Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020
Gegenstand des Dienstleistungsauftrags ist die Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020.
Ziel der begleitenden Evaluierung ist, die Effizienz, Effektivität und die Auswirkungen der Interventionen des ESF i. S. v. Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates während der Durchführung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den ESF im Zeitraum 2014 bis 2020 (ESF-OP) zu beurteilen und zur Verbesserung des ESF-OP beizutragen.
Das Evaluierungskonzept knüpft an die Interventionslogik und insbesondere die spezifischen Ziele an, die mit den Vorhabensbereichen des ESF-OP angestrebt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind folgende Evaluierungsarbeiten zu erledigen:
Teil A Evaluierung des Operationellen Programms;
Teil B Durchführungsevaluierung;
Teil C Wirkungsevaluierung;
Teil D Fachspezifische Evaluierungsfragen;
Teil E Ad-hoc-Evaluierung.
Im Evaluierungsjahr 2016 soll die Durchführungsevaluierung und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2017 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2018 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2019 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen.
Im Evaluierungszeitraum 2016 bis 2019 sollen zwei Ad-hoc-Evaluierungen erfolgen.
Die Begleitende Evaluierung baut auf einem inhaltlichen und formellen Berichtswesen auf. Das inhaltliche Berichtswesen bezieht sich auf die Evaluierungen und das formelle Berichtswesen dient der Unterrichtung der Verwaltungsbehörde ESF über den Fortschritt der Evaluierung.
Inhaltliches Berichtswesen:
Für jedes Evaluierungsjahr (2016, 2017, 2018, 2019) ist für alle in diesem Jahr durchzuführenden Evaluierungsarbeiten sowie für jede Ad-hoc-Evaluierung ein Konzept, ein Entwurf für den Endbericht sowie ein Endbericht zu erstellen. Im Jahr 2020 ist einmalig ein zusammenfassender Evaluierungsendbericht zu erstellen.
Formelles Berichtswesen:
Zu Beginn des Evaluierungszeitraumes ist durch den Evaluator ein Auftaktbericht zu erstellen. Aufgrund der Länge des Evaluierungszeitraums von vier Jahren sind vom Evaluator einmal jährlich Zwischenberichte aufzustellen. Außerdem ist wöchentlich ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Die wöchentlichen Fortschrittsberichte sind in einem monatlichen Fortschrittsbericht zusammenzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-01
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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