Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber (AG) -die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration- beabsichtigt Dritte mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen, die gem. der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe, Anlage 2 zu Teil 4, in die Stufe 3 eingestuft wurden, und deren Beratung zu beauftragen. Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in verschiedene Phasen auf. Die beiden Hauptphasen „Kontaktanbahnung“ und „Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung“, die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, dauern regelhaft 6 bzw. 12 Monate, insgesamt also 18 Monate, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird. Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der Bedarfsstellen auch eine nachgehende Beratung für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden. Das Projekt ist ein Baustein des Hilfesystems für wohnungslose Menschen.