Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Spitzen- und Sonderbedarfe aufgrund einer ungeplanten Auftragslage erfordern es jedoch, darüber hinaus zusätzliche Personalbedarfe extern einzukaufen. Die zusätzlichen Personalbedarfe belaufen sich aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. 151 000 PT. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1. 2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts. Die Leistungen können sowohl durch Arbeitnehmerüberlassung als auch durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Spitzen- und Sonderbedarfe aufgrund einer ungeplanten Auftragslage erfordern es jedoch, darüber hinaus zusätzliche Personalbedarfe extern einzukaufen.
Die zusätzlichen Personalbedarfe belaufen sich aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. 151 000 PT. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1. 2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts. Die Leistungen können sowohl durch Arbeitnehmerüberlassung als auch durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden.
Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Spitzen- und Sonderbedarfe aufgrund einer ungeplanten Auftragslage erfordern es jedoch, darüber hinaus zusätzliche Personalbedarfe extern einzukaufen.
Die zusätzlichen Personalbedarfe belaufen sich aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. 151 000 PT. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1. 2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts. Die Leistungen können sowohl durch Arbeitnehmerüberlassung als auch durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden.
Die Kompetenzstufen werden wie folgt definiert (gemäß ETH Zürich):
— Junior;
— Professional;
— Senior;
— Expert.
Details siehe Teilnahmeunterlage.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Spitzen- und Sonderbedarfe aufgrund einer ungeplanten Auftragslage erfordern es jedoch, darüber hinaus zusätzliche Personalbedarfe extern einzukaufen.
Die zusätzlichen Personalbedarfe belaufen sich aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. 151 000 PT. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1. 2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts. Die Leistungen können sowohl durch Arbeitnehmerüberlassung als auch durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1. 2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts. Die Leistungen können sowohl durch Arbeitnehmerüberlassung als auch durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: CallCenter/UHD
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Call-Center und User-Help-Desk (First-Level-Support).
Bedarf besteht an der qualifizierten Annahme und Erfassung von IT-Störungen im Ticketsystem des Auftraggebers sowie dem Erstlösungsversuch im Gespräch mit dem Anwender (Call-Center-Agent, UHD-Agent).
Geschätzte Abnahmemenge über 4 Jahre in PT: 13 200.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1.2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1.2017 und endet am 31.12.2019. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2020. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens bis zum 30.9.2019 schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts.
Zusätzliche Informationen:
Die Kompetenzstufen werden wie folgt definiert (gemäß ETH Zürich):
— Junior;
— Professional;
— Senior;
— Expert.
Details siehe Teilnahmeunterlage.
Bezeichnung des Loses: Architektur / Consulting
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Consulting umfasst u. a. Folgendes:
— Consultant (Professional, Senior, Expert);
— Consultant im Betriebsmanagement von Anwendungen (Professional, Senior);
— Consultant ITIL (Senior, Expert);
— Prozessmanager ITIL (Senior, Expert);
— Transitions-Assistenz (Professional);
— Transitionskoordinator für die Integration von Verfahren in das RZ
(Professional, Senior, Expert);
— IT-Sicherheitsberatung und IT-Sicherheitskonzepte (Senior, Expert);
Geschätzte Abnahmemenge über 4 Jahre in PT: 5 280.
Bezeichnung des Loses: SW-Entwicklung
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
— Software-/ Anwendungs-Entwickler (in einer höheren Programmierspra-che wie z. B. PHP, Python, Perl, Ruby oder von Legacy-Sprachen wie Cobol, Natural, PL/1, Uniface oder Assembler; Datenbanksysteme IMS, Adabas, UDS oder von relationalen Datenbanksystemen). (Sprachen Javascript, Dojo, PHP; Datenbanken PostgreSQL, Oracle, SQLite)
— Software-/ Anwendungs-Entwickler (in einer höheren Programmierspra-che wie z. B. PHP, Python, Perl, Ruby oder von Legacy-Sprachen wie Cobol, Natural, PL/1, Uniface oder Assembler; Datenbanksysteme IMS, Adabas, UDS oder von relationalen Datenbanksystemen). (Sprachen Javascript, Dojo, PHP; Datenbanken PostgreSQL, Oracle, SQLite)
— Software-Architekt (in einer höheren Programmiersprache wie z. B. PHP, Python, Perl, Ruby oder von Legacy-Sprachen wie Cobol, Natural, PL/1, Uniface oder Assembler; Datenbanksysteme IMS, Adabas, UDS oder von relationalen Datenbanksystemen) (Senior, Expert).
— Software-Architekt (in einer höheren Programmiersprache wie z. B. PHP, Python, Perl, Ruby oder von Legacy-Sprachen wie Cobol, Natural, PL/1, Uniface oder Assembler; Datenbanksysteme IMS, Adabas, UDS oder von relationalen Datenbanksystemen) (Senior, Expert).
Geschätzte Abnahmemenge über 4 Jahre in PT: 9 640.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage 1 Unternehmensbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Anlage 2 Umsatz.
Mindeststandards:
Die Anlage 2 Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zum „Jahresumsatz Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden darauf überprüft, ob sie mindestens den benannten geforderten Wert beinhalten (bezogen auf den jeweiligen geforderten Mindestwert für das beworbene Los). Dabei müssen die Angaben aller drei Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen.
Die Anlage 2 Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zum „Jahresumsatz Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden darauf überprüft, ob sie mindestens den benannten geforderten Wert beinhalten (bezogen auf den jeweiligen geforderten Mindestwert für das beworbene Los). Dabei müssen die Angaben aller drei Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen.
Folgende Mindestjahresumsatzwerte werden als Mindestkriterium berücksichtigt:
Geforderter jährlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für:
Los 1 („CallCenter/UHD“): 1 000 000 EUR;
Los 2 („Architektur / Consulting“): 4 500 000 EUR;
Los 3 („Projektmanagement“): 3 000 000 EUR;
Los 4 („IT-Betrieb Kommunikationsnetze“): 2 500 000 EUR;
Los 5 („IT-Betrieb“): 9 500 000 EUR;
Los 6 („Mainframe“): 250 000 EUR;
Los 7 („SAP“): 3 000 000 EUR;
Los 8 („SharePoint“): 1 250 000 EUR;
Los 9 („SW-Entwicklung“): 2 000 000 EUR.
Sollte einer der drei Angaben in der Anlage 2 Umsatz den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Sollte einer der drei Angaben in der Anlage 2 Umsatz den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 3 Referenzliste;
Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl;
Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal;
Anlage 6 Qualitätsmanagement;
Anlage 6-1 Zusatzerklärung Qualitätsmanagement;
Anlage 7: Liste privilegierter Nachunternehmer;
Anlage 8: Erklärung Nachunternehmer;
Anlage 9: Erklärung Bewerbergemeinschaft.
Mindeststandards:
— Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe im Folgenden) zumindest einen Gesamtnutzwert von 200 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 450 Punkten erreicht.
— Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe im Folgenden) zumindest einen Gesamtnutzwert von 200 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 450 Punkten erreicht.
— Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in folgenden Fällen verneint:
Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt.
In der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahrs.
In der Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal ergibt die Summe der auszufüllenden Spalten je Skill/Skillkategorie nicht mindestens die Zahl, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllt ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Das ausgewählte Personal hat sich einer Sicherheitsprüfung nach § 34 HmbSÜG zu unterziehen. Ausschließlich Personal mit erfolgreicher Sicherheitsprüfung kann für Dataport tätig werden,
— Behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG in seiner jeweils geltenden Fassung (sofern die Erbringung der Leistung als Arbeitnehmerüberlassung erfolgt); diese Erlaubnis muss spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Diese Erlaubnis muss auch für etwaige Nachunternehmer – ebenfalls spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung – vorliegen.
— Behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG in seiner jeweils geltenden Fassung (sofern die Erbringung der Leistung als Arbeitnehmerüberlassung erfolgt); diese Erlaubnis muss spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Diese Erlaubnis muss auch für etwaige Nachunternehmer – ebenfalls spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung – vorliegen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz: 10 %.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 40 %.
Beschäftigtenzahl: 15 %.
Qualifiziertes Personal: 25 %.
Qualitätsmanagement: 10 %.
Mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung werden je Los zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Der Auftraggeber hat sich im vorliegenden Verfahren zu einer sogenannten Zuschlagslimitierung entschlossen. Das bedeutet für diesen Teilnahmewettbewerb, dass jeder Bewerber sich zwar auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens bezüglich 3 Losen ins anschließende Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Dabei wird eine Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Beteiligung als (Einzel-) Bewerber gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Beschränkung auf 3 Lose zum Beispiel auch für den Fall erreicht wird, dass der betroffene Bewerber bei 2 Losen als Bewerber und bei 1 Los als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beteiligt ist und hinsichtlich dieser 3 Lose ins Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Hinsichtlich einer Mehrfachbeteiligung an ein und demselben Los gelten die allgemeinen rechtlichen Vorschriften bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach eine doppelte Beteiligung als Bewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich unzulässig ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung werden je Los zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Der Auftraggeber hat sich im vorliegenden Verfahren zu einer sogenannten Zuschlagslimitierung entschlossen. Das bedeutet für diesen Teilnahmewettbewerb, dass jeder Bewerber sich zwar auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens bezüglich 3 Losen ins anschließende Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Dabei wird eine Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Beteiligung als (Einzel-) Bewerber gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Beschränkung auf 3 Lose zum Beispiel auch für den Fall erreicht wird, dass der betroffene Bewerber bei 2 Losen als Bewerber und bei 1 Los als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beteiligt ist und hinsichtlich dieser 3 Lose ins Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Hinsichtlich einer Mehrfachbeteiligung an ein und demselben Los gelten die allgemeinen rechtlichen Vorschriften bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach eine doppelte Beteiligung als Bewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich unzulässig ist.
Zunächst wird für jedes Los eine Rangfolge der nach den Regeln dieser Teilnahmeunterlage als geeignet befundenen Bewerbern gebildet. Dann werden den Losen der Reihe nach jeweils 3 der geeigneten Bewerber zugewiesen.
Dabei wird wie folgt verfahren: Die Reihenfolge der Lose bestimmt sich nach deren Größe (geschätzte Abnahmemenge an PT über 4 Jahre, siehe oben). Das heißt, die Bewerberzuweisung beginnt mit Los 5 („IT-Betrieb“) und endet mit Los 6 („Mainframe“).
Die 3 Bewerber, die im Bewerberranking zu dem Los 5 die ersten 3 Plätze…
… er-reicht haben, werden diesem Los zugewiesen und demnach hier zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Danach wird das nächstgrößte Los betrachtet (Los 3 „Projektmanagement“) und auch hier werden wieder die 3 Bestplatzierten im Ranking dem Los zugewiesen usw. Sollte nach dieser Vorgehensweise ein Bewerber nach den oben dargestellten Regeln bereits 3 Losen zugewiesen worden sein, wird dieser Bewerber im Rahmen der weiteren Zuweisungen nicht mehr berücksichtigt (Ausnahme u. U. möglich, s. u.). In diesem Fall wird dann der Bewerber, der im Ranking hinter dem bereits dreimal bedachten Bewerber steht, anstatt dessen als weiterer Bewerber berücksichtigt usw. Dieses Verfahren wird dann durchgeführt, bis allen Losen 3 geeignete Bewerber zugewiesen worden sind. Sollte es im Rahmen dieser Bewerberzuweisung dazu kommen, dass bei einem Los weniger als 3 geeignete Bewerber vorliegen, so kann ausnahmsweise ein Bewerber auch zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, wenn dieser dem Ranking nach als dritter Bewerber zu berücksichtigen wäre. Im Falle einer Wiederholung eines solchen Sachverhalts würde dann nicht dieser Bewerber erneut berücksichtigt und zu einem fünften Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden; in einem solchen Fall würde dann der nächste Bestplatzierte, der bisher erst bei 3 Losen berücksichtigt wurde, zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden usw.
… erreicht haben, werden diesem Los zugewiesen und demnach hier zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Danach wird das nächstgrößte Los betrachtet (Los 3 „Projektmanagement“) und auch hier werden wieder die 3 Bestplatzierten im Ranking dem Los zugewiesen usw. Sollte nach dieser Vorgehensweise ein Bewerber nach den oben dargestellten Regeln bereits 3 Losen zugewiesen worden sein, wird dieser Bewerber im Rahmen der weiteren Zuweisungen nicht mehr berücksichtigt (Ausnahme u. U. möglich, s. u.). In diesem Fall wird dann der Bewerber, der im Ranking hinter dem bereits dreimal bedachten Bewerber steht, anstatt dessen als weiterer Bewerber berücksichtigt usw. Dieses Verfahren wird dann durchgeführt, bis allen Losen 3 geeignete Bewerber zugewiesen worden sind. Sollte es im Rahmen dieser Bewerberzuweisung dazu kommen, dass bei einem Los weniger als 3 geeignete Bewerber vorliegen, so kann ausnahmsweise ein Bewerber auch zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, wenn dieser dem Ranking nach als dritter Bewerber zu berücksichtigen wäre. Im Falle einer Wiederholung eines solchen Sachverhalts würde dann nicht dieser Bewerber erneut berücksichtigt und zu einem fünften Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden; in einem solchen Fall würde dann der nächste Bestplatzierte, der bisher erst bei 3 Losen berücksichtigt wurde, zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden usw.
… erreicht haben, werden diesem Los zugewiesen und demnach hier zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Danach wird das nächstgrößte Los betrachtet (Los 3 „Projektmanagement“) und auch hier werden wieder die drei Bestplatzierten im Ranking dem Los zugewiesen usw. Sollte nach dieser Vorgehensweise ein Bewerber nach den oben dargestellten Regeln bereits 3 Losen zugewiesen worden sein, wird dieser Bewerber im Rahmen der weiteren Zuweisungen nicht mehr berücksichtigt (Ausnahme u. U. möglich, s. u.). In diesem Fall wird dann der Bewerber, der im Ranking hinter dem bereits dreimal bedachten Bewerber steht, anstatt dessen als weiterer Bewerber berücksichtigt usw. Dieses Verfahren wird dann durchgeführt, bis allen Losen 3 geeignete Bewerber zugewiesen worden sind. Sollte es im Rahmen dieser Bewerberzuweisung dazu kommen, dass bei einem Los weniger als 3 geeignete Bewerber vorliegen, so kann ausnahmsweise ein Bewerber auch zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, wenn dieser dem Ranking nach als dritter Bewerber zu berücksichtigen wäre. Im Falle einer Wiederholung eines solchen Sachverhalts würde dann nicht dieser Bewerber erneut berücksichtigt und zu einem fünften Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden; in einem solchen Fall würde dann der nächste Bestplatzierte, der bisher erst bei 3 Losen berücksichtigt wurde, zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden usw.
Mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung werden je Los zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Der Auftraggeber hat sich im vorliegenden Verfahren zu einer sogenannten Zuschlagslimitierung entschlossen. Das bedeutet für diesen Teilnahmewettbewerb, dass jeder Bewerber sich zwar auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens bezüglich 3 Losen ins anschließende Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Dabei wird eine Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Beteiligung als (Einzel-) Bewerber gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Beschränkung auf 3 Lose zum Beispiel auch für den Fall erreicht wird, dass der betroffene Bewerber bei 2 Losen als Bewerber und bei 1 Los als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beteiligt ist und hinsichtlich dieser 3 Lose ins Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Hinsichtlich einer Mehrfachbeteiligung an ein und demselben Los gelten die allgemeinen rechtlichen Vorschriften bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach eine doppelte Beteiligung als Bewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich unzulässig ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung werden je Los zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Der Auftraggeber hat sich im vorliegenden Verfahren zu einer sogenannten Zuschlagslimitierung entschlossen. Das bedeutet für diesen Teilnahmewettbewerb, dass jeder Bewerber sich zwar auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens bezüglich 3 Losen ins anschließende Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Dabei wird eine Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Beteiligung als (Einzel-) Bewerber gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Beschränkung auf 3 Lose zum Beispiel auch für den Fall erreicht wird, dass der betroffene Bewerber bei 2 Losen als Bewerber und bei 1 Los als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beteiligt ist und hinsichtlich dieser 3 Lose ins Verhandlungsverfahren aufgenommen wird. Hinsichtlich einer Mehrfachbeteiligung an ein und demselben Los gelten die allgemeinen rechtlichen Vorschriften bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach eine doppelte Beteiligung als Bewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich unzulässig ist.
Die 3 Bewerber, die im Bewerberranking zu dem Los 5 die ersten…
… 3 Plätze er-reicht haben, werden diesem Los zugewiesen und demnach hier zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Danach wird das nächstgrößte Los betrachtet (Los 3 „Projektmanagement“) und auch hier werden wieder die 3 Bestplatzierten im Ranking dem Los zugewiesen usw. Sollte nach dieser Vorgehensweise ein Bewerber nach den oben dargestellten Regeln bereits drei Losen zugewiesen worden sein, wird dieser Bewerber im Rahmen der weiteren Zuweisungen nicht mehr berücksichtigt (Ausnahme u. U. möglich, s. u.). In diesem Fall wird dann der Bewerber, der im Ranking hinter dem bereits dreimal bedachten Bewerber steht, anstatt dessen als weiterer Bewerber berücksichtigt usw. Dieses Verfahren wird dann durchgeführt, bis allen Losen 3 geeignete Bewerber zugewiesen worden sind. Sollte es im Rahmen dieser Bewerberzuweisung dazu kommen, dass bei einem Los weniger als drei geeignete Bewerber vorliegen, so kann ausnahmsweise ein Bewerber auch zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, wenn dieser dem Ranking nach als dritter Bewerber zu berücksichtigen wäre. Im Falle einer Wiederholung eines solchen Sachverhalts würde dann nicht dieser Bewerber erneut berücksichtigt und zu einem fünften Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden; in einem solchen Fall würde dann der nächste Bestplatzierte, der bisher erst bei 3 Losen berücksichtigt wurde, zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden usw.
… drei Plätze er-reicht haben, werden diesem Los zugewiesen und demnach hier zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Danach wird das nächstgrößte Los betrachtet (Los 3 „Projektmanagement“) und auch hier werden wieder die 3 Bestplatzierten im Ranking dem Los zugewiesen usw. Sollte nach dieser Vorgehensweise ein Bewerber nach den oben dargestellten Regeln bereits 3 Losen zugewiesen worden sein, wird dieser Bewerber im Rahmen der weiteren Zuweisungen nicht mehr berücksichtigt (Ausnahme u. U. möglich, s. u.). In diesem Fall wird dann der Bewerber, der im Ranking hinter dem bereits dreimal bedachten Bewerber steht, anstatt dessen als weiterer Bewerber berücksichtigt usw. Dieses Verfahren wird dann durchgeführt, bis allen Losen 3 geeignete Bewerber zugewiesen worden sind. Sollte es im Rahmen dieser Bewerberzuweisung dazu kommen, dass bei einem Los weniger als 3 geeignete Bewerber vorliegen, so kann ausnahmsweise ein Bewerber auch zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, wenn dieser dem Ranking nach als dritter Bewerber zu berücksichtigen wäre. Im Falle einer Wiederholung eines solchen Sachverhalts würde dann nicht dieser Bewerber erneut berücksichtigt und zu einem fünften Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden; in einem solchen Fall würde dann der nächste Bestplatzierte, der bisher erst bei 3 Losen berücksichtigt wurde, zu einem vierten Los ins Verhandlungsverfahren aufgenommen werden usw.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 der Teilnahmeunterlage genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 130-232806 (2016-07-05)
Ergänzende Angaben (2016-07-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben