Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreis Olpe, Zeitraum 1.1.2017 – 31.12.2021, optionale Verlängerung um 2 Jahre
Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009. Die vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2016. Daher ist eine Neuregelung ab dem 1.1.2017 erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-09-16
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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