Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein (vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4): — Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber; — Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services; — Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung; — IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und ggf. Verhandlungen mit den Anbietern; — Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation; — Beauftragung und Begleitung der ggf. notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VV 060-2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein (vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4):
— Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services;
— Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung;
— IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und ggf. Verhandlungen mit den Anbietern;
— Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation;
— Beauftragung und Begleitung der ggf. notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein (vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4):
— Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services;
— Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung;
— IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und ggf. Verhandlungen mit den Anbietern;
— Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation;
— Beauftragung und Begleitung der ggf. notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datendienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein (vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4):
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein (vgl. ausführlich hierzu unter II.2.4):
— Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services;
— Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung;
— IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und ggf. Verhandlungen mit den Anbietern;
— Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation;
— Beauftragung und Begleitung der ggf. notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen für den Betrieb zahlreicher Wohn- und Betreuungseinrichtungen für hilfsbedürftige Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zuständig. In diesem Zusammenhang betreibt f&w in Hamburg an über 100 Standorten die öffentlich geförderte Unterbringung von Wohnungslosen und Zuwanderern/ Flüchtlingen, die privatrechtliche Vermietung von Wohnungen für Personen mit eingeschränktem Zugang zum freien Wohnungsmarkt, die außerklinische ambulante und stationäre Betreuung von psychisch Kranken auch mit Suchtproblemen, betreutes Wohnen für Senioren und die stationäre Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen für den Betrieb zahlreicher Wohn- und Betreuungseinrichtungen für hilfsbedürftige Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zuständig. In diesem Zusammenhang betreibt f&w in Hamburg an über 100 Standorten die öffentlich geförderte Unterbringung von Wohnungslosen und Zuwanderern/ Flüchtlingen, die privatrechtliche Vermietung von Wohnungen für Personen mit eingeschränktem Zugang zum freien Wohnungsmarkt, die außerklinische ambulante und stationäre Betreuung von psychisch Kranken auch mit Suchtproblemen, betreutes Wohnen für Senioren und die stationäre Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Auftraggeber eine moderne IT-Infrastruktur und damit zusammenhängende IT-Services. Ein Großteil dieser Leistungen ist zurzeit an einen externen Dienstleister ausgelagert, insbesondere die Bereiche Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Die Laufzeit des zugrundeliegenden Servicevertrages endet im Jahr 2017. Der Auftraggeber will die Leistungen erneut ausschreiben. Für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die gegebenenfalls notwendige Überführung der Leistungen an einen neuen Anbieter benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein qualifiziertes Beratungsunternehmen mit besonderer Expertise bei der Beratung und Unterstützung von IT-Outsourcing-Projekten. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein:
Für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Auftraggeber eine moderne IT-Infrastruktur und damit zusammenhängende IT-Services. Ein Großteil dieser Leistungen ist zurzeit an einen externen Dienstleister ausgelagert, insbesondere die Bereiche Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Die Laufzeit des zugrundeliegenden Servicevertrages endet im Jahr 2017. Der Auftraggeber will die Leistungen erneut ausschreiben. Für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die gegebenenfalls notwendige Überführung der Leistungen an einen neuen Anbieter benötigt der Auftraggeber Unterstützung durch ein qualifiziertes Beratungsunternehmen mit besonderer Expertise bei der Beratung und Unterstützung von IT-Outsourcing-Projekten. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein:
— Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber um festzustellen, in welchen Bereichen Optimierungs-/Transformationsbedarf besteht, der sich im Zuge des Auslagerungsprojektes sinnvoll und kosteneffizient umsetzen lässt, entsprechende Beratung des Auftraggebers zu den Vor- und Nachteilen derartiger Optimierungsmöglichkeiten;
— Durchführung einer Ist-Analyse der aktuellen Bestandssituation der IT-Services beim Auftraggeber um festzustellen, in welchen Bereichen Optimierungs-/Transformationsbedarf besteht, der sich im Zuge des Auslagerungsprojektes sinnvoll und kosteneffizient umsetzen lässt, entsprechende Beratung des Auftraggebers zu den Vor- und Nachteilen derartiger Optimierungsmöglichkeiten;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services, insbesondere bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen (u.a. Pflichtenhefte/Leistungsbeschreibungen). Zum Teil kann hier auf bestehende Dokumente aufgesetzt werden, zum Teil (insbesondere in den Bereichen mit Optimierungspotential) sind neue Unterlagen zu erstellen.
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Ausschreibung der IT-Services, insbesondere bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen (u.a. Pflichtenhefte/Leistungsbeschreibungen). Zum Teil kann hier auf bestehende Dokumente aufgesetzt werden, zum Teil (insbesondere in den Bereichen mit Optimierungspotential) sind neue Unterlagen zu erstellen.
— Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung, insbesondere Koordination der Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, Entwurf und Koordination von Zeitplänen; Planung und Organisation von internen und externen Besprechungen und Verhandlungsterminen, Einholung von Feedback der internen Kompetenzträger beim Auftraggeber etc.
— Projektmanagement bei der Organisation der Ausschreibung, insbesondere Koordination der Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, Entwurf und Koordination von Zeitplänen; Planung und Organisation von internen und externen Besprechungen und Verhandlungsterminen, Einholung von Feedback der internen Kompetenzträger beim Auftraggeber etc.
— IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und gegebenenfalls Verhandlungen mit den Anbietern und bei der Endauswahl des zukünftigen Dienstleisters.
— Unterstützung bei der Auswertung der Angebote (Ufab).
— Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation (z.B. Leistungsbeschreibungen, SLAs, Vertragsstrafenmodelle, Preismodelle, Transitionsbeschreibung/Transitionsplan etc.). Die rechtlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden vom Auftraggeber intern und durch eine bereits beauftragte Anwaltskanzlei erstellt und verhandelt.
— Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der technisch/fachlichen Vertragsdokumentation (z.B. Leistungsbeschreibungen, SLAs, Vertragsstrafenmodelle, Preismodelle, Transitionsbeschreibung/Transitionsplan etc.). Die rechtlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden vom Auftraggeber intern und durch eine bereits beauftragte Anwaltskanzlei erstellt und verhandelt.
— Betreuung der gegebenenfalls notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services vom aktuellen Dienstleister auf den neuen Dienstleister als Projektleiter Transition auf Seiten des Auftraggebers, dabei umfassende Koordinierung sowie technische und organisatorische Leitung des Transitionsprojekts bis zum erfolgreichen Projektabschluss.
— Betreuung der gegebenenfalls notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services vom aktuellen Dienstleister auf den neuen Dienstleister als Projektleiter Transition auf Seiten des Auftraggebers, dabei umfassende Koordinierung sowie technische und organisatorische Leitung des Transitionsprojekts bis zum erfolgreichen Projektabschluss.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Möglichkeit der Verlängerung dieses Auftrags ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für
am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Beratung im Zusammenhang mit IT-Outsourcing-Projekten) in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Beratung im Zusammenhang mit IT-Outsourcing-Projekten) in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkundeerfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkundeerfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mitder darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mitder darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 05.09.2016 an folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 05.09.2016 an folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Es ist beabsichtigt, den maximal sechs ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u.a. einen Vertragsentwurf mit einem Preisblatt zukommen zu lassen, die er kurzfristig nach Bearbeitung als Angebot einzureichen hat. Teil des Angebots soll zudem ein Konzept des Bieters für eine schnelle, effiziente und zügige Leistungserbringung sein. Sodann werden die Bieter zu einem Präsentationstermin eingeladen, in dem sie zunächst ihre geplante Projektorganisation mit Herangehensweise darzustellen und den vorgesehenen Projektleiter vorzustellen haben.
3. Es ist beabsichtigt, den maximal sechs ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u.a. einen Vertragsentwurf mit einem Preisblatt zukommen zu lassen, die er kurzfristig nach Bearbeitung als Angebot einzureichen hat. Teil des Angebots soll zudem ein Konzept des Bieters für eine schnelle, effiziente und zügige Leistungserbringung sein. Sodann werden die Bieter zu einem Präsentationstermin eingeladen, in dem sie zunächst ihre geplante Projektorganisation mit Herangehensweise darzustellen und den vorgesehenen Projektleiter vorzustellen haben.
4. Die Präsentationstermine sind für die KW 41/2016 vorgesehen.
5. Teilnahmeanträge sind in Papierform (einfach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB).Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Beratung IT-Outsourcing“ // Poststelle: Nicht vor dem 12.09.2016, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
5. Teilnahmeanträge sind in Papierform (einfach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB).Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Beratung IT-Outsourcing“ // Poststelle: Nicht vor dem 12.09.2016, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
10. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
11. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
12. f&w behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 156-282727 (2016-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein:
— IT-fachliche Unterstützung bei der Vorauswahl der Anbieter, bei den Gesprächen und gegebenenfalls Verhandlungen mit den Anbietern und bei der Endauswahl des zukünftigen Dienstleisters;
— Unterstützung bei der Auswertung der Angebote (Ufab);
— Betreuung der gegebenenfalls notwendigen Migration der ausgeschriebenen Services vom aktuellen Dienstleister auf den neuen Dienstleister.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept des Bieters für eine schnelle, effiziente und zügige Leistungserbringung und Projektorganisation mit Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters inklusive Aus- und Fortbildung sowie Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-12 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 209 000 EUR wurde überschritten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2017/S 013-019965 (2017-01-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Zu Ziff. V.2.4 und VII.1.4: Der Wert des geänderten Auftrags übersteigt den ursprünglichen Auftragswert um mehr als 10 %, nicht jedoch um mehr als 50 % (§§ 132 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Zu Ziff. VII.2.3: Der maßgebliche Schwellenwert des ursprünglichen Auftrags und der Vertragsänderung wurde überschritten.
Zu Ziff. V.2.4 und VII.1.4: Der Wert des geänderten Auftrags übersteigt den ursprünglichen Auftragswert um mehr als 10 %, nicht jedoch um mehr als 50 % (§§ 132 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Zu Ziff. VII.2.3: Der maßgebliche Schwellenwert des ursprünglichen Auftrags und der Vertragsänderung wurde überschritten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Beratung und Unterstützung bei der Realisierung eines IT-Outsourcing-Projekts, insbesondere in den Bereichen Desktop-Service, Managed Security, SAP-Betrieb, Serverbetrieb, File- und Print-Services, Active Directory, Storage, Messaging, Service Desk, WAN. Gegenstand des Auftrags sollen insbesondere die folgenden Leistungen sein:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-19 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. V.2.4 und VII.1.4: Der Wert des geänderten Auftrags übersteigt den ursprünglichen Auftragswert um mehr als 10 %, nicht jedoch um mehr als 50 % (§§ 132 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Zu Ziff. VII.2.3: Der maßgebliche Schwellenwert des ursprünglichen Auftrags und der Vertragsänderung wurde überschritten.