Begleitendes Monitoring des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg beabsichtigt, einen Dienstleister mit dem begleitenden Monitoring zum Einsatz von EFRE-Mitteln in Brandenburg zu beauftragen. Dazu gehören sowohl die jährliche Berichterstattung, als auch die Überprüfung des aufgestellten Indikatorensystems und der dabei erhobenen Werte sowie Auswertungen der Indikatoren. Ebenso beinhaltet es die Vorbereitung von Änderungsantragen für das Operationelle Programm. Kontrolliert werden muss die Einhaltung des im OP vorgegebenen Leistungsrahmens, da hieran die Freigabe eines Teils der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel gebunden ist. Das Monitoring wird außerdem als Grundlage für die Evaluierungen des Mitteleinsatzes herangezogen. Dies ist im Bewertungsplan für das OP EFRE dargestellt. Monitoring und Evaluierungen sollen nicht vom selben Auftragnehmer umgesetzt werden, um die notwendige funktionale Unabhängigkeit sicherzustellen. Die Ausschreibung der Evaluierungen erfolgt separat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 08-42-570-36-01
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg beabsichtigt, einen Dienstleister mit dem begleitenden Monitoring zum Einsatz von EFRE-Mitteln in Brandenburg zu beauftragen. Dazu gehören sowohl die jährliche Berichterstattung, als auch die Überprüfung des aufgestellten Indikatorensystems und der dabei erhobenen Werte sowie Auswertungen der Indikatoren. Ebenso beinhaltet es die Vorbereitung von Änderungsantragen für das Operationelle Programm. Kontrolliert werden muss die Einhaltung des im OP vorgegebenen Leistungsrahmens, da hieran die Freigabe eines Teils der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel gebunden ist. Das Monitoring wird außerdem als Grundlage für die Evaluierungen des Mitteleinsatzes herangezogen. Dies ist im Bewertungsplan für das OP EFRE dargestellt. Monitoring und Evaluierungen sollen nicht vom selben Auftragnehmer umgesetzt werden, um die notwendige funktionale Unabhängigkeit sicherzustellen. Die Ausschreibung der Evaluierungen erfolgt separat.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
E-Mail: christina.adler@mwe.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHMYJ5M%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263709
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMYJ5M.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE), im folgenden Auftraggeber genannt, schreibt das begleitende Monitoring des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014 bis 2020 aus. Die Finanzierung erfolgt aus dem EFRE und mit Mitteln des Landes Brandenburg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2014 bis 2020 845 600 000 EUR aus dem EFRE. Die im MWE angesiedelte Verwaltungsbehörde EFRE ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet, den Einsatz der EFRE-Mittel in Brandenburg mit einem geeigneten Monitoringsystem zu begleiten und jährlich sowie abschließend der EU-Kommission über den Einsatz der Mittel Bericht zu erstatten. Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel sind sowohl die einschlägigen EU-Verordnungen als auch das am 14.12.2014 genehmigte Operationelle Programm (OP). Im Laufe der Förderperiode kann die Notwendigkeit entstehen, das OP zu ändern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
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Ein Teil des zur Verfügung gestellten EFRE-Mittelvolumens (6 %) wird durch die EU-Kommission als leistungsgebundene Reserve erst nach der Erfüllung im OP festgelegter Meilensteine (Zielwerte von Indikatoren/Leistungsrahmen) freigegeben. Die Zielerreichung ist somit von großer Bedeutung für das Land.
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Das Monitoring bildet unter anderem die Grundlage für die Evaluierungen des Mitteleinsatzes. Das Zusammenspiel von Monitoring und Evaluierungen ist im Bewertungsplan für das OP EFRE dargestellt. Monitoring und Evaluierungen sollen nicht vom selben Auftragnehmer umgesetzt werden, um die notwendige funktionale Unabhängigkeit sicherzustellen. Die Ausschreibung der Evaluierungen erfolgt separat.
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Da die Verwaltungsbehörde nicht nur für die Förderperiode 2014 bis 2020 zuständig ist, sondern auch für den Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013, ist auch die Unterstützung bei den Abschlussarbeiten gemäß Artikel 67 die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Abschlussbericht) vorgesehen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Seitens des Auftraggebers besteht die Option einer Vertragsverlängerung vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2023. Diese Option ist bis zum 31.05.2020 seitens des Auftraggebers auszuüben.
Beschreibung der Optionen:
Im Zeitraum ab dem 1.9.2020 sind die Jahresberichte in den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzufertigen, regelmäßig Plausibilitätskontrollen zu den Indikatoren durchzuführen und Auswertungen zu Indikatoren zu erstellen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI: 2014 DE 16 RFO P 004 Operationelles Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kopie der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. formlose Eigenerklärung, sofern eine Eintragungspflicht nicht besteht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagekraft und Qualität des angebotenen Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Expertise des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christina Adler, Ref. 42
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHMYJ5M%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der „Nichtabhilfe – Mitteilung“ beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2016/S 146-263709 (2016-07-26)