Der Auftrag umfasst die Instandsetzung von diversen Zylinderbaugruppen verschiedener Systeme in der Instandsetzungtiefe MES 4. Es ist beabsichtigt, den unter Punkt II.2.1 aufgeführten prognostizierten Bedarf bis zum Ende des vertraglichen Leistungszeitraumes, also bis zum 31.12.2017 zu beauftragen. Sollte dieser Prognosebedarf bis dahin nicht beauftragt worden sein, behält sich der Auftraggeber vor, im Wege einer optionalen Verlängerung der Rahmenvereinbarung den Restanteil ab dem 1.1.2018 zu beauftragen, jedoch längstens bis zum 31.12.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
System Versorgungs Nr. Versorgungsartikelbezeichnung Menge655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123372884 ZYLINDERBAUGRUPPE, 15655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123109123 ZYLINDERBAUGRUPPE, 27655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123182486 ZYLINDERBAUGRUPPE, 9655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123106825 ZYLINDERBAUGRUPPE, 21655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040121743268 ZYLINDERBAUGRUPPE, 12655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123430634 ZYLINDERBAUGRUPPE, 6655 6GH MIRPZ KEILER 3040123389737 ZYLINDERBAUGRUPPE, 6655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123677673 ZYLINDERBAUGRUPPE, 9655 6GH MIRPZ KEILER 3040123389736 ZYLINDERBAUGRUPPE, 3655 4CA LEOPARD 1 FAM U. USTG FZ 3040123106827 ZYLINDERBAUGRUPPE, 12prognostizierte Gesamtmenge: 120.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.hilgmbh.de🌏
E-Mail: vergabe@hilgmbh.de📧
Telefon: +49 00492284463307📞
Fax: +49 00492284463326 📠
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP7YYRYY15.
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP7YYRYY15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Instandsetzung von diversen Zylinderbaugruppen verschiedener Systeme in der Instandsetzungtiefe MES 4. Es ist beabsichtigt, den unter Punkt II.2.1 aufgeführten prognostizierten Bedarf bis zum Ende des vertraglichen Leistungszeitraumes, also bis zum 31.12.2017 zu beauftragen.
Der Auftrag umfasst die Instandsetzung von diversen Zylinderbaugruppen verschiedener Systeme in der Instandsetzungtiefe MES 4. Es ist beabsichtigt, den unter Punkt II.2.1 aufgeführten prognostizierten Bedarf bis zum Ende des vertraglichen Leistungszeitraumes, also bis zum 31.12.2017 zu beauftragen.
Sollte dieser Prognosebedarf bis dahin nicht beauftragt worden sein, behält sich der Auftraggeber vor, im Wege einer optionalen Verlängerung der Rahmenvereinbarung
den Restanteil ab dem 1.1.2018 zu beauftragen, jedoch längstens bis zum 31.12.2018.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 1
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Instandsetzung von Zylinderbaugruppen verschiedener Systeme in der Instandsetzungstiefe MES 4.
Menge oder Umfang: Prognostizierte Gesamtmenge: 80 Stück.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Hinweise zum Mengenlosverfahren:Sollten in diesem Verfahren Mengenlose definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenständiges Angebot abzugeben.Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der Lose erfolgen.Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung).Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Von dem Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme:Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:Auch hier wird nach dem Grundsatz der Loslimitierung verfahren.Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Hinweise zum Mengenlosverfahren:Sollten in diesem Verfahren Mengenlose definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenständiges Angebot abzugeben.Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der Lose erfolgen.Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung).Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Von dem Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme:Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:Auch hier wird nach dem Grundsatz der Loslimitierung verfahren.Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Hinweise zum Mengenlosverfahren:
Sollten in diesem Verfahren Mengenlose definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenständiges Angebot abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).
Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der Lose erfolgen.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung).
Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Von dem Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme:
Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:
Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:
Auch hier wird nach dem Grundsatz der Loslimitierung verfahren.
Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 2
Menge oder Umfang: Prognostizierte Gesamtmenge: 40 Stück.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Hinweise zum Mengenlosverfahren:Sollten in diesem Verfahren Mengenlose definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenständiges Angebot abzugeben.Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der Lose erfolgen.Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung).Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Von dem Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme:Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindes-tens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:Auch hier wird nach dem Grundsatz der Loslimitierung verfahren.Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergabe-rechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Hinweise zum Mengenlosverfahren:Sollten in diesem Verfahren Mengenlose definiert sein, dürfen die Bieter sowohl auf ein als auch auf mehrere Lose bieten. Deshalb ist für jedes Los ein eigenständiges Angebot abzugeben.Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf; Beschl:v. 04.02.2013, VII-Verg 31/12).Auswertung und Bezuschlagung werden in der numerischen Reihenfolge der Lose erfolgen.Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt (Loslimitierung).Ziel der Loslimitierung ist es, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Von dem Grundsatz der Loslimitierung gibt es folgende Ausnahme:Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindes-tens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Hinsichtlich der Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie der im Mengenlos 1 bezuschlagte Bieter zurückgreifen, sowie für Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, gilt folgendes:Auch hier wird nach dem Grundsatz der Loslimitierung verfahren.Ein solches Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot. Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergabe-rechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindes-tens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Loslimitierung ausge-schlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindes-tens 20 % günstiger ist als das nächstgünstigere Angebot (berücksichtigt wird hier nur der wertungsrelevante Angebotspreis). Bei dem nächstgünstigeren Angebot muss es sich um das Angebot eines Bieters handeln, der noch keinen Zuschlag für ein Los bekommen hat.
Weiter darf dieses Angebot nicht unter Verstoß gegen den vergabe-rechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Menge oder Umfang:
System Versorgungs Nr. Versorgungsartikelbezeichnung Menge
Sollte der prognostizierte Bedarf bis zum Vertragsende nicht beauftragt worden sein, behält sich der Auftraggeber vor, im Wege einer optionalen Verlängerung der Rahmenvereinbarung den Restanteil ab dem 1.1.2018 zu beauftragen, jedoch längstens bis zum 31.12.2018.
Sollte der prognostizierte Bedarf bis zum Vertragsende nicht beauftragt worden sein, behält sich der Auftraggeber vor, im Wege einer optionalen Verlängerung der Rahmenvereinbarung den Restanteil ab dem 1.1.2018 zu beauftragen, jedoch längstens bis zum 31.12.2018.
Referenznummer: BG_489_EU/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
00000
Werk des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen des Bewerbers, dass
1. keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23, 24 VSVgV gegen ihn vorliegen,
2. gesetzliche Mindestlöhne (MiLoG) gezahlt und die geltenden für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen (auch bei Nachunternehmer) beachtet werden, bei Verstöße gegen das MiLoG werden sämtliche Kosten übernommen,
3. eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland besteht,
Nachweise des Bewerbers:
4. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
5. Vorlage der Vollmacht eines Bevollmächtigten (nur bei Bietergemeinschaften).
Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers, dass
Nachweise des Unterauftragsnehmers:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass
— für den Fall, dass nach Selbstkostenerstattungspreisen (VO PR 30/53) abgerechnet wird, die in der Preisermittlung von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen und dass die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— für den Fall, dass nach Selbstkostenerstattungspreisen (VO PR 30/53) abgerechnet wird, die in der Preisermittlung von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen und dass die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der zwei nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden:
1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen)
1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
— eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
— eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
— ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
— eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.
1 C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern mindestens
eine Instandsetzung (Materialerhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren
Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde,
oder für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügt wird.
Technisch vergleichbare Baugruppen haben einen vergleichbaren Aufbau und besitzen dieselbe Funktionalität
und weisen eine vergleichbare Komplexität auf.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation der Materialerhaltungsstufe 4
besitzen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte
Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf.
2. dass wir eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation der Materialerhaltungsstufe 4 besitzen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
3. dass uns die zur Instandsetzung in der Materialerhaltungsstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.
4. dass wir alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, besitzen.
5. dass die geforderten NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Produktion AQAP 2120 bzw. AQAP 2130 uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
Nachweise des Bewerbers
6. Kopie der Zertifizierung gem. III.2.3 Ziff. 1 B – (falls vorhanden);
7. Kopie eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001:2008.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von guter Bonität zu mittlerer Bonität aufweist.
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von guter Bonität zu mittlerer Bonität aufweist.
2. Eigenerklärung dahingehend, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Für Baugruppen mit einer IKH kleiner 10.000,- EUR und einem niedrigeren Auftragswert je Baugruppe / Jahr (Jahresbedarf * IKH) kleiner 200.000,- EUR wird die Höhe der Haftpflichtversicherung die Grenze von 5 Mio. EUR pro Schadensfall, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschritten.
2. Eigenerklärung dahingehend, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Für Baugruppen mit einer IKH kleiner 10.000,- EUR und einem niedrigeren Auftragswert je Baugruppe / Jahr (Jahresbedarf * IKH) kleiner 200.000,- EUR wird die Höhe der Haftpflichtversicherung die Grenze von 5 Mio. EUR pro Schadensfall, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschritten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungsziel: 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung und alternativ innerhalb von 14 Kalendertagen mit 0,9 % Skonto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärungen des Bewerbers, dass
1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden,
2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht,
3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,
4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP7YYRYY15.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist (§ 107 Abs. 2
Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 016-024622 (2016-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial📦