Die unter VI.3) näher bezeichneten Einrichtungen suchen einen Dienstleister für die betriebsärztliche Betreuung.
Die Auftraggeber (derzeit rund 1 300 Mitarbeiter) beauftragen den Auftragnehmer mit der Wahrnehmung sämtlicher betriebsärztlicher Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere entsprechend dessen § 3, und entsprechend der DGUV Vorschrift 2 in der Textfassung der UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Kommunalem Unfallversicherung Bayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Menge oder Umfang:
“Geschätzte Einsatzzeiten pro Vertragsjahr: 550 Stunden.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Versorgungskammer (im Namen der von ihr gesetzlich vertretenen Versorgungseinrichtungen (siehe Punkt VI.3))
Postanschrift: Arabellastraße 33
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.versorgungskammer.de🌏
E-Mail: einkauf@versorgungskammer.de📧
Telefon: +49 899235-8072📞
Fax: +49 899235-8995 📠
“Bei der Dienstleistung handelt es sich um solche der Anlage 1 Teil B der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Kategorie 25. Gem. § 1 EG...”
Bei der Dienstleistung handelt es sich um solche der Anlage 1 Teil B der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Kategorie 25. Gem. § 1 EG Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VgV kommen somit die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt lediglich aus Gründen der Transparenz, auf freiwilliger Basis, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
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Quelle: OJS 2016/S 058-098283 (2016-03-18)
Ergänzende Angaben (2016-03-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben