Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer (XPS) kompakter Bauart (maximal 2 000 mm (Breite) x 1 300 mm (Tiefe)) einschließlich der Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung von Mitarbeitern. Es muss ein vollautomatisierter Betrieb sowie eine vollautomatisierte Steuerung der Ultrahochvakuumtechnologie gewährleistet sein. Das Gerät muss mit mikrofokussierter monochromatischer Röntgenstrahlung betrieben werden, um eine ausreichende Energieauflösung zu erhalten. Richtwerte sollten hier Halbwertsbreiten ≤ 0.5 eV für die Ag 3d5/2-Linie sowie von ≤ 0.82 eV für C1s-Messungen an der O=C=O-Bindung sein. Das Gerät muss mit einer kombinierten Argonionen/Argonclusterquelle in der Messkammer und mit Mechanismen zur Ladungskompensation bei elektrisch nicht leitenden Proben ausgestattet sein. Eine Quelle für niederenergetische Argon-Cluster ist erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Referenznummer: Vergabe-Nr. OV-108-16
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer (XPS) kompakter Bauart (maximal 2 000 mm (Breite) x 1 300 mm (Tiefe)) einschließlich der Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung von Mitarbeitern.
Es muss ein vollautomatisierter Betrieb sowie eine vollautomatisierte Steuerung der Ultrahochvakuumtechnologie gewährleistet sein. Das Gerät muss mit mikrofokussierter monochromatischer Röntgenstrahlung betrieben werden, um eine ausreichende Energieauflösung zu erhalten. Richtwerte sollten hier Halbwertsbreiten ≤ 0.5 eV für die Ag 3d5/2-Linie sowie von ≤ 0.82 eV für C1s-Messungen an der O=C=O-Bindung sein. Das Gerät muss mit einer kombinierten Argonionen/Argonclusterquelle in der Messkammer und mit Mechanismen zur Ladungskompensation bei elektrisch nicht leitenden Proben ausgestattet sein. Eine Quelle für niederenergetische Argon-Cluster ist erforderlich.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer (XPS) kompakter Bauart (maximal 2 000 mm (Breite) x 1 300 mm (Tiefe)) einschließlich der Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung von Mitarbeitern.
Es muss ein vollautomatisierter Betrieb sowie eine vollautomatisierte Steuerung der Ultrahochvakuumtechnologie gewährleistet sein. Das Gerät muss mit mikrofokussierter monochromatischer Röntgenstrahlung betrieben werden, um eine ausreichende Energieauflösung zu erhalten. Richtwerte sollten hier Halbwertsbreiten ≤ 0.5 eV für die Ag 3d5/2-Linie sowie von ≤ 0.82 eV für C1s-Messungen an der O=C=O-Bindung sein. Das Gerät muss mit einer kombinierten Argonionen/Argonclusterquelle in der Messkammer und mit Mechanismen zur Ladungskompensation bei elektrisch nicht leitenden Proben ausgestattet sein. Eine Quelle für niederenergetische Argon-Cluster ist erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-11 📅
Datum des Beginns: 2016-12-07 📅
Datum des Endes: 2017-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 196-353219
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2. in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-108-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-108-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2. in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-108-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-108-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer (XPS) kompakter Bauart (maximal 2 000 mm (Breite) x 1 300 mm (Tiefe)) einschließlich der Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung von Mitarbeitern.
Es muss ein vollautomatisierter Betrieb sowie eine vollautomatisierte Steuerung der Ultrahochvakuumtechnologie gewährleistet sein. Das Gerät muss mit mikrofokussierter monochromatischer Röntgenstrahlung betrieben werden, um eine ausreichende Energieauflösung zu erhalten. Richtwerte sollten hier Halbwertsbreiten ≤ 0.5 eV für die Ag 3d5/2-Linie sowie von ≤ 0.82 eV für C1s-Messungen an der O=C=O-Bindung sein. Das Gerät muss mit einer kombinierten Argonionen/Argonclusterquelle in der Messkammer und mit Mechanismen zur Ladungskompensation bei elektrisch nicht leitenden Proben ausgestattet sein. Eine Quelle für niederenergetische Argon-Cluster ist erforderlich.
Es muss ein vollautomatisierter Betrieb sowie eine vollautomatisierte Steuerung der Ultrahochvakuumtechnologie gewährleistet sein. Das Gerät muss mit mikrofokussierter monochromatischer Röntgenstrahlung betrieben werden, um eine ausreichende Energieauflösung zu erhalten. Richtwerte sollten hier Halbwertsbreiten ≤ 0.5 eV für die Ag 3d5/2-Linie sowie von ≤ 0.82 eV für C1s-Messungen an der O=C=O-Bindung sein. Das Gerät muss mit einer kombinierten Argonionen/Argonclusterquelle in der Messkammer und mit Mechanismen zur Ladungskompensation bei elektrisch nicht leitenden Proben ausgestattet sein. Eine Quelle für niederenergetische Argon-Cluster ist erforderlich.
Lieferung eines Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer (XPS) kompakter Bauart (maximal 2 000 mm (Breite) x 1 300 mm (Tiefe)) einschließlich der Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung von Mitarbeitern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität Berlin, Gebäude BA, Hardenbergstraße 40, 10623 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Eignung.
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
3. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
5. Eigenerklärung zu ggf. bestehenden Bietergemeinschaft.
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 BerlinerAusschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 BerlinerAusschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum…
… § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Referenzliste über erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben zu den Referenzobjekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung,
— Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
— Angabe des Auftragswertes in EUR (netto),
— Angaben zum Leistungszeitraum.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt)
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2. in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-108-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2. in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-108-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Röntgen-Photoelektronen-Spektrometer) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-108-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-108-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).