Betreibermodell Absicherung und Bewachung Seltz

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Betreibermodell Absicherung und Bewachung Seltz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
1 EA Betreibermodell Absicherung und Bewachung. Die Leistung umfasst die Planung, Errichtung, Finanzierung, den Betrieb und die Instandhaltung der Absicherungstechnik einschließlich der für die Absicherung erforderlichen Wachleistungen für das Objekt Munitionslager Seltz.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii5vergabeinland@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4749 📞
Fax: +49 228-5504-5767 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 128-230935
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn. Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Betreibermodell Absicherung und Bewachung Seltz.
Referenznummer: 1/DLII5/GV158
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Munitionslager Seltz, 17089 Seltz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber müssen in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie stehen oder das vorläufige Verfahren hierzu eingeleitet haben. Die Bewerber müssen über ausreichend ermächtigtes Personal verfügen und die Voraussetzungen zur sicheren Aufbewahrung von eingestuften Unterlagen besitzen oder bereit sein, ein Aufnahmeverfahren einleiten zu lassen. Entsprechende Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Zertifikat nach DIN ISO 9001 ist vorzulegen.
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— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 26 und § 27 VSVgV;
— Verpflichtungserklärung der Bewerber und Unterauftragnehmer zur Wahrung der Vertraulichkeit von Verschlusssachen;
— aktueller Auszug aus derm Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre im Teilnahmevordruck;
— aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 12 Monate).
Mindeststandards: Einhaltung der Auflagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bewerber, die noch kein Betreibermodell unter Vertrag haben, müssen zusätzlich den Nachweis erbringen, dass sie bereits vergleichbare Absicherungsvorhaben geplant, errichtet und betrieben haben.
— Referenzliste über den Betrieb von Betreibermodellen bzw. die Planung, Errichtung und den Betrieb vergleichbarer Absicherungsvorhaben. In der Referenzliste ist mindestens eine Referenz aufzuführen, unter Angabe der Komplexität des Betreibermodells/Absicherungsvorhabens, der Laufzeit, des Auftragswertes pro Jahr sowie Auftraggeber und Ansprechstelle mit Telefonnummer.
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— Vorlage der Kopie einer gültigen Zertifizierung nach ISO 9001 ff. oder eines vergleichbaren europäischen Standards für Errichter und Betreiber von Absicherungstechnik.
Mindeststandards:
Einhaltung der Auflagen; Bewerber, die noch kein Betreibermodell unter Vertrag haben, müssen zusätzlich den Nachweis erbringen, dass sie bereits vergleichbare Absicherungsvorhaben geplant, errichtet und betrieben haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflicht (inkl. Produkthaftpflicht) über 5 000 000 EUR je Versicherungsfall je Jahr pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Vorlage vor Vertragsunterzeichnung).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
1. Nachweis, dass der Bewerber in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht oder das vorläufige Verfahren hierzu eingeleitet wurde.
2. Nachweis, dass der Bewerber über ausreichend ermächtigtes Personal verfügt und die Voraussetzungen zur sicheren Aufbewahrung von eingestuften Unterlagen besitzt.
3. Nachweis, dass der Bewerber bereits ein Betreibermodell Absicherung unter Vertrag hat oder dass er bereits vergleichbare Absicherungsvorhaben geplant, finanziert, errichtet und betrieben hat.
4. Zertifikat nach DIN ISO 9001.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-09-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 5
Frau Paul
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn.
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2016/S 128-230935 (2016-06-29)