Kurze Beschreibung
Nach § 60 AsylG ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet, die ihr vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten zugewiesenen Asylsuchende unterzubringen. Aufgrund der in den letzten Jahren und insbesondere im Jahr 2015 stark angestiegenen Zuweisungszahlen möchte die Hansestadt Lübeck die Betreiberschaft von zukünftigen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und die Betreuung in diesen Unterkünften neu ausschreiben.