Gegenstand des Dienstleistungsauftrags ist die Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020. Ziel der begleitenden Evaluierung ist, die Effizienz, Effektivität und die Auswirkungen der Interventionen des ESF i. S. v. Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates während der Durchführung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den ESF im Zeitraum 2014 bis 2020 (ESF-OP) zu beurteilen und zur Verbesserung des ESF-OP beizutragen. Das Evaluierungskonzept knüpft an die Interventionslogik und insbesondere die spezifischen Ziele an, die mit den Vorhabensbereichen des ESF-OP angestrebt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind folgende Evaluierungsarbeiten zu erledigen: Teil A Evaluierung des Operationellen Programms; Teil B Durchführungsevaluierung; Teil C Wirkungsevaluierung; Teil D Fachspezifische Evaluierungsfragen; Teil E Ad-hoc-Evaluierung. Im Evaluierungsjahr 2016 soll die Durchführungsevaluierung und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen. Im Evaluierungsjahr 2017 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen. Im Evaluierungsjahr 2018 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen. Im Evaluierungsjahr 2019 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen. Im Evaluierungszeitraum 2016 bis 2019 sollen zwei Ad-hoc-Evaluierungen erfolgen. Die Begleitende Evaluierung baut auf einem inhaltlichen und formellen Berichtswesen auf. Das inhaltliche Berichtswesen bezieht sich auf die Evaluierungen und das formelle Berichtswesen dient der Unterrichtung der Verwaltungsbehörde ESF über den Fortschritt der Evaluierung. Inhaltliches Berichtswesen: Für jedes Evaluierungsjahr (2016, 2017, 2018, 2019) ist für alle in diesem Jahr durchzuführenden Evaluierungsarbeiten sowie für jede Ad-hoc-Evaluierung ein Konzept, ein Entwurf für den Endbericht sowie ein Endbericht zu erstellen. Im Jahr 2020 ist einmalig ein zusammenfassender Evaluierungsendbericht zu erstellen. Formelles Berichtswesen: Zu Beginn des Evaluierungszeitraumes ist durch den Evaluator ein Auftaktbericht zu erstellen. Aufgrund der Länge des Evaluierungszeitraums von vier Jahren sind vom Evaluator einmal jährlich Zwischenberichte aufzustellen. Außerdem ist wöchentlich ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Die wöchentlichen Fortschrittsberichte sind in einem monatlichen Fortschrittsbericht zusammenzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515648135📞
Fax: +49 3515648109 📠
Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
— Beginn: mit Zuschlagserteilung;
— Ende: Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Dienstleistungsauftrags ist die Begleitende Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020.
Ziel der begleitenden Evaluierung ist, die Effizienz, Effektivität und die Auswirkungen der Interventionen des ESF i. S. v. Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates während der Durchführung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den ESF im Zeitraum 2014 bis 2020 (ESF-OP) zu beurteilen und zur Verbesserung des ESF-OP beizutragen.
Ziel der begleitenden Evaluierung ist, die Effizienz, Effektivität und die Auswirkungen der Interventionen des ESF i. S. v. Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates während der Durchführung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den ESF im Zeitraum 2014 bis 2020 (ESF-OP) zu beurteilen und zur Verbesserung des ESF-OP beizutragen.
Das Evaluierungskonzept knüpft an die Interventionslogik und insbesondere die spezifischen Ziele an, die mit den Vorhabensbereichen des ESF-OP angestrebt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind folgende Evaluierungsarbeiten zu erledigen:
Teil A Evaluierung des Operationellen Programms;
Teil B Durchführungsevaluierung;
Teil C Wirkungsevaluierung;
Teil D Fachspezifische Evaluierungsfragen;
Teil E Ad-hoc-Evaluierung.
Im Evaluierungsjahr 2016 soll die Durchführungsevaluierung und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2017 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2018 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen und eine Evaluierung des Operationellen Programms erfolgen.
Im Evaluierungsjahr 2019 soll eine Wirkungsevaluierung inkl. Beantwortung fachspezifischer Evaluierungsfragen erfolgen.
Im Evaluierungszeitraum 2016 bis 2019 sollen zwei Ad-hoc-Evaluierungen erfolgen.
Die Begleitende Evaluierung baut auf einem inhaltlichen und formellen Berichtswesen auf. Das inhaltliche Berichtswesen bezieht sich auf die Evaluierungen und das formelle Berichtswesen dient der Unterrichtung der Verwaltungsbehörde ESF über den Fortschritt der Evaluierung.
Die Begleitende Evaluierung baut auf einem inhaltlichen und formellen Berichtswesen auf. Das inhaltliche Berichtswesen bezieht sich auf die Evaluierungen und das formelle Berichtswesen dient der Unterrichtung der Verwaltungsbehörde ESF über den Fortschritt der Evaluierung.
Inhaltliches Berichtswesen:
Für jedes Evaluierungsjahr (2016, 2017, 2018, 2019) ist für alle in diesem Jahr durchzuführenden Evaluierungsarbeiten sowie für jede Ad-hoc-Evaluierung ein Konzept, ein Entwurf für den Endbericht sowie ein Endbericht zu erstellen. Im Jahr 2020 ist einmalig ein zusammenfassender Evaluierungsendbericht zu erstellen.
Für jedes Evaluierungsjahr (2016, 2017, 2018, 2019) ist für alle in diesem Jahr durchzuführenden Evaluierungsarbeiten sowie für jede Ad-hoc-Evaluierung ein Konzept, ein Entwurf für den Endbericht sowie ein Endbericht zu erstellen. Im Jahr 2020 ist einmalig ein zusammenfassender Evaluierungsendbericht zu erstellen.
Formelles Berichtswesen:
Zu Beginn des Evaluierungszeitraumes ist durch den Evaluator ein Auftaktbericht zu erstellen. Aufgrund der Länge des Evaluierungszeitraums von vier Jahren sind vom Evaluator einmal jährlich Zwischenberichte aufzustellen. Außerdem ist wöchentlich ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Die wöchentlichen Fortschrittsberichte sind in einem monatlichen Fortschrittsbericht zusammenzuführen.
Zu Beginn des Evaluierungszeitraumes ist durch den Evaluator ein Auftaktbericht zu erstellen. Aufgrund der Länge des Evaluierungszeitraums von vier Jahren sind vom Evaluator einmal jährlich Zwischenberichte aufzustellen. Außerdem ist wöchentlich ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Die wöchentlichen Fortschrittsberichte sind in einem monatlichen Fortschrittsbericht zusammenzuführen.
Referenznummer: 13-0452/51
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt;
b) Abgabe einer Erklärung über die Verhältnisse nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A;
c) Abgabe einer Erklärung zu den Kriterien der Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A;
— alternativ zu a), b) und c) Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung eines vergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens;
— alternativ zu a), b) und c) Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung eines vergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens;
d) Abgabe einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe Öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.
d) Abgabe einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe Öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. vorgesehener Nachunternehmen/er:
a) Angaben über die Zahl der Mitarbeiter (fest angestellte und freie) im Jahresdurchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um kontinuierliche, aber auch mitunter kurzfristig erforderliche zusätzliche Arbeiten auszuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angaben über die Zahl der Mitarbeiter (fest angestellte und freie) im Jahresdurchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um kontinuierliche, aber auch mitunter kurzfristig erforderliche zusätzliche Arbeiten auszuführen.
b) Jahresbezogene Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bzgl. der Leistungen, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Jahresbezogene Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bzgl. der Leistungen, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. vorgesehener Nachunternehmen/er:
a) Mit dem Angebot sind durch den Bieter Erfahrungen in der Methoden- und Fachkompetenz durch Referenzen nachzuweisen.
Aus jedem Qualifikationsbereich (Methoden- und Fachkompetenz) ist jeweils mindestens eine Referenz des Bieters zu Aufträgen (insgesamt mindestens zwei), die in den letzten zehn Jahren abgeschlossen wurden, vorzulegen. Hiervon muss wenigstens ein Auftrag einen Auftragswert von mindestens 400 000 EUR brutto erreichen. Anzugeben sind: Auftraggeber, konkreter Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum und Ansprechpartner.
Aus jedem Qualifikationsbereich (Methoden- und Fachkompetenz) ist jeweils mindestens eine Referenz des Bieters zu Aufträgen (insgesamt mindestens zwei), die in den letzten zehn Jahren abgeschlossen wurden, vorzulegen. Hiervon muss wenigstens ein Auftrag einen Auftragswert von mindestens 400 000 EUR brutto erreichen. Anzugeben sind: Auftraggeber, konkreter Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum und Ansprechpartner.
Die fachlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen der genannten Qualifikationsbereiche zur Referenzangabe lauten:
Methodenkompetenz:
— quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung;
— Analyse von Instrumenten der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik;
— Datenerhebung;
— Statistik;
— Datenverarbeitung, -auswertung und -interpretation;
— Projektorganisation.
Fachkompetenz:
— Strukturfondsförderung, insbesondere im ESF;
— EU-Grundsätze (Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern);
— Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Zuwendungsrecht.
b) Im Rahmen des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals ist mindestens ein Mitarbeiter einzusetzen, der über einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre und über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsinterventionen verfügt. Erforderlich sind weiterhin Angaben zu den beruflichen Qualifikationen weiterer Mitarbeiter, die für die Auftragsausführung vorgesehenen sind. Die entsprechenden Qualifikationsnachweise sind unter Nennung des konkreten Mitarbeiters in Form von Lebensläufen, Zeugnissen oder Eigenerklärungen (jeweils als Kopie ausreichend) vorzulegen.
b) Im Rahmen des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals ist mindestens ein Mitarbeiter einzusetzen, der über einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre und über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsinterventionen verfügt. Erforderlich sind weiterhin Angaben zu den beruflichen Qualifikationen weiterer Mitarbeiter, die für die Auftragsausführung vorgesehenen sind. Die entsprechenden Qualifikationsnachweise sind unter Nennung des konkreten Mitarbeiters in Form von Lebensläufen, Zeugnissen oder Eigenerklärungen (jeweils als Kopie ausreichend) vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben und im Original dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.1)) erforderlich. Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.2) und III.2.3)) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben und im Original dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.1)) erforderlich. Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.2) und III.2.3)) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen.
Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0452/51
Zusätzliche Informationen
Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
— Beginn: mit Zuschlagserteilung;
— Ende: Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 067-117368 (2016-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-04 📅
Name: Moysies & Partner IT- und Managementberatung mbB
Postanschrift: Mittelweg 56a
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 ff. GWB a. F. wird verwiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf §§ 107 ff. GWB a. F. wird verwiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.