Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager: Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser. Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: 216 000
Gesamtwert des Auftrags: 36 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Srtaße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
E-Mail: poststelle@bfe.bund.de📧
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager: Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser. Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager: Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser. Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Biblis
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Gundremmingen
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Isar
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Voraussichtliche Leistungserbringung in 2016.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Lingen
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Krümmel
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für den Standort-Zwischenlager Unterweser
Kurze Beschreibung:
Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.
Dauer: 26 Monate
Referenznummer: 9032-16 - 9037-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass – nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 7a Absatz 2 VOL/A; – über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; – er sich nicht in Liquidation befindet; – er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; – Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten zwei Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind; – er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedriger Bewerber getroffen hat; – er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; – er sich nicht in einem Interessenkonflikt mit dem öffentlichen Auftraggeber befindet; . Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Eigenerklärungen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen.
Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass – nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 7a Absatz 2 VOL/A; – über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; – er sich nicht in Liquidation befindet; – er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; – Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten zwei Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind; – er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedriger Bewerber getroffen hat; – er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; – er sich nicht in einem Interessenkonflikt mit dem öffentlichen Auftraggeber befindet; . Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Eigenerklärungen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung; – Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Gesamtzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und umgerechnet in Vollzeitstellen); – Anzahl der Mitarbeiter die die Kriterien in Abschnitt „Personelle Leistungsfähigkeit“ erfüllen (bei mehreren Standorten, Mitarbeiter je Standort); – Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Tätigkeit in § 6 AtG Genehmigungsverfahren oder in atomrechtlichen Aufsichtsverfahren) mit Angabe des Zeitraumes, der evtl. beteiligten Partner, der öffentlichen Auftraggeber, des Anwendungsbereichs, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand; – Materielle Ausstattung und Ort der Arbeitsplätze, – Vorlage eines Nachweises der Gutachterorganisation, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befindet oder Erklärung der Gutachterorganisation zur Bereitschaft den Nachweis der materiellen und technischen Eignung zum Umgang und Erzeugen von Verschlusssachen bis zur Einstufung VS-Vertraulich zu führen. – Verfügbarkeit bzw. Zugriffsmöglichkeit auf das aktuell anzuwendende Regelwerk (mindestens SEWD-Richtlinie IT, VS-NfD und Lastannahmen IT, VS-Vertr. in der aktuell gültigen Fassung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung; – Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Gesamtzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und umgerechnet in Vollzeitstellen); – Anzahl der Mitarbeiter die die Kriterien in Abschnitt „Personelle Leistungsfähigkeit“ erfüllen (bei mehreren Standorten, Mitarbeiter je Standort); – Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Tätigkeit in § 6 AtG Genehmigungsverfahren oder in atomrechtlichen Aufsichtsverfahren) mit Angabe des Zeitraumes, der evtl. beteiligten Partner, der öffentlichen Auftraggeber, des Anwendungsbereichs, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand; – Materielle Ausstattung und Ort der Arbeitsplätze, – Vorlage eines Nachweises der Gutachterorganisation, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befindet oder Erklärung der Gutachterorganisation zur Bereitschaft den Nachweis der materiellen und technischen Eignung zum Umgang und Erzeugen von Verschlusssachen bis zur Einstufung VS-Vertraulich zu führen. – Verfügbarkeit bzw. Zugriffsmöglichkeit auf das aktuell anzuwendende Regelwerk (mindestens SEWD-Richtlinie IT, VS-NfD und Lastannahmen IT, VS-Vertr. in der aktuell gültigen Fassung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Für die Leistungserbringung müssen mindestens zwei Sachverständige zur Verfügung stehen. – Es sind mindestens zwei Referenzen der letzten 3 Jahre über Aufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Die Referenzen sind schriftlich einzureichen. Aus den Referenzen muss der Auftraggeber, der Leistungsumfang und Leistungsinhalt sowie die Leistungszeit in Mannstunden hervorgehen. Ebenso muss ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit dazugehörigen Kontaktdaten benannt werden, sodass die oben genannten Anforderungen überprüfbar sind. – Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Sachverständigen werden folgende Mindestanforderungen erwartet: – Hoch- oder Fachhochschulabschluss in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach; – Berufserfahrungen von mindestens zwei Jahren in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen (Anlagensicherung). – Vorlage einer Ermächtigung gemäß § 11 der VS-Anweisung für Projektleiter, Projektstellvertreter sowie alle vorgesehenen Projektmitarbeiter. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Vertrages nur Mitarbeiter und Sachverständige zu beteiligen, die aufgrund einer Sicherheitsüberprüfung ermächtigt sind bei Bedarf Verschlusssachen der Einstufung „VS-Vertraulich“ zu bearbeiten. Die Sachverständigen und sonstigen Mitarbeiter sind auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung hinzuweisen. Dies gilt auch bei einer vom BfE genehmigten Hinzuziehung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer. – Der Auftragnehmer benennt mit Übergabe des Angebotes den für das Vorhaben verantwortlichen Projektleiter und dessen Stellvertreter. – Die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der Auftragnehmer weist die Qualifikation des Projektleiters und seines Stellvertreters bei der Abgabe des Angebotes nach. Die Qualifikation der sonstigen eingesetzten Mitarbeiter wird nach der Auftragserteilung, spätestens vor Einbeziehung in den Auftrag, dem BfE in Schriftform nachgewiesen. – Der Auftragnehmer verfügt über alle notwendigen Einrichtungen, um Unterlagen bis zur Einstufung „VS-Geheim“ bearbeiten, aufbewahren und handhaben zu können.
— Für die Leistungserbringung müssen mindestens zwei Sachverständige zur Verfügung stehen. – Es sind mindestens zwei Referenzen der letzten 3 Jahre über Aufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Die Referenzen sind schriftlich einzureichen. Aus den Referenzen muss der Auftraggeber, der Leistungsumfang und Leistungsinhalt sowie die Leistungszeit in Mannstunden hervorgehen. Ebenso muss ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit dazugehörigen Kontaktdaten benannt werden, sodass die oben genannten Anforderungen überprüfbar sind. – Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Sachverständigen werden folgende Mindestanforderungen erwartet: – Hoch- oder Fachhochschulabschluss in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach; – Berufserfahrungen von mindestens zwei Jahren in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen (Anlagensicherung). – Vorlage einer Ermächtigung gemäß § 11 der VS-Anweisung für Projektleiter, Projektstellvertreter sowie alle vorgesehenen Projektmitarbeiter. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Vertrages nur Mitarbeiter und Sachverständige zu beteiligen, die aufgrund einer Sicherheitsüberprüfung ermächtigt sind bei Bedarf Verschlusssachen der Einstufung „VS-Vertraulich“ zu bearbeiten. Die Sachverständigen und sonstigen Mitarbeiter sind auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung hinzuweisen. Dies gilt auch bei einer vom BfE genehmigten Hinzuziehung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer. – Der Auftragnehmer benennt mit Übergabe des Angebotes den für das Vorhaben verantwortlichen Projektleiter und dessen Stellvertreter. – Die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der Auftragnehmer weist die Qualifikation des Projektleiters und seines Stellvertreters bei der Abgabe des Angebotes nach. Die Qualifikation der sonstigen eingesetzten Mitarbeiter wird nach der Auftragserteilung, spätestens vor Einbeziehung in den Auftrag, dem BfE in Schriftform nachgewiesen. – Der Auftragnehmer verfügt über alle notwendigen Einrichtungen, um Unterlagen bis zur Einstufung „VS-Geheim“ bearbeiten, aufbewahren und handhaben zu können.
Die vorzunehmende Begutachtung umfasst die Prüfung und Bewertung der Unterlagen der IT-Sicherheitskonzeption auf konzeptioneller Ebene in jedem obigen Verfahren anhand der SEWD-Richtlinie IT, VS-NfD und den Lastannahmen IT, VS-Vertr. in der aktuell gültigen Fassung. . Die im Rahmen der Begutachtung gewonnenen Ergebnisse und erarbeiteten Unterlagen werden – soweit dies erforderlich ist – in eine Verschlusssachen-Kategorie eingestuft. Der Aufragnehmer muss daher die materielle, technische und personelle Eignung zum Umgang mit und zur Erzeugung von Verschlusssachen der VS-Kategorie VS-Vertraulich nachweisen.
Die vorzunehmende Begutachtung umfasst die Prüfung und Bewertung der Unterlagen der IT-Sicherheitskonzeption auf konzeptioneller Ebene in jedem obigen Verfahren anhand der SEWD-Richtlinie IT, VS-NfD und den Lastannahmen IT, VS-Vertr. in der aktuell gültigen Fassung. . Die im Rahmen der Begutachtung gewonnenen Ergebnisse und erarbeiteten Unterlagen werden – soweit dies erforderlich ist – in eine Verschlusssachen-Kategorie eingestuft. Der Aufragnehmer muss daher die materielle, technische und personelle Eignung zum Umgang mit und zur Erzeugung von Verschlusssachen der VS-Kategorie VS-Vertraulich nachweisen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z4 Einkauf
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.