Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte des UKSH („Werkvertrag Medizintechnik“)
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Campi Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Am UKSH sind insgesamt ca. 12 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Seit dem 01.01.2010 besteht ein Vertrag über die Bewirtschaftung und Instandhaltung der medizintechnischen Geräte des UKSH mit einem externen Auftragnehmer. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2016 aus und muss neu ausgeschrieben werden. Es wird daher ein Partner gesucht, der im Rahmen eines Werkvertrages die Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Geräte und Anlagen (im folgenden „Gerätepark“) des UKSH übernimmt. Die Leistungspflicht des Partners umfasst sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße, gesetzes-, normenkonforme (z. B. MPG und MPBetreibV) und wirtschaftliche Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte für Therapie und Diagnostik des AG, auch Anlagen und Geräte für Forschung und Lehre sowie alle Laborgeräte und –anlagen sicher zu stellen. Hierbei dürfen nach den anerkannten Regeln der Technik notwendige Instandhaltungen nicht unterschritten werden.
Die Aufgaben des Partners umfassen die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Geräteparks, insbesondere:
— Wartung des Geräteparks,
— Inspektion des Geräteparks,
— Instandsetzung des Geräteparks,
— Überwachung und Verwaltung des Geräteparks (z. B. Pflege von Stammdaten, Dokumentation/ Inventarisierung, Abwicklung von Gewährleistungsansprüche),
— Beschaffung von Ersatzteilen, Wartungstests, Verschließteilen, bewirtschaftungs- und instandhaltungsrelevanten Verbrauchs- und Gebrauchsteilen usw.,
— Fortführung des Qualitätsmanagementsystems,
— Umsetzung des Risikomanagement nach DIN 80001,
— Mitarbeiterschulungen,
— Fortschreibung einer mittelfristigen Konzepts für die Reinvestitionsplanung,
— Vorbereitung von Fördermittelanträgen,
— Beratung zu und Mitwirkung an Optimierungsmaßnahmen, beispielweise Beratung zur Standardisierung des Geräteparks,
— Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
— Umzugsmanagement, welches während der Vertragslaufzeit aufgrund umfangreicher Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden des UKSH eine wesentliche Bedeutung hat.
Der Partner ist im Rahmen der Leistungserbringung verpflichtet, auch gestellte Mitarbeiter des UKSH einzusetzen, benötigt aber darüber hinausgehende personelle Ressourcen. Soweit für Leistungen Verträge mit Dritten bestehen, verlangt das UKSH, dass der Partner diese Verträge übernimmt. Sollte dieses nicht möglich sein, so müssen diese Verträge seitens des Partners bewirtschaftet werden, d. h. er wird vom UKSH bevollmächtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen heraus zu erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-22.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-03-22
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Auftragsbekanntmachung
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