Beratung privater Eigentümer im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms
Die Beratung soll unter Beachtung des Zusammenhangs der betroffenen Immobilie mit dem übrigen städtebaulichen Umfeld und des Erhalts von städtebaulichen und architektonischen Qualitäten erfolgen. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, sind die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Das Hof- und Fassadenprogramm wird von der Stadt, vom Quartiersmanagement Oberbarmen-Wichlinghausen und vom Quartiersmanagement Heckinghausen beworben. Der Auftragnehmer hat dann die Pflicht unverzüglich eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer durchzuführen und den Beratungsvorgang zu beginnen. Ein Teil der Arbeitsschritte wird durch die Stadt (Auftraggeberin) geleistet. Der Auftragnehmer unterstützt das Zentrale Fördermanagement bei der Durchführung der Antragsverfahren für die privaten Hauseigentümer/innen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-25.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-11-25
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Auftragsbekanntmachung
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