN angeboten, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Dafür sind folgende Kapazitäten einzusetzen:Teillos 3.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen,Teillos 3.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen,Teillos 3.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Es soll für das Los 3 Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternahmen nach § 4 EG VOL geschlossen werden.
Der Vertrag für die Beförderung zum Schulunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020 geschlossen.
Derzeitig gibt es einen Bedarf für zwei Touren.
Der Beförderungsbedarf (erster Leistungstag 1.9.2016) für die Flüchtlingskinder wird sich voraussichtlich noch ausweiten. Dieser zusätzliche Bedarf wird allen AN angeboten, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Dafür sind folgende Kapazitäten einzusetzen:
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Teillos 3.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen,
Teillos 3.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen,
Teillos 3.3 Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Schülerbeförderung zum Schulunterricht (Los 1 und Los 3)
Die BSB organisiert für die Schülerinnen und Schüler Fahrten zum täglichen Unterricht (Lose 1 und 3), die ihre zuständige Schule nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitaufwand mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
Die Fahrten zum Schwimmunterricht werden für Schulen organisiert, deren Reisezeit zum Schwimmbad mit Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten für die einfache Strecke beträgt.
Die Bieter haben Angaben zur Fahrzeugflotte mit dem Angebot einzureichen. In diesem muss eine kurze Darstellung über die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die für den Vertragszeitraum zur Verfügung stehen, enthalten sein (Fuhrparkliste)
Des Weiteren ist informativ darzustellen, wie Fahrzeugausfälle kompensiert werden. Auswärtige Bieter haben einen Ansprechpartner in Hamburg zu benennen.
Die Bedarfsstelle wird im Beförderungszeitraum Veränderungen an den vergebenen Touren nur durchführen, sofern dieses durch den Wegfall des Beförderungsgrundes oder durch kurz- oder langfristige Schließungen von Einrichtungen erforderlich wird, diese Änderungen werden rechtzeitig vorher angekündigt.
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Die Leistungen umfassen die Sammelbeförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen Treffpunkten/Haltestellen, Schulen, Schwimmbädern sowie Flüchtlingsunterkünften und zu-rück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
3.2 Los 1 Schülerbeförderung zum täglichen Unterricht
Die Fahrten zur Schule und zurück sind regelmläßig an fünf Tagen in der Woche während des ganzen Schuljahres durchzuführen. Bei Bedarf können in Ferienzeiten oder an unterrichtsfreien Tagen Fahrten erforderlich werden.
Teillos 1.1. Tour zur Schule Gumbrechtstraße, (s. Anlage 1 – Fahrplan mit Haltepunkten)
Teillos 1.2. Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg
(Fahrplan mit Haltepunkten)
(Fahrplan mit Haltepunkten für das Schuljahr 2015/2016. Es ist möglich, dass der Fahrplan wegen von Stundenplanänderung kurzfristig angepasst werden muss.)
3.3 Los 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus Flüchtlingsunterkünften zu Schulen
Teillos 3.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen
Teillos 3.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen
Los 2 Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht
Teillos 2.1 Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen
Teillos 2.2 Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen
Anforderungen an die Leistungserbringung:
Für alle Schülerbeförderungen sind Fahrzeuge mit folgenden Kapazitäten einzusetzen:
— Fahrzeuge mit 8 Fahrgastplätzen
— Fahrzeuge mit bis 49 Fahrgastplätzen
— Fahrzeuge mit bis 80 Fahrgastplätzen.
Die Beförderungen sind nach Anweisung der Behörde für Schule und Berufsbildung nach den in Tourenplänen zusammengefassten Sammelbeförderungen in den vorgeschriebenen Zeiten und in der vorgeschriebenen Reihenfolge durchzuführen. Die genauen Tourendaten (Strecke, Zeiten, erforderliches Fahrzeug etc.) werden den AN nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
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Bei Ausfällen von Fahrpersonal oder Fahrzeugen muss der AN für Ersatz sorgen. (Darstellung der Ersatzgestellung). Das Absagen von Touren durch den AN wegen kurzfristigem Fahrer- oder Fahrzeugausfall ist unzulässig.
Es dürfen für die Schülerbeförderung nur geeignete und technisch einwandfreie Kraftfahrzeuge eingesetzt werden. Der AN verpflichtet sich nur Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens über die Euro Norm 3 mit Dieselrußpartikelfilter oder mindestens über die Euro Norm 4 verfügen.
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Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht (Los 2)
Der Vertrag für die Beförderung zum Schwimmunterricht wird für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 geschlossen.
Referenznummer: 2016000005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
E 1 Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert."
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E 4 Wenn zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
S 1 Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E 3 Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung über die in Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung genannte Summe besteht oder eine Eigenerklärung darüber, dass für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses –mit mindestens den unter Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung genannten Deckungssummen – abgeschlossen wird.
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E 3 Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
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Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
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Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR pauschal 2-fach maximiert p.a. abzuschließen.
Der AN verpflichtet sich, eine Kfz.-Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 100 000 000 EUR pauschal p.a., ma-ximale Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person 8 000 000 EUR abzuschließen.
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Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Auf Verlangen des AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in denen die zugrundegelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
E 3 Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsumfang,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten 4 Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch den Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen. (siehe Vergabeunterlagen).
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Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen an das Fahrpersonal:
Während der gesamten Dauer der Vertragserfüllung hat der AN seinem Fahrpersonal striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot zu erteilen.
Auf Verlangen der Bedarfsstelle ist zuwiderhandelndes Personal unverzüglich von der weiteren Mitarbeit auszuschließen und durch anderweitiges Personal zu ersetzen. Kosten hierfür dürfen der Bedarfsstelle nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer setzt ausländische Mitarbeiter nur ein, sofern gültige Arbeitspapiere vorliegen. Diese Mitarbeiter müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und Arbeitssicherheit (Notfallanweisungen).
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Für das Fahrpersonal muss beim AN ein gültiges (aktuelles) „Erweitertes Führungszeugnis“ vorliegen, dieses ist auf Verlagen der Bedarfsstelle vorzulegen.
Es dürfen nur solche Fahrerinnen bzw. Fahrer eingesetzt werden, die vom Alter und der Persönlichkeitsstruktur her in der Lage sind, die Tätigkeit verantwortungsbewusst auszuüben.
Der AN hat auf Anforderung des Bedarsfträgers für das eingesetzte Personal einen Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich, nur Fahrpersonal einzusetzen, das an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung des Bedarfträgers vorzulegen. Darüber hinaus sind dem AG auf Anforderung alle mit dem Auftrag verbundene Auskünfte zu erteilen.
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Zu den Aufgaben des Fahrpersonals gehören neben der sicheren Beförderung der Schüle-rinnen und Schüler, die Überwachung des Anschnallens sowie für die Lose 1.1 bis 1.2 auf den Touren 1. und 2. unter 3.1 die Kontrolle der Berechtigungsnachweise.
Die Berechtigungsausweise werden von den Schulen ausgegeben.
Sofern Fahrerinnen oder Fahrer an übertragbaren Krankheiten leiden, dürfen die AN sie nur dann einsetzen, wenn nach ärztlichem Zeugnis nicht zu befürchten ist, dass die Betroffene/der Betroffene die Krankheit weiter überträgt.
Die Bedarfsstelle behält sich das Recht vor, den Einsatz von Fahrpersonal, das die Anforde-rungen und Pflichten aus dieser Leistungsbeschreibung nicht erfüllt oder dagegen verstößt, abzulehnen. Der AN hat in diesem Fall unverzüglich geeignetes Ersatzpersonal zu stellen.
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Einzelheiten zur Erbringung der Leistung können zwischen dem AN und der BSB konkretisiert werden.
Sicherheitsbestimmungen:
Der AN verpflichtet sich alle einschlägigen oder sonstigen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts einzuhalten, hierzu gehört insbesondere die Anschnallpflicht.
Die von der Bedarfsstelle vorgeschriebenen Fahrtrouten sind für den AN verbindlich. Für die von der Bedarfsstelle hierzu herausgegebenen Fahrpläne besteht für die Schülerinnen und Schüler der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Nord.
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Treten bei der Ausführung der Aufträge Verzögerungen durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Pannen, Unfälle usw.) ein, so ist die Bedarfsstelle darüber unverzüglich telefonisch zu informieren. Unfallmeldungen sind schriftlich nachzureichen.
Verstöße des Fahrpersonals, die unmittelbar mit der Schülerbeförderung zusammenhängen, sind vom AN dem AG sofort mitzuteilen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen finden Sie über die Online-Dienste im HamburgService (www.gateway.hamburg.de) unter dem Stichwort „Ausschreibungen“. Dort erhalten Sie Zugriff auf die Bieterseite unseres Vergabemanagementsystems eVergabe und können die Vergabeunterlagen kostenfrei einsehen, bearbeiten und die Angebote elektronisch einreichen.
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Die Vergabeunterlagen können auch unter Angabe der Projektnummer 2016000005 per E-Mail unter Ausschreibungen@fb.hamburg.de abgefordert werden. Wichtiger Hinweis: Um die Unterlagen zu erhalten, benötigen wir zwingend Ihre vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Name Ansprechperson, vollständige Anschrift, E-Mail, Telefon und Fax) für mögliche Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unvollständigen Angaben, keine Unterlagen versenden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Enerergieeffizienz (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Yvonne Philippi
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Name: Finanzbehörde Hamburg, Submissionsstelle
Postanschrift: Gänsemarkt 36 (Raum 100)
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428231402 📠
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016000005
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.
Die Bieter haben – Informative Angaben zur Ersatzgestellung bei Fahrzeug- und Personalausfällen (A 1) sowie Fuhrparkliste mit den Fahrzeugen, die voraussichtlich für die hier beschriebene Leistung eingesetzt werden. Diese Liste soll maximal 40 Fahrzeuge beinhalten. Für jedes Fahrzeug sind folgende Angaben zu machen: Alter in Jahren, Euro Norm und Anzahl der Fahrgastplätze (A2) zu machen.
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Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Leistungsbeschreibung, der HmbZVB-VOL/B, der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge – insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen – Anwendung.
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Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabeverfahren nach VOL, VOF und nach der Beschaffungsordnung (BO)“.
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Der AN darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Nachunternehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
Der Bieter muss im Angebot benennen, welche Leistungen an Nachunternehmer abgegeben werden sollen. Auch für den/die Nachunternehmer sind von Ihnen Angaben gem. Ziffer 1.8 Leistungsbeschreibung zu machen.
Des Weiteren gelten die Bestimmungen des § 5 HmbVgG.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549 🌏
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Große Bleichen
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Quelle: OJS 2016/S 036-058543 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung (Los 2 und Los 3) über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern: 1. zwischen Treffpunkten / Haltestellen und Schulen für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020. 2. zwischen Schulen und Schwimmbädern für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Bedarfsstelle ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die auch für die Vertragsdurchführung zuständig ist.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 360 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263931
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 036-058543
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. zwischen Treffpunkten / Haltestellen und Schulen für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2020.
2. zwischen Schulen und Schwimmbädern für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2020 im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Bedarfsstelle ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die auch für die Vertragsdurchführung zuständig ist.
Bezeichnung des Loses: Teillos 1.1: Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Losnummer: 1.1
Kurze Beschreibung: Teillos 1.1 Tour zur Schule Gumbrechtstraße.
Bezeichnung des Loses: Teillos 1.2 Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Losnummer: 1.2
Kurze Beschreibung: Tour von Schule Moorburg zur Schule Arp-Schnitger-Stieg.
Bezeichnung des Loses: Teillos 1.3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Treffpunkten und Haltestellen zur Schule (sowie zurück)
Losnummer: 1.3
Kurze Beschreibung: Tour zwischen Schulstandorten Schule Kirchwerder, Curslack u. Seefeld.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2.1 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Losnummer: 2.1
Kurze Beschreibung: Teillos 2.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2.2 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Losnummer: 2.2
Kurze Beschreibung: Teillos 2.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2.3 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Schulen zum Schwimmunterricht (sowie zurück)
Losnummer: Teillos 2.3
Bezeichnung des Loses: Teillos 3.1 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Losnummer: 3.1
Kurze Beschreibung: Teillos 3.1: Fahrzeuge bis zu 8 Plätzen.
Bezeichnung des Loses: Teillos 3.2 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Losnummer: 3.2
Kurze Beschreibung: Teillos 3.2: Fahrzeuge bis zu 49 Plätzen.
Bezeichnung des Loses: Teillos 3.3 Rahmenvereinbarung Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Flüchtlingsunterkünften zu Schulen (sowie zurück)
Losnummer: 3.3

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieeffizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-25 📅

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 146-263931 (2016-07-25)