Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne. Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge Notärztinnen/Notärzte zur Verfügung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Referenznummer: VgV-2016-0094
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge Notärztinnen/Notärzte zur Verfügung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge Notärztinnen/Notärzte zur Verfügung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322689
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge Notärztinnen/Notärzte zur Verfügung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge Notärztinnen/Notärzte zur Verfügung für eine Laufzeit von 4 Jahren.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Notarztdienst 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: Notarztdienst 2
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Weitere Erklärungen:
— Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW- TvgG (siehe Vergabeunterlagen);
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Seite 1 (siehe Vergabeunterlagen);
— Niederschrift zum Verpflichtungsgesetz Seite 2 (siehe Vergabeunterlagen). Jedoch erst einzureichen bei Auftragsvergabe.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Herne (Rathaus), Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, Submissionsstelle, Zimmer 422.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 17.10.2016 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YB9Z.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 180-322689 (2016-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 046 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge