Beratung von wohnungslosen Menschen in vom Auftragnehmer angemietetem Wohnraum gemäß Stufe 3 der Kooperationsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wohnungswirtschaft

Freie und Hansestadt Hamburg

Der Auftraggeber (AG) -die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration- beabsichtigt Dritte mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen, die gem. der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe, Anlage 2 zu Teil 4, in die Stufe 3 eingestuft wurden, und deren Beratung zu beauftragen. Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in verschiedene Phasen auf. Die beiden Hauptphasen „Kontaktanbahnung“ und „Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung“, die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, dauern regelhaft 6 bzw. 12 Monate, insgesamt also 18 Monate, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird. Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der Bedarfsstellen auch eine nachgehende Beratung für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden. Das Projekt ist ein Baustein des Hilfesystems für wohnungslose Menschen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-19 Auftragsbekanntmachung
2017-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) -die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration- beabsichtigt Dritte mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen, die gem. der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe, Anlage 2 zu Teil 4, in die Stufe 3 eingestuft wurden, und deren Beratung zu beauftragen. Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in verschiedene Phasen auf. Die beiden Hauptphasen „Kontaktanbahnung“ und „Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung“, die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, dauern regelhaft 6 bzw. 12 Monate, insgesamt also 18 Monate, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird. Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der Bedarfsstellen auch eine nachgehende Beratung für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden. Das Projekt ist ein Baustein des Hilfesystems für wohnungslose Menschen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232612 📞
Fax: +49 40428231364 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-371302
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Für alle Lose gelten dieselben Anforderungen. Ein Bieter kann sich nur auf 1 Los bewerben. Bei Zuschlagserteilung erfolgt die verbindliche Beauftragung für die Betreuung von 30 Haushalten (Jahresdurchschnitt). Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bieter für 15 weitere Haushalte beauftragt werden: — nicht alle Lose können bezuschlagt werden; — Leistungsfähigkeit des erfolgreichen Bieters.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Beratung von wohnungslosen Menschen in vom Auftragnehmer angemietetem Wohnraum gemäß Stufe 3 der Kooperationsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wohnungswirtschaft
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt Dritte mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen, die gem. der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe, Anlage 2 zu Teil 4, in die Stufe 3 eingestuft wurden, und deren Beratung zu beauftragen. Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in 3 Phasen auf. Die beiden Hauptphasen „Kontaktanbahnung“ und „Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung“, die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, dauern regelhaft 6 bzw. 12 Monate, insgesamt also 18 Monate, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird. Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der Bedarfsstellen auch eine nachgehende Beratung für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden.
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Die Bezirke können bei den Losinhabern Leistungen abrufen, bis das entsprechende Kontingent (30 Haushalte/Plätze pro Los) erschöpft ist.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für alle Lose gelten dieselben Anforderungen. Ein Bieter kann sich nur auf 1 Los bewerben. Bei Zuschlagserteilung erfolgt die verbindliche Beauftragung für die Betreuung von 30 Haushalten (Jahresdurchschnitt). Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bieter für 15 weitere Haushalte beauftragt werden:
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— nicht alle Lose können bezuschlagt werden;
— Leistungsfähigkeit des erfolgreichen Bieters.
Losnummer: 2
3
4
5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichende Unterlagen:
A1: Personaltableau gem. Vergabeunterlagen;
A2: Fachliches Beratungs- und Umsetzungskonzept gem. Vergabeunterlagen;
E1: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
E2: Darstellung des Unternehmens gem. Vergabeunterlagen;
E3: Referenzen gem. Vergabeunterlagen;
E4: ggf. Erklärung Bietergemeinschaft;
S1: Eigenerklärung Tariftreue;
S2: Eigenerklärung Scientology Technology nach Hubbard.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise E1, E2 und ggf. E4 vorzulegen.
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Bei den anderen Nachweisen ist es grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Sonstige Teilnahmekriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Beim Einsatz von z. B. Nachunternehmen haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN die AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten geltend gemacht werden sollten. Der AN ist verpflichtet, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit noch keine besteht.
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Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
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Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
— Eine kostenlose elektronische Angebotsabgabe (eVergabe) steht Ihnen unter www.gateway.hamburg.de mit dem Online-Dienst „Ausschreibungen“ zur Verfügung.
— Fragen sind dort bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr berücksichtigt.
— Zusätzliche Auskünfte zu dieser Ausschreibung werden auf der Veröffentlichungsplattform unter folgendem Link:http://www.hamburg.de/ausschreibungen veröffentlicht und werden Vertragsbestandteil.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Kontaktperson: Hauptgeschäftsstelle – Raum 100
Telefon: +49 40428231380 📞
Fax: +49 40428231402 📠
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird voraussichtlich für die Zeit vom 1.7.2017 bis zum 30.6.2020 geschlossen. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht AN oder AG schriftlich kündigen.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende Kriterien, mit den in Klammern stehenden Gewichtungen, herangezogen: A2 Fachliches Beratungs- und Umsetzungskonzept (75 %) und Preis (25 %).
Dieser Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
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Zusätzliche Auskünfte zur Ausschreibung (Bsp. Beantwortung von Bieterfragen) werden auf der Veröffentlichungsplattform unter folgendem Link: http://www.hamburg.de/ausschreibungen veröffentlicht.
Bieterfragen werden bis zum 16.11.2016, 10:00 Uhr berücksichtigt. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr berücksichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 205-371302 (2016-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 939 664 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40428231865 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 050-092531
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-371302
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Für alle Lose gelten dieselben Anforderungen. Ein Bieter kann sich nur auf 1 Los bewerben. Bei Zuschlagserteilung erfolgt die verbindliche Beauftragung für die Betreuung von 30 Haushalten (Jahresdurchschnitt).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt Dritte mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen, die gem. der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe, Anlage 2 zu Teil 4, in die Stufe 3 eingestuft wurden, und deren Beratung zu beauftragen. Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in drei Phasen auf. Die beiden Hauptphasen „Kontaktanbahnung“ und „Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung“, die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, dauern regelhaft 6 bzw. 12 Monate, insgesamt also 18 Monate, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird. Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der Bedarfsstellen auch eine nachgehende Beratung für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Für alle Lose gelten dieselben Anforderungen. Ein Bieter kann sich nur auf 1 Los bewerben. Bei Zuschlagserteilung erfolgt die verbindliche Beauftragung für die Betreuung von 30 Haushalten (Jahresdurchschnitt).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 050-092531 (2017-03-06)