Bodycam in NRW (wissenschaftliches Forschungsprojekt)
Mit der beabsichtigten Einfügung des § 15c in das Polizeigesetz NRW wird die erforderliche Rechtsgrundlage im Land NRW für den offenen Einsatz von Bodycams sowohl im öffentlichen Raum als auch in privaten Räumen geschaffen.
Die Auswirkungen dieser Vorschrift und die praktische Anwendung sollen bis zum 30. Juni 2019 durch die Landesregierung unter Mitwirkung einer oder eines unabhängigen sozialwissenschaftlichen Sachverständigen und einer oder eines polizeiwissenschaftlichen Sachverständigen geprüft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-12-09
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Auftragsbekanntmachung
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