Zusätzliche Informationen
1. Die dem Teilnahmeantrag beizulegenden Formblätter können nach Abforderung eines Passwortes bei der Auftraggeberin unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
http://www.bsag.de/unternehmen/beschaffung-strassenbahnen.html
2. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung („Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen“) schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) bis spätestens zwei Wochen (Zugang bei der Auftraggeberin) vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin unter Verwendung der in Abschnitt I.1.) aufgeführten Kontaktdaten gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der Auftraggeberin innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort / Mitteilung unter Verwendung der eben genannten Kontaktdaten gestellt werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in der in dieser Bekanntmachung genannten Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten erscheint.
3. Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin werden, soweit sie Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind, auf der o. g. Internetseite veröffentlicht, auf die jeder Bewerber unter Eingabe des nach Ziffer 1 abzufordernden Passwortes zugreifen kann. Eine gesonderte Mitteilung über entsprechende Veröffentlichungen erfolgt nicht. Alle Bewerber sind gehalten, sich selbständig und aktuell über den Inhalt der eben genannten Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zu der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber unverzüglich unter Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktdaten an die Auftraggeberin zu wenden.
4. Der Teilnahmeantrag ist registergeheftet entsprechend der in der Bekanntmachung unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) vorgegebenen Reihenfolge der Angaben und Nachweise zu fertigen.
5. Die ausgefüllten und nach den dortigen Maßgaben unterschriebenen Formblätter sind dem Teilnahmeantrag im Original beizulegen. Unterschriften unter sonstige Erklärungen des Bewerbers sind nicht erforderlich. Die sonstigen unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, es sei denn die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
6. Der Teilnahmeantrag ist bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahmefrist bei der unter Ziff. I.1) angegebenen Kontaktstelle im Raum B 353 in einem fest verschlossenen und mit der Aufschrift „Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen – Teilnahmeantrag: Nicht öffnen!“ versehenen Umschlag oder Behältnis in Papierform im Original und in 3facher nicht beglaubigter Kopie einzureichen. Zusätzlich sind alle eingereichten Unterlagen im PDF-Format auf einem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen, wobei die Papierform diesen Dateien bei Widerspruch vorgeht. Für die nach den Formblättern der Auftraggeberin abzugebenden Erklärungen sind ausschließlich diese Formblätter zu verwenden.
7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Jahresabschlüsse, Lageberichte, Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen des Bewerbers nach Abschnitt III.2.2) können auch in englischer Sprache vorgelegt werden. Die Auftraggeberin ist berechtigt, in diesem Fall zur Prüfung des Teilnahmeantrages eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente oder von Teilen der Dokumente ins Deutsche zu fordern.
8. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
9. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen vor.
10. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Formblatt 7 mit dem nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
·Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
·Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, ·Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
11. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern, zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
12. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.1)) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe oben, Abschnitt III.2.2)) und die technische Leistungsfähigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.3)) müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend, wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gemeinsam erfüllt werden.
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs die Anzahl der Bewerber so weit zu verringern (auf bis fünf Bewerber), dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (§ 20 Abs. 2 SektVO) und nur diese zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das entscheidende Auswahlkriterium die technische Leistungsfähigkeit. Maßgebend für die Bewertung ist hier die Anzahl der mit dem Teilnahmeantrag ausgewiesenen in den Jahren 2010 bis 2015 abgenommenen und zugelassenen Fahrzeuge, welche die gestellten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an ausgewiesenen Fahrzeugen belegt den höchsten Rang, der mit der zweithöchsten Anzahl belegt den zweiten Rang, etc. Sollten Bewerber die gleiche Anzahl an Fahrzeugen ausgewiesen haben und damit Rang 1 oder 2 zugleich belegen, werden beide ausgewählt und der folgende Rang wird nicht vergeben. Sollten auf den fünften Platz mehrere Bewerber entfallen, entscheidet die größte Fahrzeuglänge innerhalb der Referenzprojekte in den genannten Jahren und bei gleicher Fahrzeuglänge die größte Anzahl abgenommener und zugelassener Fahrzeuge mit gleicher Länge in den genannten Jahren.
14. Die Auftraggeberin teilt einem nicht berücksichtigten Bewerber auf Antrag innerhalb von 15 Tagen nach § 20 Abs. 5 SektVO die Gründe für die Ablehnung der Bewerbung mit.
15. Mit den nachfolgenden Angaben wird für die Auftraggeberin eine Niederflurigkeit von 100 % definiert. Diese Definition ist eine weiterführende Detaillierung zu bisherigen Angaben aus z.B. VDV – Schriften:
Die nachfolgenden Angaben sind unter Berücksichtigung folgender Fahrzeugparameter vorzusehen:
a) Fahrzeuglänge über alles: 35,5 bis 37 m;
b) Fahrzeugbreite: 2 650 mm;
c) Anzahl Wagenteile: 3 bis 4;
d) Anzahl Achsen: 8;
e) Spurweite: 1 435 mm.
f) Fahrwerke ausdrehbare oder bedingt ausdrehbare Fahrwerke, bei denen mit einem Motor mindestens 2 Räder angetrieben werden:
— Einstiegshöhe: Die Einstiegshöhe an allen Fahrgasttüren ohne Hublift darf max. zwischen 290 und 310 mm über SOK betragen. Dies gilt für das unbeladene Fahrzeug (Hilfsmittel aufgefüllt) mit neuen Rädern.
— Türeinstiegsbereiche: In den Einstiegsbereichen der Türen ohne Hublift dürfen innen im Fahrzeug Rampen bis max. 8 % Neigung vorgesehen werden. Die Fußbodenhöhe im Mittelgang darf nicht größer sein als 380 mm über SOK.
— Einstiegsbereiche mit Hublift: An Türeinstiegen mit Hublift darf die Hubliftplattform nur eine Rampenneigung von max. 3,5 % aufweisen. Die Einstiegshöhe an dieser Tür darf hierzu bis auf 340 mm über SOK angehoben werden.
— Gestaltung der Fußbodenlandschaft: Innerhalb des Fahrzeuges dürfen zur Überwindung von Höhenunterschieden im Bereich der Fahrwerke die Fußböden mit Rampen bis zu 8 % Neigung gestaltet werden.
— Sitzbereiche zwischen Radkästen: Podeste in den Sitzbereichen zwischen Radkästen dürfen vom Mittelgang eine Stufe aufweisen.
— Bereiche an den Wagenenden: Podeste oberhalb von Kupplungsräumen an den Wagenenden dürfen eine Stufe aufweisen.
— Gangbreite zwischen den Radkästen: Die Gangbreite zwischen den Radkästen beträgt in Abhängigkeit des betrieblichen Mindestradius in Bremen von R 23 m mindestens 540 mm.
Das Befahren von Gleisradien in Werkstattbereichen von R 20 m muss möglich sein.
— Gangbreiten zwischen den Sitzlehnen: Die Gangbreite zwischen den Sitzlehnen ist so groß wie techn. möglich herzustellen. Die Gangbreite soll in Abhängigkeit von 4 quer in Fahrrichtung nebeneinander angeordneten Sitzen mit einer Einzelsitzbreite von mindestens 440 mm mindestens 680 mm betragen.
16. In Abschnitt II.1.9) ist angekreuzt worden, dass Varianten / Alternativangebote nicht zulässig sind. Dies entspricht dem jetzigen Überlegungsstand auf Seiten der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Alternativangebote im Ergebnis der Verhandlungen mit den Bewerbern zuzulassen.
17. Nicht in Abschnitt II.2.2) genannte Optionen sind derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen werden. Ggf. kann eine der o. g. oder alle Optionen im Zuge der Verhandlungen auch entfallen.
18. Die Angaben in Abschnitt II.3) beziehen sich auf den Beginn und das Ende der Fahrzeugauslieferung. Es müssen 2 Fahrzeuge so früh wie möglich und bis spätestens zum 30.6.2019 und im Anschluss ca. alle 14 Tage 1 Fahrzeug geliefert werden. Die Lieferfristen laut Abschnitt II.3) können sich im Zuge der Verhandlungen noch verschieben. Eine früherer Anlieferungsbeginn ist erwünscht.
19. Über die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten soll verhandelt werden. In der Folge kann es im Verhältnis zu dem in Abschnitt III.1.1) genannten Stand zu Veränderungen kommen.
20. Der Ablauf des Verfahrens wird näher in den Vergabeunterlagen geregelt. Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
21. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, wesentliche Hauptleistungen des Auftrags (Drehgestell, Wagenkasten, Elektrik) durch einen Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, hat er diesen Unterauftragnehmer und die Art und den Umfang der für ihn vorgesehenen Leistungen im Angebot zu benennen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind für den Unterauftragnehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeberin kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Unterauftragnehmer beschränken. Wenn sich der Bewerber nicht auf die wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers berufen möchte, ist dessen Benennung im Teilnahmeantrag noch nicht notwendig, auch wenn der Bewerber bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht hat, wesentliche Hauptleistungen durch den Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
22. Beruft sich der Bieter bei Angebotsabgabe auf die wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit von Dritten, die noch nicht im Teilnahmeantrag benannt worden sind, gelten die oben in Abschnitt III.2.2) und III.2.3) genannten Anforderungen entsprechend.
23. Die Zuschlagserteilung im hiesigen Verfahren kann nur erfolgen, wenn die Auftraggeberin den für die Finanzierung der Kaufsumme erforderlichen Kredit erhält. Dies setzt die teilweise Übernahme des durch Finanzierung und Tilgung entstehenden zusätzlichen Finanzbedarfs der Auftraggeberin durch die Freie Hansestadt Bremen voraus. Eine entsprechende Zusage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr liegt der Auftraggeberin vor. Des Weiteren ist eine Bürgschaft durch die Bremer Aufbaubank erforderlich. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald sicher gestellt ist, dass der erforderliche Kredit zur Verfügung gestellt wird. Gelingt dies nicht, behält sich die Auftraggeberin die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.
24. Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.