Lieferung zweier Firewallcluster mit je einer modularen Firewall des Herstellers Juniper einschließlich notwendiger Komponenten sowie Lizenzen für erforderliche Softwarekomponenten, soweit sie vom Auftraggeber nicht bereitgestellt werden. Migrationsleistungen zur Ablösung der bisherigen Firewalllösung unter Beibehaltung der bisher genutzten Funktionalitäten, vor allem der Konfiguration. Es wird eine schrittweise Migration nach umfangreichen Tests stattfinden. Weitere Leistungsbestandteile sind Hardwarewartung und Softwarepflege inkl. SLAs mit konkreten Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und Zurverfügungstellung eines zentralen Serviceportals.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkserver
Menge oder Umfang: 1 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkserver📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Postanschrift: Lübecker Straße 283
Postleitzahl: 19059
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvz-mv.de🌏
E-Mail: b.kern@dvz-mv.de📧
Telefon: +49 3854800174📞
Fax: +49 385480098174 📠
Für die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen im Vergabeverfahren wird das Downloadportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der URl https://baftrans.dvz-mv.de/ genutzt. Die Teilnehmer müssen für die Nutzung der Downloadplattform bei der Vergabestelle einen Zugang beantragen. Der Bewerber hat bei Registrierung einen Ansprechpartner für die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens zu benennen.
Der Download der ergänzenden Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite des Auftraggebers unter https://www.dvz-mv.de/Kompetenzen/Beschaffung-und-Vergabe/IT0062016 veröffentlicht.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Bewerberfragen können bis spätestens 5.8.2008, 13:00 über das Downloadportal gestellt werden.
Später eingegangene Bewerberfragen werden nicht mehr beantwortet.
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Kontaktstelle(n): Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen im Vergabeverfahren wird das Downloadportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der URl https://baftrans.dvz-mv.de/ genutzt. Die Teilnehmer müssen für die Nutzung der Downloadplattform bei der Vergabestelle einen Zugang beantragen. Der Bewerber hat bei Registrierung einen Ansprechpartner für die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens zu benennen.
Der Download der ergänzenden Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Bewerberfragen können bis spätestens 5.8.2008, 13:00 über das Downloadportal gestellt werden.
Später eingegangene Bewerberfragen werden nicht mehr beantwortet.
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Kontaktstelle(n): Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweier Firewallcluster mit je einer modularen Firewall des Herstellers Juniper einschließlich notwendiger Komponenten sowie Lizenzen für erforderliche Softwarekomponenten, soweit sie vom Auftraggeber nicht bereitgestellt werden. Migrationsleistungen zur Ablösung der bisherigen Firewalllösung unter Beibehaltung der bisher genutzten Funktionalitäten, vor allem der Konfiguration. Es wird eine schrittweise Migration nach umfangreichen Tests stattfinden. Weitere Leistungsbestandteile sind Hardwarewartung und Softwarepflege inkl. SLAs mit konkreten Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und Zurverfügungstellung eines zentralen Serviceportals.
Lieferung zweier Firewallcluster mit je einer modularen Firewall des Herstellers Juniper einschließlich notwendiger Komponenten sowie Lizenzen für erforderliche Softwarekomponenten, soweit sie vom Auftraggeber nicht bereitgestellt werden. Migrationsleistungen zur Ablösung der bisherigen Firewalllösung unter Beibehaltung der bisher genutzten Funktionalitäten, vor allem der Konfiguration. Es wird eine schrittweise Migration nach umfangreichen Tests stattfinden. Weitere Leistungsbestandteile sind Hardwarewartung und Softwarepflege inkl. SLAs mit konkreten Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und Zurverfügungstellung eines zentralen Serviceportals.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: IDS;
Option 2: Logging-System.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: IT 006-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt,
(1) dass gegen unsere Firma kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(2) dass sich unsere Firma nicht in Liquidation befindet.
(3) dass von unserer Firma nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(4) dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
(5) dass von unserer Firma im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden.
Keine Person, deren Verhalten nach § 24 Abs. 3 VSVgV dem Bieter zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach:
Keine Person, deren Verhalten nach § 24 Abs. 3 VSVgV dem Bieter zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach:
(1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
(2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
(3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
(4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
(7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
(8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
(9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
oder einer entsprechenden Vorschrift eines anderen Mitgliedsstaates.
Aktueller Handelsregisterauszug (bei Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Bewerbergemeinschaften haben eine Vollmacht für einen Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Keine Person, deren Verhalten nach § 24 Abs. 3 VSVgV dem Unterauftragnehmer zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach:
Keine Person, deren Verhalten nach § 24 Abs. 3 VSVgV dem Unterauftragnehmer zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach:
Der Nachunternehmer hat zudem eine schriftliche und verbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der Bieter im Falle der Auftragserteilung über die Ressourcen des Nachunternehmers verfügen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtjahresumsatz (brutto) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Gesamtjahresumsatz (brutto) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Firewallcluster.
Mindeststandards:
1. Mindestens 10 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Mindestens 2 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter (MA) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeschlüsselt nach Geschäftsjahr;
2. Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter (MA) im Bereich Firewallcluster in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeschlüsselt nach Geschäftsjahr.
Mindeststandards: 2. Mindestens 5 Mitarbeiter in jedem Jahr im Bereich Firewallcluster.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder eines Landes befinden.
Der Auftrag darf nur durch Mitarbeiter ausgeführt werden, die eine Sicherheitsüberprüfung mindestens der Stufe Ü1 bestanden haben und zum Zugang zu Verschlusssachen der Stufe VS-Vertraulich ermächtigt sind.
Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter müssen eine…
… Geheimhaltungserklärung unterzeichnen.
… Erklärung zu Datenschutz und Datensicherheit unterzeichnen.
Die Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich des Mindestlohnes sind einzuhalten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
A) Höhe des Umsatzes b) Höhe des spezifischen Umsatzes im Bereich Firewallcluster c) Zahl der Mitarbeiter insgesamt d) Zahl der Mitarbeiter im Gebiet Firewallcluster e) Eingereichte Referenzen.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-09-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Für die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen im Vergabeverfahren wird das Downloadportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der URl https://baftrans.dvz-mv.de/ genutzt. Die Teilnehmer müssen für die Nutzung der Downloadplattform bei der Vergabestelle einen Zugang beantragen. Der Bewerber hat bei Registrierung einen Ansprechpartner für die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens zu benennen.
Für die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen im Vergabeverfahren wird das Downloadportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der URl https://baftrans.dvz-mv.de/ genutzt. Die Teilnehmer müssen für die Nutzung der Downloadplattform bei der Vergabestelle einen Zugang beantragen. Der Bewerber hat bei Registrierung einen Ansprechpartner für die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens zu benennen.
Der Download der ergänzenden Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Bewerberfragen können bis spätestens 5.8.2008, 13:00 über das Downloadportal gestellt werden.
Später eingegangene Bewerberfragen werden nicht mehr beantwortet.
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Kontaktstelle(n): Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: www.dvz-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu