Beschaffung einer mobilen Lösung zur digitalen Straßenkontrolle, digitalen Erfassung von Ordnungswidrigkeiten sowie eines Aufgrabungsüberwachungssystems für die Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Träger der Straßenbaulast öffentlicher Straßen für die Einhaltung und den Nachweis der Erbringung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Zur besseren Unterstützung des Auftragswesens und des Erhaltungsmanagements wird künftig eine digitale Straßenkontrolle, eine digitale Erfassung von Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungen und ein Aufgrabungsüberwachungssystem aufgebaut werden. Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung und der Betrieb einer datenbankgestützten Lösung. Diese soll zu einer Qualitätsverbesserung, einfacheren Prioritätsbildung und gezielterem Mitteleinsatz führen. Hierbei müssen vorhandene und einzuführende Standards des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes eingehalten und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie deren Nachweis ermöglicht werden. Alle aufgeführten Aufgabenbereiche sollen durch eine durchgängige, leistungsfähige, offene, flexible und benutzerfreundliche IT-Lösung unterstützt werden. Diese beinhaltet Datenbank-Fachmodelle, mobile Soft- und Hardwarekomponenten, native Software- und Synchronisationslösungen, ein umfängliches Berichtswesen sowie die Installation, Konfiguration, Schulung und den IT- und Fachsupport für die Gesamtlösung. Die städtische Organisation ist ebenso zu berücksichtigen wie das IT-Konzept der Freien und Hansestadt Hamburg. Nähere Details finden sich in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte sowie deren Zubehör 1 Jahr ab dem 1.6.2016 nachbestellbar sind und darüber hinaus über einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag die Mobilen Endgeräte durch wenigstens gleichwertige Produkte ersetzt werden können.Ebenso muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte und die eingesetzte Software für einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag gewartet bzw. gepflegt werden.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte sowie deren Zubehör 1 Jahr ab dem 1.6.2016 nachbestellbar sind und darüber hinaus über einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag die Mobilen Endgeräte durch wenigstens gleichwertige Produkte ersetzt werden können.Ebenso muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte und die eingesetzte Software für einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag gewartet bzw. gepflegt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2887@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnisgegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der
Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen
Auskünfte bereits vorherversenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnisgegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der
Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen
Auskünfte bereits vorherversenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Träger der Straßenbaulast öffentlicher Straßen für die Einhaltung und den Nachweis der Erbringung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Zur besseren Unterstützung des Auftragswesens und des Erhaltungsmanagements wird künftig eine digitale Straßenkontrolle, eine digitale Erfassung von Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungen und ein Aufgrabungsüberwachungssystem aufgebaut werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Träger der Straßenbaulast öffentlicher Straßen für die Einhaltung und den Nachweis der Erbringung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Zur besseren Unterstützung des Auftragswesens und des Erhaltungsmanagements wird künftig eine digitale Straßenkontrolle, eine digitale Erfassung von Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungen und ein Aufgrabungsüberwachungssystem aufgebaut werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung und der Betrieb einer datenbankgestützten Lösung. Diese soll zu einer Qualitätsverbesserung, einfacheren Prioritätsbildung und gezielterem Mitteleinsatz führen. Hierbei müssen vorhandene und einzuführende Standards des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes eingehalten und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie deren Nachweis ermöglicht werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung und der Betrieb einer datenbankgestützten Lösung. Diese soll zu einer Qualitätsverbesserung, einfacheren Prioritätsbildung und gezielterem Mitteleinsatz führen. Hierbei müssen vorhandene und einzuführende Standards des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes eingehalten und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie deren Nachweis ermöglicht werden.
Alle aufgeführten Aufgabenbereiche sollen durch eine durchgängige, leistungsfähige, offene, flexible und benutzerfreundliche IT-Lösung unterstützt werden. Diese beinhaltet Datenbank-Fachmodelle, mobile Soft- und Hardwarekomponenten, native Software- und Synchronisationslösungen, ein umfängliches Berichtswesen sowie die Installation, Konfiguration, Schulung und den IT- und Fachsupport für die Gesamtlösung.
Alle aufgeführten Aufgabenbereiche sollen durch eine durchgängige, leistungsfähige, offene, flexible und benutzerfreundliche IT-Lösung unterstützt werden. Diese beinhaltet Datenbank-Fachmodelle, mobile Soft- und Hardwarekomponenten, native Software- und Synchronisationslösungen, ein umfängliches Berichtswesen sowie die Installation, Konfiguration, Schulung und den IT- und Fachsupport für die Gesamtlösung.
Die städtische Organisation ist ebenso zu berücksichtigen wie das IT-Konzept der Freien und Hansestadt Hamburg.
Nähere Details finden sich in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte sowie deren Zubehör 1 Jahr ab dem 1.6.2016 nachbestellbar sind und darüber hinaus über einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag die Mobilen Endgeräte durch wenigstens gleichwertige Produkte ersetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte sowie deren Zubehör 1 Jahr ab dem 1.6.2016 nachbestellbar sind und darüber hinaus über einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag die Mobilen Endgeräte durch wenigstens gleichwertige Produkte ersetzt werden können.
Ebenso muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die einzusetzenden Mobilen Endgeräte und die eingesetzte Software für einen Zeitraum von 8 Jahren nach Zuschlag gewartet bzw. gepflegt werden.
Referenznummer: OV RE2/2887/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen,
— Personalkennzahlen
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Bieter wird die Einreichung von Referenzen und Personalkennzahlen gefordert.
Die Referenzen (70 %) werden daraufhin überprüft, ob Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand vorhanden sind (unterteilt in Erfahrung mit einem vergleichbaren Auftraggeber und Erfahrung in der Entwicklung und Etablierung von Software).
Die Referenzen (70 %) werden daraufhin überprüft, ob Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand vorhanden sind (unterteilt in Erfahrung mit einem vergleichbaren Auftraggeber und Erfahrung in der Entwicklung und Etablierung von Software).
Die Abfrage der Personalkennzahlen (30 %) dienen der Überprüfung der Kontinuität der Personalentwicklung.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
In der Überprüfung der Referenzen und Personalkennzahlen müssen mindestens 250 von 500 maximal möglichen Punkten erreicht werden, damit die Leistungsfähigkeit bejaht werden kann.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Projektsprache Deutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung zu § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
— Vertraulichkeitserklärung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-11 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (70)
2. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2887/15
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnisgegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnisgegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der
Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen
Auskünfte bereits vorherversenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Auskünfte bereits vorherversenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2016/S 040-064995 (2016-02-23)
Ergänzende Angaben (2016-06-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben