Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager: Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser. Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-22 Auftragsbekanntmachung