Beräumung Sammlungsbau Realisierungsabschnitt 1 / Brandwandertüchtigung – Steinsägearbeiten

Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaften und Technik, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang M. He

Das Sammlungsgebäude des Deutschen Museums auf der Museumsinsel wird im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum umfassend saniert und modernisiert. Zur Vorbereitung der baulichen Maßnahmen werden nach und nach alle Ausstellungsbereiche des Deutschen Museums beräumt. Zu den Exponaten gehört auch ein historisch wertvolles Hintergrundgemälde (Bestandteil eines Dioramas) in der Abteilung Brückenbau. Das Hintergrundgemälde wurde teilweise direkt auf Putz vor Mauerwerk gemalt und muss deshalb mittels Steinsägearbeiten vom Wandverbund getrennt werden. Nach der Trennung muss das Hintergrundgemälde gesichert und abgestützt werden. Es wird anschließend vom Auftraggeber mit einer Schutzkonstruktion aus Holz eingehaust.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-24 Auftragsbekanntmachung
2017-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Konservierung von Exponaten
Referenznummer: 16.270.00
Kurze Beschreibung:
Das Sammlungsgebäude des Deutschen Museums auf der Museumsinsel wird im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum umfassend saniert und modernisiert. Zur Vorbereitung der baulichen Maßnahmen werden nach und nach alle Ausstellungsbereiche des Deutschen Museums beräumt. Zu den Exponaten gehört auch ein historisch wertvolles Hintergrundgemälde (Bestandteil eines Dioramas) in der Abteilung Brückenbau. Das Hintergrundgemälde wurde teilweise direkt auf Putz vor Mauerwerk gemalt und muss deshalb mittels Steinsägearbeiten vom Wandverbund getrennt werden. Nach der Trennung muss das Hintergrundgemälde gesichert und abgestützt werden. Es wird anschließend vom Auftraggeber mit einer Schutzkonstruktion aus Holz eingehaust.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Konservierung von Exponaten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Konservierung von Exponaten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaften und Technik, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de 🌏
E-Mail: vergabe@deutsches-museum.de 📧
Telefon: +49 89-2179385 📞
Fax: +49 89-217999427 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=143695 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=143695 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Datum des Beginns: 2017-02-20 📅
Datum des Endes: 2017-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-419240
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
A) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich. b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle oderelektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden. c) Besichtigung: Vor der Angebotserstellung ist eine Besichtigung des Objektes notwendig. Angebote ohne die erfolgte Besichtigung können nicht gewertet werden. Eine Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist möglich in KW 49-51/2016. Terminanfragen bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse: vergabe-sam@deutsches-museum.de d) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung nach VOL/B e) Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist. f) Die Verkehrssprache auf der Baustelle zwischen Auftraggeber und dessen Beauftragten, den Vertretern der Firmen und den Behörden ist deutsch.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Vorbereitungen: Vor Beginn der Arbeiten sind mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers die Vorgehensweise der Zerlegung und/oder die Entfernung aus dem Wandverbund abzustimmen. Erst nach deren Zustimmung darf mit den Arbeiten an den Exponaten begonnen werden.
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2. Steinsägearbeiten:
— Hinterschneiden des Dioramas im Wandverbund;
— Herstellen von Schlitzen zur Führung des Sägeseiles;
— Unterer Horizontalschnitt, ca. H 1 m;
— Abdeckarbeiten;
— Sicherung und Abstützen des Dioramas;
— An- und Abfahrt;
— Entsorgung von Sägeschlämme und Ausbruchmaterial;
— Baustelleneinrichtung und -räumung.
Das Hinterschneiden kann nass ausgeführt werden. Dabei ist mit ständiger Absaugung zu arbeiten. Es darf kein Wasser in die Umgebung oder in das darunterliegende Geschoss entweichen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass das Hintergrundgemälde vor Wassereinwirkung geschützt wird.
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3. Erstellung einer Dokumentation: Vor der Ausführung sind vom Auftragnehmer Konstruktionsskizzen anzufertigen. Erst nach Freigabe dieser Zeichnungen durch die Projektleitung kann mit den Arbeiten begonnen werden.
Sowohl die Konstruktionsskizzen, als auch eine Dokumentation anhand von Bildern oder weiterer evtl. notwendiger Berichte ist erforderlich, damit nach der Bauphase ein für das Exponat gesicherter Wiedereinbau stattfinden kann.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA41
FG25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Museumsinsel 1, 80538 München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung des Bieters,
— dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— dass er (in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
(2) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (Handelsregister mit Nummer/Amtsgericht bzw. Hinweis, dass keine Verpflichtung zum Eintrag besteht) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt).
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(3) Gründungsdatum des Bieterunternehmens.
(4) Name des Geschäftsführers.
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärung in Bezug auf die die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, insbesondere das Formblatt L 124 (kann beim Auftraggeber angefordert werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
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(2) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, netto;
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(3) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sowie Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
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(4) Nachweis (Kopie) oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall: Personenschäden: 2 000 000 EUR, Sachschäden: 1 000 000 EUR, Vermögensschäden 500.000 EUR.
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärung in Bezug auf die die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, insbesondere das Formblatt L 124 (kann beim Auftraggeber angefordert werden).
Mindeststandards:
Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung wie beschrieben. Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung des Bieters, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(2) Angabe von Referenzen mit Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärung in Bezug auf die die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, insbesondere das Formblatt L 124 (kann beim Auftraggeber angefordert werden).
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen, die mit der Auftragsbeschreibung vergleichbar sein müssen (Anhaltspunkte hierfür sind: Vorbereitung und Abstimmung der Demontage, Demontage, Erstellung einer Dokumentation). Hieraus muss die fachliche Kompetenz beim Herauslösen von Gemälden/Zeichnungen auf Putz/Wandverbund/Stein ohne Beschädigung der herausgelösten Objekte hervorgehen. Der Abschluss der Maßnahme muss innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre sein.
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Die Benennung erfolgt in Formular L 124, zudem ist zu jeder benannten Referenz eine ergänzende Erklärung (Formular D02) auszufüllen und entweder mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb der hierfür gesetzten Frist einzureichen. Hierzu können auch eigene Dokumente abgegeben werden, diese müssen jedoch alle Inhalte des Vordrucks des Auftraggebers enthalten.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1, Raum 2128.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=143695 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich.
b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle oderelektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden.
c) Besichtigung: Vor der Angebotserstellung ist eine Besichtigung des Objektes notwendig. Angebote ohne die erfolgte Besichtigung können nicht gewertet werden. Eine Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist möglich in KW 49-51/2016. Terminanfragen bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse: vergabe-sam@deutsches-museum.de
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d) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlung nach VOL/B
e) Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
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f) Die Verkehrssprache auf der Baustelle zwischen Auftraggeber und dessen Beauftragten, den Vertretern der Firmen und den Behörden ist deutsch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2016/S 230-419240 (2016-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 773 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 022-037614
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 230-419240
ABl. S-Ausgabe: 22

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Vorbereitungen,
2. Steinsägearbeiten,
3. Erstellung einer Dokumentation.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 3980539
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Quelle: OJS 2017/S 022-037614 (2017-01-27)