Behindertenfahrdienst 2017-2018
Der Behindertenfahrdienst wird von Rollstuhlnutzern und Menschen mit einer körperlichen Behinderung -die die öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn nicht und ein „normales“ Taxifahrzeug nur mit besonderen Schwierigkeiten (z. B. umfangreicher Hilfestellung anderer Personen) nutzen können- in Anspruch genommen.
Blinde können den Behindertenfahrdienst nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen des ersten Satzes.
Der Behindertenfahrdienst wird für Fahrten des täglichen Lebens benötigt, hierbei soll dem körperlich behinderten Menschen die Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-06-30
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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