Mit rund 1 800 000 Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost einen Rahmenvertrag zur Erbringung von konzeptionellen Beratungsleistungen und digital dokumentierten Behandlungsprozessen bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an den genannten Versorgungsleistungen und die dazugehörigen Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt auf der Grundlage von Einzelabrufen. Es ist beabsichtigt, nicht nur Versorgungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich notwendigen Beratungsleistungen zur effizienteren Gestaltung dieser Versorgung und deren konzeptionelle Begleitung zu beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2016-05-06-NO-BEC
Kurze Beschreibung:
Mit rund 1 800 000 Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost einen Rahmenvertrag zur Erbringung von konzeptionellen Beratungsleistungen und digital dokumentierten Behandlungsprozessen bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an den genannten Versorgungsleistungen und die dazugehörigen Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt auf der Grundlage von Einzelabrufen. Es ist beabsichtigt, nicht nur Versorgungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich notwendigen Beratungsleistungen zur effizienteren Gestaltung dieser Versorgung und deren konzeptionelle Begleitung zu beschaffen.
Mit rund 1 800 000 Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost einen Rahmenvertrag zur Erbringung von konzeptionellen Beratungsleistungen und digital dokumentierten Behandlungsprozessen bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an den genannten Versorgungsleistungen und die dazugehörigen Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt auf der Grundlage von Einzelabrufen. Es ist beabsichtigt, nicht nur Versorgungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich notwendigen Beratungsleistungen zur effizienteren Gestaltung dieser Versorgung und deren konzeptionelle Begleitung zu beschaffen.
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. (2) Bezugsberechtigte des Rahmenvertrages sind neben der AOK Nordost die Techniker Krankenkasse und die IKK Brandenburg und Berlin. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote sind in Papierform (zusätzlich gespeichert auf einem Datenträger) einzureichen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin o. Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(5) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
(6) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Ziffer 9.10 der Bewerbungsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) verwiesen.
(7) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter den Punkten „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ u. „Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise sowie die Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabegesetz sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter dem Punkt „Technische Leistungsfähigkeit“ genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Los 1: Die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das im Fall der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(8) Der Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung nach vorheriger schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter dies – sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(9) Los 1: Die o.g. Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit sind für jedes Unternehmen vorzulegen, das personenbezogene Daten u. Sozialdaten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(10) Bezüglich der Punkte 3 – 9 wird jeweils ergänzend auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRGD.
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. (2) Bezugsberechtigte des Rahmenvertrages sind neben der AOK Nordost die Techniker Krankenkasse und die IKK Brandenburg und Berlin. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote sind in Papierform (zusätzlich gespeichert auf einem Datenträger) einzureichen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin o. Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(5) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
(6) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Ziffer 9.10 der Bewerbungsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) verwiesen.
(7) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter den Punkten „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ u. „Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise sowie die Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabegesetz sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter dem Punkt „Technische Leistungsfähigkeit“ genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Los 1: Die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das im Fall der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(8) Der Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung nach vorheriger schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter dies – sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(9) Los 1: Die o.g. Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit sind für jedes Unternehmen vorzulegen, das personenbezogene Daten u. Sozialdaten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(10) Bezüglich der Punkte 3 – 9 wird jeweils ergänzend auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRGD.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Behandlungsprozesse
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Konzeptionelle Beratungsleistungen zu Behandlungsprozessen bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen und Leistungen zur Durchführung digital dokumentierter Behandlungsprozesse bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen.
Konzeptionelle Beratungsleistungen zu Behandlungsprozessen bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen und Leistungen zur Durchführung digital dokumentierter Behandlungsprozesse bei tracheotomierten Patienten in ambulanten Versorgungsformen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zugegangen sein muss, einmalig um maximal ein Jahr zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Inhaltliche Evaluation
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es ist Intension des Rahmenvertrags, alle durch Einzelabruf veranlassten Aktivitäten im Rahmen des Behandlungsprozesses (Versorgung, Betreuung, Case-Management) durch eine Evaluation/Begleitung zu analysieren. Im Ergebnis sind Standardisierungsansätze darzustellen und Best-Practice-Empfehlungen auszusprechen.
Es ist Intension des Rahmenvertrags, alle durch Einzelabruf veranlassten Aktivitäten im Rahmen des Behandlungsprozesses (Versorgung, Betreuung, Case-Management) durch eine Evaluation/Begleitung zu analysieren. Im Ergebnis sind Standardisierungsansätze darzustellen und Best-Practice-Empfehlungen auszusprechen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verzeichnet ist in Teil IV A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt in Teil III EEE.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Für Sachschäden je Schadensereignis 1 000 000 EUR, maximal 2 000 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit. Für Vermögensschäden je Schadensereignis 300 000 EUR, maximal 500 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Für Sachschäden je Schadensereignis 1 000 000 EUR, maximal 2 000 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit. Für Vermögensschäden je Schadensereignis 300 000 EUR, maximal 500 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit.
Sofern und soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, Abgabe einer Erklärung, dass innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und gegenüber der Auftraggeberin nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern und soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, Abgabe einer Erklärung, dass innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und gegenüber der Auftraggeberin nachgewiesen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung des Unternehmens mit den in den Vergabeunterlagen genannten Angaben.
(2) Detaillierte Darstellung der innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachten Referenzprojekte, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Los 1 – Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Kategorien einzureichen:
(a) Konzeptionelle Leistungen im Kontext von Behandlungsprozessen tracheotomierter Patienten in ambulanten Versorgungsformen. (b) Erbringung von Versorgungsleistungen für tracheotomierte Patienten. (c) Telefonische Hotline zur med. Betreuung von Patienten.
(a) Konzeptionelle Leistungen im Kontext von Behandlungsprozessen tracheotomierter Patienten in ambulanten Versorgungsformen. (b) Erbringung von Versorgungsleistungen für tracheotomierte Patienten. (c) Telefonische Hotline zur med. Betreuung von Patienten.
Los 2 – Es sind mindestens drei Referenzen über die wissenschaftliche Begleitung von medizinischen Behandlungsprozessen vorzulegen.
(3) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Projektteams, welches für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist: (a) Los 1 – Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Versorgungs- und Betreuungsleistungen über entsprechende Fachkräfte der Typen 1 bis 6 verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(3) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Projektteams, welches für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist: (a) Los 1 – Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Versorgungs- und Betreuungsleistungen über entsprechende Fachkräfte der Typen 1 bis 6 verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(b) Los 1 – Ferner hat der Bieter nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Lösungsberatung über entsprechende Lösungsmoderatoren der Typen 1 bis 6 (Projekt-, Dokumentations-, Sicherheits- und Care-Management sowie Kundenfeedback-Management) verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(b) Los 1 – Ferner hat der Bieter nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Lösungsberatung über entsprechende Lösungsmoderatoren der Typen 1 bis 6 (Projekt-, Dokumentations-, Sicherheits- und Care-Management sowie Kundenfeedback-Management) verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(c) Los 1 – Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er für fachliche Begleitaufgaben über geeignete Fachberater der Typen 1 bis 5 (Spezifische Aspekte der Beatmungs-, Palliativ- und der pädiatrischen Beatmungsmedizin, Schulung im Case-Management sowie Atmungstherapie), verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(c) Los 1 – Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er für fachliche Begleitaufgaben über geeignete Fachberater der Typen 1 bis 5 (Spezifische Aspekte der Beatmungs-, Palliativ- und der pädiatrischen Beatmungsmedizin, Schulung im Case-Management sowie Atmungstherapie), verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(d) Los 2 – Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die inhaltliche Evaluation über geeignete Evaluationsberater der Typen 1 bis 3 (Projektmanagement, Fachliche Projektleitung, Projektmitarbeiter) verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
(d) Los 2 – Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die inhaltliche Evaluation über geeignete Evaluationsberater der Typen 1 bis 3 (Projektmanagement, Fachliche Projektleitung, Projektmitarbeiter) verfügt, welche die im Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) genannten Qualifikationen erfüllen.
Er hat diese Personen in seinem Angebot namentlich zu belegen, die geforderten Qualifikationen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen zu illustrieren und die geforderten Zertifizierungen in Kopie nachzuweisen.
(4) Los 1: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie Angaben zu Betriebsstätten/Standorten der Auftragsausführung, Unterauftragnehmern und Wartungsfirmen (Anhang 1ca bis 1cd zu den Datenschutzbestimmungen).
(4) Los 1: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie Angaben zu Betriebsstätten/Standorten der Auftragsausführung, Unterauftragnehmern und Wartungsfirmen (Anhang 1ca bis 1cd zu den Datenschutzbestimmungen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Vorlage der Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabe-gesetz ggü. der AOK Nordost.
(2) Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Vereinbarung zw. Bieter und Unterauftragnehmer zum Brandenburgischen Vergabegesetz vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. (2) Bezugsberechtigte des Rahmenvertrages sind neben der AOK Nordost die Techniker Krankenkasse und die IKK Brandenburg und Berlin. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen.
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. (2) Bezugsberechtigte des Rahmenvertrages sind neben der AOK Nordost die Techniker Krankenkasse und die IKK Brandenburg und Berlin. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote sind in Papierform (zusätzlich gespeichert auf einem Datenträger) einzureichen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin o. Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(4) Die Angebote sind in Papierform (zusätzlich gespeichert auf einem Datenträger) einzureichen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin o. Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(5) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
(5) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
(6) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Ziffer 9.10 der Bewerbungsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) verwiesen.
(6) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Ziffer 9.10 der Bewerbungsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) verwiesen.
(7) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter den Punkten „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ u. „Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise sowie die Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabegesetz sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter dem Punkt „Technische Leistungsfähigkeit“ genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Los 1: Die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das im Fall der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(7) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter den Punkten „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ u. „Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise sowie die Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabegesetz sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter dem Punkt „Technische Leistungsfähigkeit“ genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Los 1: Die in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das im Fall der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(8) Der Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung nach vorheriger schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter dies – sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(8) Der Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung nach vorheriger schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter dies – sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(9) Los 1: Die o.g. Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit sind für jedes Unternehmen vorzulegen, das personenbezogene Daten u. Sozialdaten erheben, verarbeiten und/oder nutzen wird.
(10) Bezüglich der Punkte 3 – 9 wird jeweils ergänzend auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYRGD.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: OJS 2016/S 090-160044 (2016-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
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Es ist Intention des Rahmenvertrags, alle durch Einzelabruf veranlassten Aktivitäten im Rahmen des Behandlungsprozesses (Versorgung, Betreuung, Case-Management) durch eine Evaluation/Begleitung zu analysieren. Im Ergebnis sind Standardisierungsansätze darzustellen und Best-Practice-Empfehlungen auszusprechen.
Es ist Intention des Rahmenvertrags, alle durch Einzelabruf veranlassten Aktivitäten im Rahmen des Behandlungsprozesses (Versorgung, Betreuung, Case-Management) durch eine Evaluation/Begleitung zu analysieren. Im Ergebnis sind Standardisierungsansätze darzustellen und Best-Practice-Empfehlungen auszusprechen.