Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt.Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegeben Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 2 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaoe.de🌏
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de📧
Telefon: +49 35140404231/+49 35140404232📞
Fax: +49 35140404444 📠
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt.Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegeben Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 2 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) werden Abfälle aus Haushalten, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt.Der Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe. Diese Leistung beinhaltet die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes, die Gestellung der vorgegeben Behältnisse sowie den Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bestimmter Abfälle. Die Leistung wird in 2 Teillosen ausgeschrieben: Los 1: Wertstoffhof Meißen; Los 2: Wertstoffhof Nossen. Das Grundstück und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wertstoffhof Meißen
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Meißen einschließlich Gestellung der vorgegeben Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
Menge oder Umfang: Innerhalb der Vertragslaufzeit fallen Abfälle in folgenden prognostizierten Mengen an: Grünschnitt: 200 t/a; Sperrmüll: 140 t/a; Altreifen: 140 Stück/a; Kunststoffabfälle: 10 t/a; Glasabfälle: 2 t/a; Metallabfälle: 15 t/a; Elektroaltgeräte: 80 t/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Wertstoffhof Nossen
Kurze Beschreibung:
Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Nossen einschließlich Gestellung der vorgegeben Behältnisse sowie Transport zur Umladestation oder zur Verwertungsanlage für die Eigenverwertung bestimmter Abfälle.
Menge oder Umfang: Innerhalb der Vertragslaufzeit fallen Abfälle in folgenden prognostizierten Mengen an: Grünschnitt: 50 t/a; Sperrmüll: 50 t/a; Altreifen: 50 Stück/a; Kunststoffabfälle: 10 t/a; Glasabfälle: 2 t/a; Metallabfälle: 15 t/a; Elektroaltgeräte: 50 t/a.
Innerhalb der Vertragslaufzeit fallen Abfälle in folgenden prognostizierten Mengen an:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption einmalig um 2 Jahre bis 30.9.2020.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2015-20-GB 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01445 Radebeul.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung mindestens eines Sozialversicherungsträgers vorzulegen, die nicht älter ist als 3 Monate sein darf. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Angaben zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen. Auszug aus dem Register, nicht älter als 6 Monate. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung der Beiträge zur Unfallversicherung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung mindestens eines Sozialversicherungsträgers vorzulegen, die nicht älter ist als 3 Monate sein darf. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Angaben zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen. Auszug aus dem Register, nicht älter als 6 Monate. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung der Beiträge zur Unfallversicherung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Erklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist 3 Referenzenbescheinigungen zur schriftlichen Bestätigung der erbrachten vergleichbaren Leistung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist 3 Referenzenbescheinigungen zur schriftlichen Bestätigung der erbrachten vergleichbaren Leistung vorzulegen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den technischen Daten für den Anlagenbetrieb der Abfallbehandlungsanlagen für die zu verwertenden Altreifen, Grün-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle;
Zertifikat über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die Tätigkeiten Befördern, Lager, Sortieren, Behandeln und Verwerten in Bezug auf die zu verwertenden Abfälle einschließlich der Anlage mit der Übersicht der Abfälle, die für die Behandlung zugelassen sind (Positivkatalog).
Zertifikat über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die Tätigkeiten Befördern, Lager, Sortieren, Behandeln und Verwerten in Bezug auf die zu verwertenden Abfälle einschließlich der Anlage mit der Übersicht der Abfälle, die für die Behandlung zugelassen sind (Positivkatalog).
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in der Summe bewertet.
Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Nachunternehmer bedient, muss er in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabe- stelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Nachunternehmer bedient, muss er in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabe- stelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres für jedes Los, auf das der Zuschlag erteilt wird (Die Bruttoauftragssumme errechnet sich aus der Summe des zeitabhängigen Entgeltes und der Summe der jeweiligen mengenabhängigen Entgelte, multipliziert mit der prognostizierten Leistungsmenge pro Abfallart und Jahr).
Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres für jedes Los, auf das der Zuschlag erteilt wird (Die Bruttoauftragssumme errechnet sich aus der Summe des zeitabhängigen Entgeltes und der Summe der jeweiligen mengenabhängigen Entgelte, multipliziert mit der prognostizierten Leistungsmenge pro Abfallart und Jahr).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 VOL/B; monatliche Abschlagsrechnung des zeitraumabhängigen Entgelts und der mengenabhängigen Entgelte auf der Grundlage der Wiegescheine des Vormonats. Der Rechnungsbetrag für diese Monatsrechnung ist zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 17 VOL/B; monatliche Abschlagsrechnung des zeitraumabhängigen Entgelts und der mengenabhängigen Entgelte auf der Grundlage der Wiegescheine des Vormonats. Der Rechnungsbetrag für diese Monatsrechnung ist zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich sind die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2 500 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2 500 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg „2015-20-GB 2“ zu vermerken. Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG; Konto-Nr. 11266301; BLZ: 12030000; IBAN: DE32 1203 0000 0011 2663 01; BIC: BYLADEM1001.
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg „2015-20-GB 2“ zu vermerken. Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG; Konto-Nr. 11266301; BLZ: 12030000; IBAN: DE32 1203 0000 0011 2663 01; BIC: BYLADEM1001.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Retsch/ Frau Oppel
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Kontaktperson: Sekretariat
Telefon: +49 3514040450📞
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-20-GB 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
Fax: +49 341977-1040 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBI. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. Gemäß § 107 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift definiert der Auftraggeber eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Vergabenachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBI. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. Gemäß § 107 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift definiert der Auftraggeber eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Vergabenachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 005-005355 (2016-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 855 360,93 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-28 📅
Name: NERU GmbH & Co. KG
Postanschrift: Radeburger Straße 65
Postort: Niederau
Postleitzahl: 01689
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postleitzahl: 1689
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5