Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von <<6 000 kBit/s>> (downstream) in den Ortsgemeinden Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Lahr abzuschließen. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwidnigkeiten sind willkommen. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Die Vergabe erfolgt technologieneutral. Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass vorraussichtlich mit etwa 194 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Menge oder Umfang: Breitbandausbau für die Ortsgemeinden:— Geichlingen;— Hüttingen-Lahr;— Lahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postanschrift: Trierer Straße 1
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Kontakt
E-Mail: gansen.guenter@bitburg-pruem.de📧
Telefon: +49 6561153530📞
Fax: +49 6561151003 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Breitbandversorgung im ländlichen Raum – Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Ortsgemeinden Geichlingen, Hüttingen-Lahr, Lahr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von <<6 000 kBit/s>> (downstream) in den Ortsgemeinden Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Lahr abzuschließen.
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von <<6 000 kBit/s>> (downstream) in den Ortsgemeinden Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Lahr abzuschließen.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwidnigkeiten sind willkommen. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Die Vergabe erfolgt technologieneutral.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwidnigkeiten sind willkommen. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Die Vergabe erfolgt technologieneutral.
Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass vorraussichtlich mit etwa 194 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass vorraussichtlich mit etwa 194 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
Menge oder Umfang:
Breitbandausbau für die Ortsgemeinden:
— Geichlingen;
— Hüttingen-Lahr;
— Lahr.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. Geichlingen;
2. Hüttingen-Lahr;
3. Lahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Es können ausschließlich Angebote gefördert werden, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörden enthalten. Diese Vorgaben orientieren sich an den Leitlinien der EU für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke (siehe Punkt 3.2). Die Kostenobergrenze beträgt 339 000 EUR. Eingehende Angebote dürfen Gesamtkosten von 339 000 EUR nicht überschreiten, ansonsten wird von einer Zuschlagserteilung abgesehen.
Es können ausschließlich Angebote gefördert werden, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörden enthalten. Diese Vorgaben orientieren sich an den Leitlinien der EU für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke (siehe Punkt 3.2). Die Kostenobergrenze beträgt 339 000 EUR. Eingehende Angebote dürfen Gesamtkosten von 339 000 EUR nicht überschreiten, ansonsten wird von einer Zuschlagserteilung abgesehen.
I. Angaben und Nachweise zur formalen Prüfung:
— Meldebescheinigung gem. § 6 TKG,
— Eigenerklärungen in Anlehnung an §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A:
o Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
o Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes – nicht älter als drei Monate – wird auf Verlangen nachgereicht;
o Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten,
— Eigenerklärung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) in der geltenden Fassung). Hierzu ist der entsprechende Vordruck aus den Anlagen zu verwenden,
— Eigenerklärung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) in der geltenden Fassung). Hierzu ist der entsprechende Vordruck aus den Anlagen zu verwenden,
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes vom 01.12.2010 (GVBl. 2010 Nr. 20, S. 426). Hierzu ist der entsprechende Vordruck aus den Anlagen zu verwenden.
II. Angaben und Nachweise zu den Eignungskriterien:
— Benennung von mindestens drei Referenzen der letzten 3 Jahre die mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Referenzen müssen Kontaktdaten und Angaben zur Anzahl der angeschlossenen Haushalte enthalten,
— Für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 2 000 000 EUR je Geschäftsjahr im Telekommunikations-Sektor vorgewiesen werden,
— Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Telekommunikations-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre.
III. Angaben und Nachweise zur Angebotsbewertung:
— Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Gewichtung 50 %),
o Pflichtangaben sind:
o Angabe der Investitionskosten für das hier ausgewiesene Gebiet;
o Angabe des Zeitraums der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke in Jahren;
o Angabe der erwarteten Teilnehmerzahl;
o Angabe der erwarteten Einnahmen;
o Bewertet wird:
o Nachvollziehbare und plausible Darstellung des Zuschussbedarfs (Wirtschaftlichkeitslücke) – Maximal 100 Punkte.
— Leistungsfähigkeit (Gewichtung 30 %),
o Sichern Sie zu, dass sie einen diskriminierungsfreien Zugang (Open Access) auf Vorleistungsebene gewähren;
o Angabe der verfügbare Bandbreite für den Endnutzer (Uplink / Downlink) – Maximal 40 Punkte;
o Angabe über die Ausfallsicherheit – Maximal 20 Punkte;
o Darstellung, ob auch höhere Bandbreiten (bis zu 50 Mbit/s) erreicht werden können – Maximal 40 Punkte;
— Tarif- und Preismodell (Gewichtung 10 %),
o Dauer der Vertragsbindung für den Teilnehmer – Maximal 20 Punkte;
o Einmalige Kosten für den Teilnehmer – Maximal 40 Punkte;
o Entgelt pro Monat für den Teilnehmer – Maximal 40 Punkte;
— Grad der Flächendeckung (Gewichtung 10 %),
o Sichern Sie zu, 6 Mbit/s für 95 % der Haushalte im Ausschreibungsgebiet zur Verfügung zu stellen;
o Kartographische Darstellung der geplanten Ausbausituation;
o Stellen Sie den Grad der Flächendeckung in den ausgeschriebenen Gebieten mit den jeweiligen Up- und Download Geschwindigkeiten dar – Maximal 100 Punkte;
Für den Bestwert aller Angebote wird jeweils die maximale Punktzahl vergeben. Alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters bezogen auf die hier ausgeschriebene Leistung sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Alle Angebote sind rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde auf einen Subunternehmer berufen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel (des anderen Unternehmers) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Subunternehmers erfolgen. Die Verpflichtungserklärung ist somit eine schriftliche Bestätigung, dass der genannte Subunternehmer auch tatsächlich zur Verfügung steht. Der Subunternehmer muss in diesem Fall die unter 3.1 I. aufgeführten Eigenerklärungen nach §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A zur Angabe und zum Nachweis der formalen Prüfung ebenfalls abgeben.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde auf einen Subunternehmer berufen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel (des anderen Unternehmers) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Subunternehmers erfolgen. Die Verpflichtungserklärung ist somit eine schriftliche Bestätigung, dass der genannte Subunternehmer auch tatsächlich zur Verfügung steht. Der Subunternehmer muss in diesem Fall die unter 3.1 I. aufgeführten Eigenerklärungen nach §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A zur Angabe und zum Nachweis der formalen Prüfung ebenfalls abgeben.
Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen dazustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.
Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen dazustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.
Investitionskostenzuschüsse von Kommunen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sind kein Entgelt für eine der umsatzsteuer unterliegende Leistung.
Investitionskostenzuschüsse von Kommunen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sind kein Entgelt für eine der umsatzsteuer unterliegende Leistung.
Im Rahmen der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke hat der Anbieter in seinem Angebot folgende Angaben verbindlich mitzuteilen:
— Angabe der Investitionskosten;
— Angabe der zu erwartenden Einnahmen;
— Angabe der erwartenden Endkunden;
— Angabe des Zeitraums in Jahren, die der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde gelegt werden.
Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarsfträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.
Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarsfträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung der Dienstleistung geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung der Dienstleistung geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
Es wird das Angebot ausgewählt, das bei gleichen technischen Spezifikationen den niedrigsten Zuschussbedarf enthält.
Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort „Breitbandangebot“ zu kennzeichnen.
Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die genannte Adresse zu richten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-22 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Leistungsfähigkeit (30)
3. Tarif- und Preismodell (10)
4. Grad der Flächendeckung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Amt für Wirtschaftsförderung
Günter Gansen
Name: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Rechnungsprüfungsamt
Postanschrift: Gebäude F, Raum 475, Trierer Str. 1
Kontaktperson: Herrn Wolfgang Schröder
E-Mail: schroeder.wolfgang@bitburg-pruem.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Breitbandversorgung im ländlichen Raum – Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Ortsgemeinden Geichlingen, Hüttingen-Lahr, Lahr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0📞
Quelle: OJS 2016/S 046-076534 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 290 360 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge