Beschaffung von Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für alle Rechenzentren der BWI Systeme GmbH

BWI Systeme GmbH

Zu den Aufgaben der BWI Systeme gehört die Unterhaltung von Rechenzentren der BWI. Diese Aufgabe umfasst auch Leistungen zu Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für diese Rechenzentren. Dazu werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für 3 Rechenzentren der BWI an den Lokationen Bonn, Köln-Wahn und Strausberg;
— Zusatzdienstleistungen mit einer Vorlaufzeit von maximal 2 Arbeitstagen an jeder der vorgenannten Lokationen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-04 Auftragsbekanntmachung
2016-03-24 Ergänzende Angaben
2016-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
Menge oder Umfang: 9 956 Stunden.500 000900 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 026-042660
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind auf dem Postweg und außen als solche gekennzeichnet rechtzeitig vor Fristablauf einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 💰
900 000 💰
Kurze Beschreibung:
Zu den Aufgaben der BWI Systeme gehört die Unterhaltung von Rechenzentren der BWI. Diese Aufgabe umfasst auch Leistungen zu Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für diese Rechenzentren. Dazu werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für 3 Rechenzentren der BWI an den Lokationen Bonn, Köln-Wahn und Strausberg;
— Zusatzdienstleistungen mit einer Vorlaufzeit von maximal 2 Arbeitstagen an jeder der vorgenannten Lokationen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für Standort 1 – Rechenzentrum Bonn
Kurze Beschreibung:
1. Pförtner- und Empfangsdienstleistungen inkl. Verwaltungstätigkeiten während der Servicezeiten gem. Leistungsbeschreibung;
2. Zusatzdienstleistungen mit einer Vorlaufzeit von minimal 2 Arbeitstagen.
Menge oder Umfang: 3 402 Stunden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
275 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für Standort 2 – Rechenzentrum Köln-Wahn
Kurze Beschreibung:
1. Pförtner- und Empfangsdienstleistungen inkl. Verwaltungstätigkeiten während der regulären Servicezeiten;
Menge oder Umfang: 3 904 Stunden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Pförtner- und Empfangsdienstleistungen für Standort 3 – Rechenzentrum Strausberg
Menge oder Umfang: 2 650 Stunden.
9 956 Stunden.
Beschreibung der Optionen:
Das Volumen der Arbeitsstunden beinhaltet eine fixe Mindestabnahmemenge und ein darüber hinausgehendes, optionales Volumen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: TIQ-2015-017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn, Köln und Strausberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können
Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1. über deren Vermögen die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
Verfahrens beantragt oder ein solches Verfahren
bereits eröffnet worden oder wenn die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist;
2. die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3. die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils
wegen eines Deliktes bestraft worden sind,
das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes
gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr von
Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern;
4. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit
eine schwere Verfehlung begangen haben,
die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt
wurde, insbesondere eine Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der Informations- oder
Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren
Auftrags;
5. die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit
aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit
auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die
nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann
auch mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
6. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von
Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich
nicht erfüllt haben, § 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7. die sich bei der Erteilung von Auskünften, die
gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8,
25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt
werden können, in erheblichem Ausmaß falscher
Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte
nicht erteilt haben.
Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine
Eigenerklärung vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen
Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b
des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland);
2. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
3. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden;
4. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
5.§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
6.§ 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung),
auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes,
Artikel 2 §§ 1 und 2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer 10
des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des
Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung
und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
des Internationalen Strafgerichtshofes.
Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6.
ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
5. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
6. § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung),
Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6. ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen: Gemäß Leistungsbeschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Es sollen 3 Wirtschaftsteilnehmer pro Los zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge auf drei Stufen. Zunächst werden die Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Angaben/Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können nachgefordert werden und sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Auf der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der nach Ziff. 4-5 des Teilnahmeantrages vorzulegenden Nachweise und Erklärungen geprüft. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber erfolgt die differenzierte Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. 6 (fachliche Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben und dem daraus für den einzelnen Bewerber resultierenden Zielerfüllungsgrad. Verfügen mehr als 3 Bewerber je Los über denselben Zielerfüllungsgrad, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
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Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-03-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BWI Systeme GmbH, Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 026-042660 (2016-02-04)
Ergänzende Angaben (2016-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-104226
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 026-042660
ABl. S-Ausgabe: 61
Quelle: OJS 2016/S 061-104226 (2016-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-259710
ABl. S-Ausgabe: 143

Auftragsvergabe
Name: Securitas Services GmbH
Postanschrift: Emil-Hoffmann-Str. 17
Postort: Köln
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Securiatas Services GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 061-104226

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 143-259710 (2016-07-22)