Bodenbelag- Energetische Sanierung Bau 10 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH

Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE

Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, wird energetisch saniert. In diesem Zuge werden auch die Innenräume neu gestaltet und folgen einem neuen hochwertig gestalteten Innenraumkonzept.
Das Gebäude wird als Bürogebäude genutzt. Während der Sanierung findet kein Bürobetrieb statt, lediglich der Küchenbereich im BG bleibt während des Sanierungszeitraums in Betrieb. Abbruch erfolgt durch ein weiteres Gewerk.
Der Leistungsumfang umfasst das Liefern und Verlegen von:
— Textilfliesen-Bodenbelägen, in unterschiedlichen Qualitäten und Designs, im Wesentlichen auf Flächenhohlraumböden;
— Holz-Bodenbeläge, Parkett;
— Sockelleisten, linear und gerundet, an Massiv- u. Leichtbauwänden.
Die Leistung erstreckt sich über sämtliche Geschosse BG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG und Dachaufbau (4.OG).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Menge oder Umfang:
— Textilbodenbeläge ca. 10 000 m2,— Holzbodenbeläge ca. 400 m2,— Sockelleisten ca. 2 200 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE
Postanschrift: Daxlander Straße 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-karslruhe.de 🌏
E-Mail: volker.wendel@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721/599-1928 📞
Fax: +49 721/599-1919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-012260
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen werden ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, http://www.subreport.de, angenommen. DIE ELVIS ID-NR. lautet: E18588175. Die Registrierung ist kostenfrei. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform ausgegeben. Die Angebote sind in der Regel elektronisch einzureichen. Bei der elektronischen Übermittlung, sowohl der Teilnahmeanträge als auch der Angebote, ist mindestens die fortgeschrittene Signatur zu verwenden. A. Formale Vorgaben an die Bewerbung. 1. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 2. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. Außer Punkt III.2.1), — HR-Auszug, dort 6 Monate. 3. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern. 4. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 5. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: . a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden und voraussichtlicher Leistungsanteil kleiner 25 %) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen 6. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Dies gilt insbesondere auch für fehlende Referenznachweise, unvollständige Referenznachweise (z. B. wegen fehlender Einzelangaben) oder solche Referenznachweise, die formal nicht wirksam bzw. nicht eindeutig sind. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers, eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojektes zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung, eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht. 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 8. Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus mit beworbenen Losen vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber vom weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen. 9. Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme am gesamten Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei. 10. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen; 2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“); 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage der angegebenen Referenzen. C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe. Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (sog. Abschichtung). Die Vergabestelle behält sich vor, nur mit den gemäß Zuschlagskriterien wirtschaftlich günstigsten 4 Bietern die technisch und kommerziellen Verhandlungen durchzuführen. 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. 4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen, ggf. unter Betrachtung des Gesamtprojektes.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, wird energetisch saniert. In diesem Zuge werden auch die Innenräume neu gestaltet und folgen einem neuen hochwertig gestalteten Innenraumkonzept.
Das Gebäude wird als Bürogebäude genutzt. Während der Sanierung findet kein Bürobetrieb statt, lediglich der Küchenbereich im BG bleibt während des Sanierungszeitraums in Betrieb. Abbruch erfolgt durch ein weiteres Gewerk.
Der Leistungsumfang umfasst das Liefern und Verlegen von:
— Textilfliesen-Bodenbelägen, in unterschiedlichen Qualitäten und Designs, im Wesentlichen auf Flächenhohlraumböden;
— Holz-Bodenbeläge, Parkett;
— Sockelleisten, linear und gerundet, an Massiv- u. Leichtbauwänden.
Die Leistung erstreckt sich über sämtliche Geschosse BG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG und Dachaufbau (4.OG).
Menge oder Umfang:
— Textilbodenbeläge ca. 10 000 m
— Holzbodenbeläge ca. 400 m
— Sockelleisten ca. 2 200 m.
Referenznummer: 2016-0052

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
1. Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur
Mindestbedingung.
2. Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
4. Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
5. Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen,
Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
6. Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände vorliegen.
7. Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Mehr anzeigen
8. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass
seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
gegeben ist. Dazu müssen die folgenden
aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den
Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Mindestbedingung.
1. Aktuelle Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit
Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
(z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur
Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und
zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten).
2. Nachweis über das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung mit mind. 2 000 000 EUR
Deckungssumme für Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Umweltschäden.
3. Eigenerklärung jeweils zum Umsatz und Lieferungen
und Leistungen, jeweils für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln
ausgewiesen.
4. Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich
Bodenbelagsarbeiten in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben sind vom Bewerber und allen Nachunternehmern (bezogen auf den Teil der Leistung, der ggf. an Nachunternehmer weitervergeben werden soll) zu machen:
a. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich der Bodenbelagarbeiten mit Textilfliesen und Holzbodenbelägen, in Gebäuden von Verwaltung, Ladenbau, Schulen, Universitäten o.ä., mit einem Personaleinsatz von mind. 10 Beschäftigten / Tag. Referenzen aus dem Zeitraum zwischen 2011 bis 2015 sollen benannt werden. Die Projekte sollten einen Gesamtauftragswert von größer 200 000 EUR Netto haben.
Mehr anzeigen
Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt):
— Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht,
— Gesamtbaukosten,
— Leistungsumfang,
— Leistungszeitraum,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Adresse und/oder Telefonnummer,
— Projektleiter beim Bewerber,
— Projektinformationen, welche über die je Referenz geforderte DIN A4 Seite hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
b. Eigenerklärung über den Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den oben benannten Leistungsbereichen.
c. Eigenerklärung über eine, während des Projektzeitraums zur Leistungserbringung frei verfügbare Personalkapazität von mind. 10 Mitarbeitern (inkl. Nachunternehmer).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1.) Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
2 000 000 EUR für Personen- / Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR für Umweltschäden gem. III.1.1).
2.)Mängelansprüchebürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaften und eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
von 5 % der Auftragssumme (Bruttowert) zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten sind Gegenstand der späteren Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. §
1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zur
Abgabe der Bewerbung, oder unter der Voraussetzung dass es sich um bereits präqualifizierte Bieter handelt,
im gesamten Vergabeverfahren möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein
federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung
muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Mindestbedingung für Bietergemeinschaften:
— Eigenerklärung im Sinne von §1 GWB;
— Eigenerklärung, welches Mitglied die Gemeinschaft mit uneingeschränkter Wirkung nach außen vertritt;
— Eigenerklärung, welche Teillieferungen von den einzelnen Mitgliedern erbracht werden;
— Eigenerklärung, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz – LTMG). Die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz erfasst werden“ und
die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ sind mit dem Angebot abzugeben.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Volker Wendel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-18 📅
Datum des Endes: 2016-11-18 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Würtemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur
zulässig, wenn
— der Antragsteller den von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind,
— der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist; der Zuschlag kann ab dem in der Information nach § 101a Abs. 1
GWB genannten frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
Quelle: OJS 2016/S 009-012260 (2016-01-12)