Bestellung eines Gebietsbeauftragten für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Durchführung des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“, Bezirk Pankow, Fördergebiete „Ostseestr. /Grellstr.“ und „Humannplatz“
Im Bezirk Pankow werden seit 2011 Mittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in den beiden Fördergebieten „Ostseestr. /Grellstr.“ und „Humannplatz“ eingesetzt.
Grundlage für den Einsatz der Fördermittel ist das 2014 fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2009 (INSEK) für das Gebiet Humannplatz/ Ostseestraße. Ein Großteil der dort aufgeführten Maßnahmen wurde mit Unterstützung eines Gebietsbeauftragten in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt.
In den Jahren 2017 bis 2020 sollen in den beiden Fördergebieten insgesamt noch 22 Maßnahmen abgeschlossen werden, die sich derzeit in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung befinden. Die Vorbereitung und Begleitung der Maßnahmenumsetzung erfordert, in unterschiedlicher Intensität, die Unterstützung eines Gebietsbeauftragten.
Die Leistungen des Gebietsbeauftragten umfassen entsprechend dem Programmleitfaden „Städtebaulicher Denkmalschutz“ insbesondere:
— Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
— Vorbereitung und Begleitung der Maßnahmenumsetzung und Fördermittelmanagement
— Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / des Bezirks Pankow bei der Abwicklung des Förderverfahrens
— Unterstützung des Bezirks bei rechtlichen Fragestellungen und Genehmigungsverfahren, die sich ggf. aus dem rechtlichen Status der Fördergebiete als städtebauliche Erhaltungsgebiete ergeben
— Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
— allgemeine und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit in den Fördergebieten
— Begleitung und Organisation des Beteiligungsprozesses
— Mitwirkung an administrativen Abstimmungs- und Steuerungsrunden sowie Berichterstattung gegenüber Dritten
— Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und ihres Programmbeauftragten bei der programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
— Programmbegleitendes Monitoring und Evaluation
— Fristgerechte Zuarbeit zum jährlichen Monitoring und der regelmäßigen programmbegleitenden Evaluation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und ihres Programmbeauftragten sowie zum jährlichen e-Monitoring des Bundes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-11-24
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Auftragsbekanntmachung
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2017-01-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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