Der Auftrag umfasst die Lieferung eines hochauflösenden Röntgenpulverdiffraktometer mit Reaktionskammer einschließlich der Aufstellung und Inbetriebnahme. Diffraktometer zur hochauflösenden röntgenographischen Charakterisierung fester Proben in Reflexionsgeometrie (Bragg-Brentano-Geometrie) und θ-θ-Anordnung. Dazu eine leistungsfähige Cu-Röntgenquelle, ein Primärmonochromator mit entsprechenden Strahloptiken sowie ein 1D-Detektor, der dem Anspruch der Hochauflösung gerecht wird. Zusätzlich ein automatischer Probenwechsler mit entsprechenden Probenträgern sowie Probenträger für luftempfindliche Proben. Eine Hochtemperatur-Reaktionskammer für Messungen unter verschiedensten Gas-atmosphären und unter Vakuum. Hierbei besonders die Möglichkeit der Verwendung von Ammoniak-Gas bei höheren Temperaturen). Einfacher Umbau ohne aufwendige Strahljustierungsarbeiten zwischen hochauflösendem und reaktivem Messmodus. Zusätzlich die Möglichkeit der Messung bei gleichzeitiger Verwendung von Monochromator und Reaktionskammer. Eine softwarebasierte Unterstützung des Umbaus bzw. eine Selbst-Justage des Strahlengangs ist ausdrücklich erwünscht. Steuerungssoftware, die alle aufgeführten Komponenten angesteuert. Auswertesoftware für qualitative und quantitative Auswertung der Beugungsdiagramme und repräsentative Darstellung der Ergebnisse. Umfassende Schulung im Umgang mit dem Diffraktometer, der Reaktionskammer sowie der Steuerungs- und Auswertungssoftware. Weiterhin soll das Diffraktometersystem vom Auftragnehmer transportiert, installiert und in Betrieb genommen werden. Wesentliche Komponenten: — Basisgerät + Steuerungssoftware, — Primärmonochromator, — Probenwechsler, — Reaktionskammer, — 1D-Detektor, — Auswertesoftware, — Schulung, — Kombination Monochromator, Reaktionskammer und Detektor, — Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diffraktionsgeräte
Menge oder Umfang:
1 Stück – hochauflösendes Röntgenpulverdiffraktometer mit Hochtemperatur-Reaktionskammer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diffraktionsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen).
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-041-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgendiffraktometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung von Angeboten per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Angebot abzugeben.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(10) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(11) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(12) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(13) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-041-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen).
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-041-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgendiffraktometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung von Angeboten per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Angebot abzugeben.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(10) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(11) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(12) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(13) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-041-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines hochauflösenden Röntgenpulverdiffraktometer mit Reaktionskammer einschließlich der Aufstellung und Inbetriebnahme.
Diffraktometer zur hochauflösenden röntgenographischen Charakterisierung fester Proben in Reflexionsgeometrie (Bragg-Brentano-Geometrie) und θ-θ-Anordnung. Dazu eine leistungsfähige Cu-Röntgenquelle, ein Primärmonochromator mit entsprechenden Strahloptiken sowie ein 1D-Detektor, der dem Anspruch der Hochauflösung gerecht wird. Zusätzlich ein automatischer Probenwechsler mit entsprechenden Probenträgern sowie Probenträger für luftempfindliche Proben.
Diffraktometer zur hochauflösenden röntgenographischen Charakterisierung fester Proben in Reflexionsgeometrie (Bragg-Brentano-Geometrie) und θ-θ-Anordnung. Dazu eine leistungsfähige Cu-Röntgenquelle, ein Primärmonochromator mit entsprechenden Strahloptiken sowie ein 1D-Detektor, der dem Anspruch der Hochauflösung gerecht wird. Zusätzlich ein automatischer Probenwechsler mit entsprechenden Probenträgern sowie Probenträger für luftempfindliche Proben.
Eine Hochtemperatur-Reaktionskammer für Messungen unter verschiedensten Gas-atmosphären und unter Vakuum. Hierbei besonders die Möglichkeit der Verwendung von Ammoniak-Gas bei höheren Temperaturen). Einfacher Umbau ohne aufwendige Strahljustierungsarbeiten zwischen hochauflösendem und reaktivem Messmodus. Zusätzlich die Möglichkeit der Messung bei gleichzeitiger Verwendung von Monochromator und Reaktionskammer. Eine softwarebasierte Unterstützung des Umbaus bzw. eine Selbst-Justage des Strahlengangs ist ausdrücklich erwünscht.
Eine Hochtemperatur-Reaktionskammer für Messungen unter verschiedensten Gas-atmosphären und unter Vakuum. Hierbei besonders die Möglichkeit der Verwendung von Ammoniak-Gas bei höheren Temperaturen). Einfacher Umbau ohne aufwendige Strahljustierungsarbeiten zwischen hochauflösendem und reaktivem Messmodus. Zusätzlich die Möglichkeit der Messung bei gleichzeitiger Verwendung von Monochromator und Reaktionskammer. Eine softwarebasierte Unterstützung des Umbaus bzw. eine Selbst-Justage des Strahlengangs ist ausdrücklich erwünscht.
Steuerungssoftware, die alle aufgeführten Komponenten angesteuert. Auswertesoftware für qualitative und quantitative Auswertung der Beugungsdiagramme und repräsentative Darstellung der Ergebnisse. Umfassende Schulung im Umgang mit dem Diffraktometer, der Reaktionskammer sowie der Steuerungs- und Auswertungssoftware.
Steuerungssoftware, die alle aufgeführten Komponenten angesteuert. Auswertesoftware für qualitative und quantitative Auswertung der Beugungsdiagramme und repräsentative Darstellung der Ergebnisse. Umfassende Schulung im Umgang mit dem Diffraktometer, der Reaktionskammer sowie der Steuerungs- und Auswertungssoftware.
Weiterhin soll das Diffraktometersystem vom Auftragnehmer transportiert, installiert und in Betrieb genommen werden.
Wesentliche Komponenten:
— Basisgerät + Steuerungssoftware,
— Primärmonochromator,
— Probenwechsler,
— Reaktionskammer,
— 1D-Detektor,
— Auswertesoftware,
— Schulung,
— Kombination Monochromator, Reaktionskammer und Detektor,
— Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme.
Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-041-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin,
Gebäude C, Raum C120,
Straße des 17. Juni 115,
10623 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter /die Bieterin hat mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass:
1) das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden,
2) das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
3) eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
4) die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert sind,
5) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen dem Auftraggebers vorgelegt werden,
5) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen dem Auftraggebers vorgelegt werden,
6) das Unternehmen seinen Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt
7) dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist und es kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist,
7) dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist und es kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist,
8) dem Unternehmen nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
9) das Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
10) sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
10) sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
11) das Unternehmen die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden.
11) das Unternehmen die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden.
12) die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen muss eine Erklärung zur Frauenförderung, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie eine Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen abgeben (die Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
Das Unternehmen muss eine Erklärung zur Frauenförderung, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie eine Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen abgeben (die Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot anzugeben:
a) Referenzliste über die Lieferung von mindestens 3 Referenzen bereits gelieferter Systeme gleichen oder ähnlichen Typs.
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
— Benennung des Auftraggeber und deren Anschrift,
— Benennung eines Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
— Angaben zum Auftragswert in Euro (netto);
b) Nachweis der Funktionsfähigkeit des den Anforderungen entsprechenden Diffraktometers (Objektdaten und Ansprechpartner);
c) Nachweis der Leistungsfähigkeit des Applikationslabors (Ausstattung und Anzahl Mitarbeiter);
d) Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kundendienstes (Reaktionszeit Störung, Lieferzeit Ersatzteile, Referenzen Kundendiensttätigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise mit Angebotsabgabe zu erbringen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto der Technische Universität Berlin zu überweisen:
Der Bewerbung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn der Einzahlungsnachweis vorliegt.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-12 📅
Öffnungsort: Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073
Ort des Eröffnungstermins: Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Fr. Kiep
Internetadresse: www.tu-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-29 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-041-16
Zusätzliche Informationen
(1) Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen (siehe Punkt I.1) Namen, Adressen und Kontaktstellen).
(2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich konventionell in Papierformat und auf dem Postweg (elektronische Angebote sind nicht zugelassen).
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-041-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgendiffraktometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit dem Aktenzeichen bzw. der Ausschreibungsnummer (OV-041-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgendiffraktometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung von Angeboten per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Ziffer III. die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Angebot abzugeben.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für die Angebotsabgabe maßgeblich.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen.
Angebote, bei denen Nachweise und Erklärungen fehlen, werden nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Angebote ausgeschlossen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist.
(6) Für das vorliegende Ausschreibungsverfahren gelten neben den oben genannten verbindlichen Rechtsgrundlagen ausschließlich die vom Auftraggeber in der vorliegenden Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilten Grundlagen.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(7) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(8) Eigenerklärung zur Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(9) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) auf dem Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“, die den Vergabeunterlagen beizufügen ist, ist unterschrieben dem Angebot beizufügen.
(10) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
(10) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
(11) Es sind Arbeitskräfte mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren einzusetzen.
(12) Für den Auftraggeber entstehen durch diese Ausschreibung keine Kosten.
(13) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-041-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
(13) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-041-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekamme@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen die Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Pkt. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB).
Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB) geschlossen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 097-173941 (2016-05-18)