Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Begutachtung der IT-Sicherheitskonzeption für die Standort-Zwischenlager: Biblis, Gundremmingen, Isar, Lingen, Krümmel, Unterweser. Am Standort-Zwischenlager Isar hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 der 96er Zulassung gestellt. Am Standort-Zwischenlager Unterweser hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Biblis hat die RWE Power AG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Gundremmingen hat die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Krümmel hat die Kernkraft Krümmel GmbH und Co. OHG einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von in Köchern eingeschlossenen Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 gestellt. . Am Standort-Zwischenlager Lingen hat die KLE GmbH einen Antrag auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG hinsichtlich der Aufbewahrung von zusätzlichen Inventaren und Beladevarianten in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/19 in modifizierter Behälterausführung gestellt. . Im Rahmen obiger Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG zu untersuchen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Hierzu gehört auch die Prüfung und Bewertung der IT-Sicherheitskonzeption. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bedient sich hierzu eines Gutachters nach § 20 AtG.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
“216 000”
Gesamtwert des Auftrags: 36 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Srtaße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
E-Mail: poststelle@bfe.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 186-334732
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen

“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de”
Quelle: OJS 2016/S 186-334732 (2016-09-22)