Die SBB GmbH mit Sitz in Konstanz am Bodensee beabsichtigt sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren auf dem deutschen Markt zu beteiligen und benötigt dafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge als Neufahrzeuge sowie ggf. weitere korrespondierende Dienstleistungen im Rahmen der Fahrzeugbereitstellung. Für die Beschaffung der Fahrzeuge können angebotene Finanzierungsmodelle der Aufgabenträger zur Anwendung kommen. Einzelheiten des Beschaffungsvorhabens werden in den Vergabeunterlagen geregelt, die den geeigneten Bewerbern nach erfolgreich abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Beauftragung der SBB GmbH für die entsprechenden Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang:
Es sollen bis zu 125 (Gesamtmenge) elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen (Neufahrzeuge) gemäß den Vorgaben der Aufgabenträger geliefert werden. Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung über eine EBO-Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) verfügen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es sollen bis zu 125 (Gesamtmenge) elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen (Neufahrzeuge) gemäß den Vorgaben der Aufgabenträger geliefert werden. Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung über eine EBO-Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) verfügen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnpersonenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SBB GmbH
Postanschrift: Hafenstraße 10
Postleitzahl: 78462
Postort: Konstanz
Kontakt
Internetadresse: http://sbb-deutschland.de🌏
E-Mail: juergen.heisler@sbb-deutschland.de📧
Telefon: +49 7531-3618812📞
1.) Die Teilnahmeanträge sind bis zum Fristende in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Fahrzeuglieferung für die SBB GmbH“ an die im Anhang A. III) benannte Stelle zu richten. Neben dem Original im Papierformat ist der Teilnahmeantrag als identische Kopie auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie gilt die Papierform.
2.) Rückfragen zu dem Bewerbungsverfahren sind ausschließlich per E-Mail bis 8 Kalendertage vor Fristende an die im Anhang A. I) benannte Stelle zu richten.
3.) Weitere Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge selbstständig zu erstellen.
4.) Die Kommunikationssprache im gesamten Vergabeverfahren ist Deutsch.
5.) Aufwendungen, die im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge und während der späteren Angebotserstellung entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind Entschädigungsansprüche der Bewerber ausgeschlossen.
1.) Die Teilnahmeanträge sind bis zum Fristende in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Fahrzeuglieferung für die SBB GmbH“ an die im Anhang A. III) benannte Stelle zu richten. Neben dem Original im Papierformat ist der Teilnahmeantrag als identische Kopie auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie gilt die Papierform.
2.) Rückfragen zu dem Bewerbungsverfahren sind ausschließlich per E-Mail bis 8 Kalendertage vor Fristende an die im Anhang A. I) benannte Stelle zu richten.
3.) Weitere Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge selbstständig zu erstellen.
4.) Die Kommunikationssprache im gesamten Vergabeverfahren ist Deutsch.
5.) Aufwendungen, die im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge und während der späteren Angebotserstellung entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind Entschädigungsansprüche der Bewerber ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SBB GmbH mit Sitz in Konstanz am Bodensee beabsichtigt sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren auf dem deutschen Markt zu beteiligen und benötigt dafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge als Neufahrzeuge sowie ggf. weitere korrespondierende Dienstleistungen im Rahmen der Fahrzeugbereitstellung. Für die Beschaffung der Fahrzeuge können angebotene Finanzierungsmodelle der Aufgabenträger zur Anwendung kommen. Einzelheiten des Beschaffungsvorhabens werden in den Vergabeunterlagen geregelt, die den geeigneten Bewerbern nach erfolgreich abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Beauftragung der SBB GmbH für die entsprechenden Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger steht.
Die SBB GmbH mit Sitz in Konstanz am Bodensee beabsichtigt sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren auf dem deutschen Markt zu beteiligen und benötigt dafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge als Neufahrzeuge sowie ggf. weitere korrespondierende Dienstleistungen im Rahmen der Fahrzeugbereitstellung. Für die Beschaffung der Fahrzeuge können angebotene Finanzierungsmodelle der Aufgabenträger zur Anwendung kommen. Einzelheiten des Beschaffungsvorhabens werden in den Vergabeunterlagen geregelt, die den geeigneten Bewerbern nach erfolgreich abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Beauftragung der SBB GmbH für die entsprechenden Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger steht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung von elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen
Kurze Beschreibung: S. II.1.5).
Menge oder Umfang:
Das Los 1 umfasst bis zu 50 elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, aufgeteilt in eine Basisstückzahl von bis zu 30 Fahrzeugen und eine optionale Stückzahl von bis zu 20 Fahrzeugen. Durch die Optionsziehung kann sich die Vertragslaufzeit verändern. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Das Los 1 umfasst bis zu 50 elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, aufgeteilt in eine Basisstückzahl von bis zu 30 Fahrzeugen und eine optionale Stückzahl von bis zu 20 Fahrzeugen. Durch die Optionsziehung kann sich die Vertragslaufzeit verändern. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Fahrzeuge müssen für den Einsatz auf Hochgeschwindigkeitsstrecken zugelassen sein.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang:
Das Los 2 umfasst bis zu 75 elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, aufgeteilt in eine Basisstückzahl von ca. 30 Fahrzeugen und eine optionale Stückzahl von bis zu 45 Fahrzeugen. Durch die Optionsziehung kann sich die Vertragslaufzeit verändern. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Das Los 2 umfasst bis zu 75 elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, aufgeteilt in eine Basisstückzahl von ca. 30 Fahrzeugen und eine optionale Stückzahl von bis zu 45 Fahrzeugen. Durch die Optionsziehung kann sich die Vertragslaufzeit verändern. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Gem. Vergabeunterlagen.
Dauer: 40 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konstanz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem
01.10.2015 datiert) beizufügen (bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, und die wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist, vorliegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A.) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, und die wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist, vorliegen:
1. §§ 129, 129 a oder 129 b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108 e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
b.) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
1. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
4. es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
c.) Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
d.) Erklärung zum Umsatz vergleichbarer Projekte bezogen auf die Herstellung und Lieferung von elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, die Gegenstand dieses Auftrages sind, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird ein Mindestumsatz von 100.000.000 EUR (netto) pro Jahr gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d.) Erklärung zum Umsatz vergleichbarer Projekte bezogen auf die Herstellung und Lieferung von elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugen, die Gegenstand dieses Auftrages sind, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird ein Mindestumsatz von 100.000.000 EUR (netto) pro Jahr gefordert.
Der Nachweis der Umsätze hat durch die Vorlage von Jahresabschlüssen und Prüfberichten zu erfolgen.
e.) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Nennung der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweise zu vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Kalenderjahren (2011-2015) mit mindestens 20 elektrisch betriebenen Schienenfahrzeugen pro Projekt.
2. Nachweis von mindestens einer umgesetzten Inbetriebnahme von elektrisch betriebenen Schienenfahrzeugen auf dem deutschen SPNV-Markt.
Alle Referenzen müssen enthalten: Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung der Leistung unter Angabe von SPNV-Netz, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Typ und Anzahl der hergestellten, zugelassenen und ausgelieferten Schienenfahrzeuge.
Alle Referenzen müssen enthalten: Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung der Leistung unter Angabe von SPNV-Netz, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Typ und Anzahl der hergestellten, zugelassenen und ausgelieferten Schienenfahrzeuge.
3. Es ist für mindestens ein elektrisch betriebenes Single-Deck-Schienenfahrzeug eine erteilte EBA-Zulassung einzureichen (Nachweis als Kopie ist ausreichend.).
4. Es ist für mindestens ein elektrisch betriebenes Doppel-Deck-Schienenfahrzeug eine Zulassung auf dem europäischen Markt nachzuweisen.
5. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (kurz: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zugelassen. Eine bestimmte Rechtsform für die Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in zulässig. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine selbst zu erstellende und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (kurz: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zugelassen. Eine bestimmte Rechtsform für die Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in zulässig. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine selbst zu erstellende und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind sowie der/die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter/in bezeichnet ist, der/die die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und zugleich einzige/r Ansprechpartner/in für diesen ist. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt
kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag wird in einem solchen Fall von der Wertung ausgeschlossen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben (Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu nennen. Ein Identitätswechsel in der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag wird in einem solchen Fall von der Wertung ausgeschlossen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben (Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu nennen. Ein Identitätswechsel in der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die erforderlichen Nachweise der Zuverlässigkeit und
finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Punkte III.2.1) und III.2.2)) von jedem Mitglied der Gemeinschaft vorgelegt werden. Die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Punkt III.2.3) können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Punkte III.2.1) und III.2.2)) von jedem Mitglied der Gemeinschaft vorgelegt werden. Die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Punkt III.2.3) können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck wird den Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beigelegt.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck wird den Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beigelegt.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: SBB GmbH
Herrn Jürgen Heisler
Name: Sbb ag
Postanschrift: Wylerstr. 123
Postort: Bern 65
Postleitzahl: 3000
Land: Schweiz 🇨🇭
Kontaktperson: Sbb ag
Herrn Daniel Ritler
Telefon: +41 79-2631866📞
E-Mail: daniel.ritler@sbb.ch📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 061-105870 (2016-03-24)
Ergänzende Angaben (2016-06-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben