Betriebsarzt und Arbeitsschutz
Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fach-kräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) und der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV), durch die Beauftragung eines überbetrieblichen, betriebsärztlichen, und sicherheitstechnischen Dienstes nachzukommen. Der Auftrag ist Gegenstand dieser Ausschreibung und ist in die folgenden Lose aufgeteilt:
Los I: Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt.
Los II: Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Aufgabenwahrnehmung des Laserschutzbeauftragten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-12-28
|
Auftragsbekanntmachung
|
2017-04-24
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|