Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen. Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden. Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind. Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr. Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: VOL-2016-0077
Kurze Beschreibung:
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr.
Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr.
Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6Y4PA.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr.
Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird voraussichtlich ab Oktober 2016, zunächst für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsablauf durch eine Vertragspartei gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flüchtlingsunterkunft; Ackerstraße 8b 10 12; 44652; Herne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnach-weise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen.
Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnach-weise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist, vorlegen.
Mit Abgabe der/des Bewerbung/Angebotes sind Eignungsnachweise grundsätzlich als Eigenerklärung vorzulegen. Das Präqualifikations-verfahren ist zugelassen.
Bei Nichtvorliegen der geforderten bzw. nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Siehe auch abschließende Nachweisliste in den Teilnahmeunterlagen.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Verpflichtungserklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW- TVgG NRW,
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner,
— Eigenerklärung, aus der die durchschnitte jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 53 Abs. 9 VgV) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben in der Interessensbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihres Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben in der Interessensbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihres Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideen zur Förderung der Integrationsfähigkeit der Bewohner
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideen zur Einbindung der Einrichtung in den Sozialraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen in der Flüchtlingshilfe, insbesondere bei Unterbringung, Betreuung und Versorgung
Anpassungsfähigkeit an veränderliche Verhältnisse, Flexibilität in Krisensituationen
Ideen und Konzepte zur Bildung sozialer Netzwerke
Erfahrungen/Kenntnisse der Strukturen von Verwaltung und sozialen Netzwerken in Städten vergleichbarer Größe und Sozialstruktur
Ideen zur Akquise, Qualifizierung, Organisation und Einsatz ehrenamtlicher Helfer/innen
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser
Konzepte und Ideen zur Außendarstellung der Einrichtung und Öffentlichkeitsarbeit
Gewichtung des Preises: 50 %
Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6Y4PA.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 151-273319 (2016-08-01)
Ergänzende Angaben (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der
Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr.
Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Um eine hinreichende Zahl von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Herne vorhalten zu können, ist es erforderlich, eine weitere Unterkunft in Betrieb zu nehmen. Dies soll in der Einrichtung an der Ackerstraße 8b und 10 – 12 in 44652 Herne (Barbaraheim) erfolgen.
Hier können bis zu 415 Personen untergebracht werden.
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der
Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Laufzeit: Ab Okt. 2016- zunächst für 1 Jahr.
Näheres siehe Anlage 1- Veröffentlichungstext in den Teilnahme-unterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Da die Stadt Herne nicht über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, um eine solche Unterkunft in Eigenregie zu betreiben, sollen der Betrieb und die Bewirtschaftung der
Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.
Einrichtung vergeben werden. Gebäude, Außenanlagen sowie Möblierung der Wohneinheiten und Sozialräume werden von der Auftraggeberin gestellt. Dabei wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Einrichtung im Rahmen eines von ihm zu erstellenden Gesamtkonzeptes bewirtschaftet und betreibt, wobei die in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genannten Vorgaben einzuhalten sind.