Gegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2). Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen. Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: 2016-07-01-NO-BEC
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse.
Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2). Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse.
Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2). Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-06 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 128-229703
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
(1) Die Leistungen werden im Offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 GWB vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(3) Die Angebote können a) elektronisch über die E-Vergabelösung oder b) in Papierform abgegeben werden. Dem Angebot in Papierform ist zusätzliche eine vollständige elektronische Kopie des Angebots im PDF-Format, gespeichert auf einem geeigneten Datenträger (CD, USB) beizulegen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(4) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen und mit den weiteren geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY607.
(1) Die Leistungen werden im Offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 GWB vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(3) Die Angebote können a) elektronisch über die E-Vergabelösung oder b) in Papierform abgegeben werden. Dem Angebot in Papierform ist zusätzliche eine vollständige elektronische Kopie des Angebots im PDF-Format, gespeichert auf einem geeigneten Datenträger (CD, USB) beizulegen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(4) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen und mit den weiteren geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY607.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse.
Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2). Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2). Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Bezeichnung des Loses: Berlin/Brandenburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 3 594 Mitarbeitern der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in Berlin und Brandenburg.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann den Vertrag bis zum 30.6.2019 maximal um 1 Jahr bis zum 31.12.2020 einseitig verlängern.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 362 Mitarbeitern der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verzeichnet ist in Teil IV A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt in Teil III EEE.
(3) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft sind die unter (1) und (2) genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(3) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft sind die unter (1) und (2) genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(4) Für den Fall der Eignungsleihe von Drittunternehmen und der Beteiligung von Nachunternehmern wird auf Ziffer 8.7, 8.8 und 10.1 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Abgabe einer Eigenerklärung, mit der der Bieter zusichert, dass er über eine aktuell bestehende, ausreichende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadenereignis:
Personen- und Sachschäden: mind. 3 000 000 EUR;
Vermögensschäden: mind. 300 000 EUR
jeweils mindestens für das 3-fache pro Versicherungsjahr (vgl. § 8 Abs. 2 Vertrag über die Verpflichtung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verfügt.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, erklärt der Bieter, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(2) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft ist die eben genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft ist die eben genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(3) Für den Fall der Eignungsleihe von Drittunternehmen und der Beteiligung von Nachunternehmern wird auf Ziffer 8.7, 8.8 und 10.1 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Benennung und Vorlage von Nachweisen in Kopie zur beruflichen Befähigung der Mitarbeiter, die für die Gesamt- und Standortbetreuung benannt wurden, gemäß § 3 DGUV Vorschrift 2.
(2) Referenzen:
Je Los Vorlage von mindestens 3 Referenzen über innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
a) Los 1: Vergleichbar ist die Leistung, wenn die Größe des betreuten Unternehmens mindestens 90 % der Beschäftigten der AOK Nordost in Berlin und Brandenburg (also 90 % von 3.594 Mitarbeitern) umfasst und das Unternehmen mindestens 45 Standorte hat.
a) Los 1: Vergleichbar ist die Leistung, wenn die Größe des betreuten Unternehmens mindestens 90 % der Beschäftigten der AOK Nordost in Berlin und Brandenburg (also 90 % von 3.594 Mitarbeitern) umfasst und das Unternehmen mindestens 45 Standorte hat.
b) Los 2: Vergleichbar ist die Leistung, wenn die Größe des betreuten Unternehmens mindestens 90 % der Beschäftigten der AOK Nordost in Mecklenburg-Vorpommern (also 90 % von 1.362 Mitarbeitern) umfasst und das Unternehmen mindestens 25 Standorte in einem Flächenbundesland hat.
b) Los 2: Vergleichbar ist die Leistung, wenn die Größe des betreuten Unternehmens mindestens 90 % der Beschäftigten der AOK Nordost in Mecklenburg-Vorpommern (also 90 % von 1.362 Mitarbeitern) umfasst und das Unternehmen mindestens 25 Standorte in einem Flächenbundesland hat.
Die jeweiligen Auftraggeber sind unter Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Die im Rahmen des Referenzprojektes übernommenen Leistungen sind nach Art und Umfang ausführlich zu beschreiben.
Die jeweiligen Auftraggeber sind unter Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Die im Rahmen des Referenzprojektes übernommenen Leistungen sind nach Art und Umfang ausführlich zu beschreiben.
(3) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft können die eben genannten Erklärungen und Nachweise von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(3) Bei Teilnahme am Vergabeverfahren in Form einer Bietergemeinschaft können die eben genannten Erklärungen und Nachweise von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Bezüglich der weiteren Anforderungen bei Bildung einer Bietergemeinschaft und die in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziffer 9 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(3) Für den Fall der Eignungsleihe von Drittunternehmen und der Beteiligung von Nachunternehmern wird auf Ziffer 8.7, 8.8 und 10.1 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Vorlage der Erklärung des Bieters zum Brandenburgischen Vergabegesetz ggü. der AOK Nordost.
(2) Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Vereinbarung zw. Bieter und Unterauftragnehmer zum Brandenburgischen Vergabegesetz vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
(1) Die Leistungen werden im Offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 GWB vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(3) Die Angebote können a) elektronisch über die E-Vergabelösung oder b) in Papierform abgegeben werden. Dem Angebot in Papierform ist zusätzliche eine vollständige elektronische Kopie des Angebots im PDF-Format, gespeichert auf einem geeigneten Datenträger (CD, USB) beizulegen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
(3) Die Angebote können a) elektronisch über die E-Vergabelösung oder b) in Papierform abgegeben werden. Dem Angebot in Papierform ist zusätzliche eine vollständige elektronische Kopie des Angebots im PDF-Format, gespeichert auf einem geeigneten Datenträger (CD, USB) beizulegen. Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
(4) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen und mit den weiteren geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(4) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen und mit den weiteren geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY607.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Quelle: OJS 2016/S 128-229703 (2016-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Die AOK Nordost hat 2 Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) vergeben. Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Die AOK Nordost hat 2 Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) vergeben. Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Er nimmt die Aufgaben, die sich insbesondere aus § 3 ASiG in Verbindung mit der BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, entsprechend § 19 ASiG (überbetriebliche Dienste) unter Beachtung der Leistungsbeschreibung wahr. In allen Phasen der Leistungserbringung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 30346462777 📠
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Die AOK Nordost hat 2 Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) vergeben. Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die arbeitsmedizinische Betreuung der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Die AOK Nordost hat 2 Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für ihre Beschäftigten in den Bundesländern Berlin/Brandenburg (Los 1) und in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) vergeben. Der Auftragnehmer soll ab dem 1.1.2017 für derzeit ca. 3 594 Beschäftigte der Auftraggeberin in ihren Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg (Los 1) sowie für derzeit ca. 1 362 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern (Los 2) die arbeitsmedizinische Betreuung übernehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin kann den Vertrag bis zum 30.6.2019 maximal um 1 Jahr bis zum 31.12.2020 einseitig verlängern.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien zur Überprüfung der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Gewichtung des Preises: 65
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-06 📅