Beschaffung von 13 Beatmungsgeräten
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Beschaffung von 13 Beatmungsgeräten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-12-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-01-10 | Ergänzende Angaben |
| 2017-05-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 26140018214 📞
Fax: +49 26140018204 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-459494
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 13 Beatmungsgeräten.
Referenznummer: Q U2AU FB034 4A708 u. a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-07 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: U 2.1
Anneliese Feld
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-05-30 📅
Datum des Endes: 2017-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q U2AU FB034 4A708 u. a.
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemonbler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2016/S 249-459494 (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke
Menge oder Umfang:
13 Beatmungsgeräte für die klinische Intensivmedizin mit Zubehörteilen einschl. der Bereitstellung von Daten für die SASPF-Stammdatenmatrix und der Einweisung von Bw-Personal.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 26140018214 📞
Fax: +49 26140018204 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-459494
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 13 Beatmungsgeräten.
Referenznummer: Q U2AU FB034 4A708 u. a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Eigenerklärung zium Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB mit einzureichen (Formblatt BAAINBw- B-V 034/04.2016).
Mehr anzeigen
1.Herstellerseitige Bau- und Prüfvorschriften, ggfs. Bauunterlagen, Nachweise
sowie Vorschriften für den Betrieb und die Instandhaltung (sofern vorhanden)
2.Entsorgungskonzept des Herstellers für den Ablauf der Nutzungsphase
3.Erklärung über ein Verwertungs-/Entsorgungskonzept inklusive Abfallschlüssel (Europäischer Abfallkatalog)
4.Konformitätsbescheinigung aus der sich ergibt, dass alle Produkte CE-zertifiziert sind und somit den Forderungen der EU-Richtlinie 90/42/EWG und dem MPG entsprechen
5.Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den
EU-Richtlinien und den Normen DIN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485
6.Kombination von Medizinprodukten:
Erklärung des Herstellers gem. Artikel 12 EG-Richtlinie „Medizinprodukte“ 93/42/EWG (Systeme und Behandlungseinheiten).
7.) Zur Bemusterung:
Falls erforderlich – und nur auf ausdrückliches Verlangen – hat der Bieter dem BAAINBw (Referat U2.1) ein Muster des angebotenen Beatmungsgerätes zuzusenden bzw. vorzustellen.
Auf die bw-übliche Kennzeichnung wird beim Muster verzichtet.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden gegebenenfalls von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister überprüft.
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Anforderung des Auftraggebrs auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-07 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: U 2.1
Anneliese Feld
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-05-30 📅
Datum des Endes: 2017-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q U2AU FB034 4A708 u. a.
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Mehr anzeigen
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemonbler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2016/S 249-459494 (2016-12-22)
Ergänzende Angaben (2017-01-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 008-012465
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-459494
ABl. S-Ausgabe: 8
Quelle: OJS 2017/S 008-012465 (2017-01-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 008-012465
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-459494
ABl. S-Ausgabe: 8
Quelle: OJS 2017/S 008-012465 (2017-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de/portal/a/baain 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-188875
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundeswehrkrankenhaus Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 096-188875 (2017-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von insgesamt 13 Beatmungsgeräten, klinische Intensivmedizin; davon
5 Beatmungsgeräte für das Bundeswehrkrankenhaus Ulm und
8 Beatmungsgeräte für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz;
gefordert wurden Geräte für Intensivstationen zur Beatmung von Personen mit unzureichender oder ausgesetzter Eigenatmung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de/portal/a/baain 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-188875
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 165 GWB nicht bekanntgegeben; daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von insgesamt 13 Beatmungsgeräten, klinische Intensivmedizin; davon
5 Beatmungsgeräte für das Bundeswehrkrankenhaus Ulm und
8 Beatmungsgeräte für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz;
gefordert wurden Geräte für Intensivstationen zur Beatmung von Personen mit unzureichender oder ausgesetzter Eigenatmung.
Beschaffung von insgesamt 13 Beatmungsgeräten für die klinische Intensivmedizin mit Zubehörteilen (modulare Beatmungsgeräte (mit Fahrwagen) mit umfassenden Lösungen für eine lungenprotektive Beatmungsstrategie) einschl. der Bereitstellung von Daten für die SASPF-Stammdatenmatrix und der Einweisung von Bw-Personal.
Mehr anzeigen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 165 GWB nicht bekanntgegeben; daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundeswehrkrankenhaus Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
§ 135 Unwirksamkeit:
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕