Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009. Die vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2016. Daher ist eine Neuregelung ab dem 1.1.2017 erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von biologischen Abfällen
Referenznummer: 156101OEK53 0116
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009. Die vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2016. Daher ist eine Neuregelung ab dem 1.1.2017 erforderlich.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von biologischen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Olpe🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326651
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
“Unterlagen sind bis zum 26.10.2016 vollständig über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de herunterzuladen. Elektronische Angebote sind als Upload in...”
Unterlagen sind bis zum 26.10.2016 vollständig über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de herunterzuladen. Elektronische Angebote sind als Upload in Textform auf Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Schriftliche Angebote an Kreis Siegen-Wittgenstein, Koblenzer Str. 73, Raum 9 / 12, 57072 Siegen weiterhin möglich.
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Quelle: OJS 2016/S 182-326651 (2016-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Olpe hat nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierSG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2016. Daher ist eine Neuregelung ab dem 1.1.2017 erforderlich.
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Gesamtwert des Auftrags: 262413.8 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge