Text
— Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so sind die genannten Nachweise mit dem Angebot jeweils, d. h. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen:
a) Nachweis, dass der Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (entsprechend der genannten Vorgaben),
b) Die unterzeichnete „Teil A – Anlage Eigenerklärungen Unterauftragnehmer“ (einschließlich der darin enthaltenen Verfügbarkeitserklärung),
c) Der Nachweis der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig (entsprechend der genannten Vorgaben, insbes. auch zur Gleichwertigkeit).
Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten „Teil A – Anlage Unterauftragnehmer“ anzuführen.