Der Auftrag betrifft den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in Bremerhaven. Derzeit sind davon ca. 12 500 Lichtpunkte umfasst. Zu dem vorgesehenen Leistungsspektrum gehört die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, der Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie deren Energiebelieferung. Einen Schwerpunkt bildet die Anlagenerneuerung und die damit verbundene Investitionstätigkeit des Betreibers. Der zukünftige Betreiber muss ein Erneuerungskonzept des Auftraggebers umsetzen, das eine umfassende Erneuerung des Anlagenbestandes während der Vertragslaufzeit vorsieht. Das geschätzte Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 12 000 000 EUR, wovon ca. 4 500 000 EUR auf das in den ersten 5 Vertragsjahren umzusetzende Energieeffizienzprogramm entfallen. Der Betreiber erhält jährlich ein pauschales Beleuchtungsentgelt. Durch dieses werden sämtliche Tätigkeiten aus der Betriebsführung, der Instandhaltung, der Erneuerung und der Energielieferung abgegolten. Vorab nicht kalkulierbare Tätigkeiten (insb. der Neu- und Rückbau von Beleuchtungsanlagen) werden gesondert und aufwandsbezogen vergütet. Das Entgelt unterliegt einer jährlichen Preisanpassung nach einer vertraglich vereinbarten Formel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Außenbeleuchtungen
Menge oder Umfang: 12 500 Lichtpunkte.28 000 00032 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Außenbeleuchtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Straßen- und Brückenbau
Postanschrift: Fährstraße 20
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://Bremerhaven.de🌏
— Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzusenden. Es genügt, wenn dem Originaldokument eine gesonderte und vollständige Kopie desselben beigefügt wird.
— Die für die Erklärungen nach dem TtVG erforderlichen Vordrucke erhält jeder Bewerber innerhalb der Frist aus Abschnitt IV.3.3) von der unter Anhang A angegebenen Stelle.
— Darüber hinaus stellt der Auftraggeber keine weiteren Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes.
— Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzusenden. Es genügt, wenn dem Originaldokument eine gesonderte und vollständige Kopie desselben beigefügt wird.
— Die für die Erklärungen nach dem TtVG erforderlichen Vordrucke erhält jeder Bewerber innerhalb der Frist aus Abschnitt IV.3.3) von der unter Anhang A angegebenen Stelle.
— Darüber hinaus stellt der Auftraggeber keine weiteren Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in Bremerhaven. Derzeit sind davon ca. 12 500 Lichtpunkte umfasst. Zu dem vorgesehenen Leistungsspektrum gehört die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, der Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie deren Energiebelieferung.
Der Auftrag betrifft den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in Bremerhaven. Derzeit sind davon ca. 12 500 Lichtpunkte umfasst. Zu dem vorgesehenen Leistungsspektrum gehört die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, der Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie deren Energiebelieferung.
Einen Schwerpunkt bildet die Anlagenerneuerung und die damit verbundene Investitionstätigkeit des Betreibers. Der zukünftige Betreiber muss ein Erneuerungskonzept des Auftraggebers umsetzen, das eine umfassende Erneuerung des Anlagenbestandes während der Vertragslaufzeit vorsieht. Das geschätzte Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 12 000 000 EUR, wovon ca. 4 500 000 EUR auf das in den ersten 5 Vertragsjahren umzusetzende Energieeffizienzprogramm entfallen.
Einen Schwerpunkt bildet die Anlagenerneuerung und die damit verbundene Investitionstätigkeit des Betreibers. Der zukünftige Betreiber muss ein Erneuerungskonzept des Auftraggebers umsetzen, das eine umfassende Erneuerung des Anlagenbestandes während der Vertragslaufzeit vorsieht. Das geschätzte Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 12 000 000 EUR, wovon ca. 4 500 000 EUR auf das in den ersten 5 Vertragsjahren umzusetzende Energieeffizienzprogramm entfallen.
Der Betreiber erhält jährlich ein pauschales Beleuchtungsentgelt. Durch dieses werden sämtliche Tätigkeiten aus der Betriebsführung, der Instandhaltung, der Erneuerung und der Energielieferung abgegolten. Vorab nicht kalkulierbare Tätigkeiten (insb. der Neu- und Rückbau von Beleuchtungsanlagen) werden gesondert und aufwandsbezogen vergütet. Das Entgelt unterliegt einer jährlichen Preisanpassung nach einer vertraglich vereinbarten Formel.
Der Betreiber erhält jährlich ein pauschales Beleuchtungsentgelt. Durch dieses werden sämtliche Tätigkeiten aus der Betriebsführung, der Instandhaltung, der Erneuerung und der Energielieferung abgegolten. Vorab nicht kalkulierbare Tätigkeiten (insb. der Neu- und Rückbau von Beleuchtungsanlagen) werden gesondert und aufwandsbezogen vergütet. Das Entgelt unterliegt einer jährlichen Preisanpassung nach einer vertraglich vereinbarten Formel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht gegeben sind,
— Erklärungen nach dem TtVG (Tariftreue- und Vergabegesetz),
— Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen.
— Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanzen bzw. Bilanzauszüge mit Gewinn- und Verlustrechnungen, welche auch die Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre im Bereich der öffentlichen Beleuchtung ausweisen,
— Ggf. sonstige Unterlagen, welche die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für den langfristigen Auftragsgegenstand belegen.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Bereitschaftserklärungen gemäß § 7 EG Abs. 9 Satz 2 VOL/A vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vollständig belegt sein, die Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. es werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Bereitschaftserklärungen gemäß § 7 EG Abs. 9 Satz 2 VOL/A vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vollständig belegt sein, die Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. es werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen,
— Referenzprojekte für ganz oder teilweise vergleichbare Leistungen der letzten 1-3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und – zeit,
— Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bieters nachzufordern.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bieters nachzufordern.
Für Bietergemeinschaften gelten die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeführten Grundsätze entsprechend.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer zahlt grundsätzlich monatliche vereinbarte Entgelte. Bauleistungen werden gesondert abgerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und (2) technische Leistungsfähigkeit (70 %). Die Bewertung erfolgt anhand einer vergleichenden Betrachtung der von den Bietern im Sinne der Ziff. III.2.2) und 2.3) eingereichten Unterlagen.
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und (2) technische Leistungsfähigkeit (70 %). Die Bewertung erfolgt anhand einer vergleichenden Betrachtung der von den Bietern im Sinne der Ziff. III.2.2) und 2.3) eingereichten Unterlagen.
— Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzusenden. Es genügt, wenn dem Originaldokument eine gesonderte und vollständige Kopie desselben beigefügt wird.
— Die für die Erklärungen nach dem TtVG erforderlichen Vordrucke erhält jeder Bewerber innerhalb der Frist aus Abschnitt IV.3.3) von der unter Anhang A angegebenen Stelle.
— Darüber hinaus stellt der Auftraggeber keine weiteren Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195 Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 4213612256📞
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen. Auch ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen. Auch ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.