Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die öffentlich geförderte Lieferung und Montage eines Tunnelfunksystems für den Stadtbahntunnel des Auftraggebers BBVG, der von dem zu den Stadtwerken Bielefeld gehörenden Nahverkehrsunternehmens moBiel GmbH genutzt wird. Die Lieferung und Montage sind dabei innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen. Zur funktechnischen Versorgung des Stadtbahntunnels muss der Auftragnehmer ein optisches Tunnelfunksystem für das BOS-Digitalfunknetz liefern, installieren und funktionsfähig in Betrieb nehmen. Das Tunnelfunksystem muss in allen Tunnelröhren, auf allen Bahnsteigen und Verteilerebenen sowie in ausgewählte Räumlichkeiten der sieben Stadtbahnstationen eine funktechnische Versorgung von Minimum – 88 dBm sicherstellen. Das Tunnelfunksystem muss im TMO-Modus (Frequenzbereich 380 – 395 MHz) auf Basis von optischen Repeatern aufgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-09.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funkanlagen
Referenznummer: BBVG-2/2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die öffentlich geförderte Lieferung und Montage eines Tunnelfunksystems für den Stadtbahntunnel des Auftraggebers BBVG, der von dem zu den Stadtwerken Bielefeld gehörenden Nahverkehrsunternehmens moBiel GmbH genutzt wird. Die Lieferung und Montage sind dabei innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen. Zur funktechnischen Versorgung des Stadtbahntunnels muss der Auftragnehmer ein optisches Tunnelfunksystem für das BOS-Digitalfunknetz liefern, installieren und funktionsfähig in Betrieb nehmen. Das Tunnelfunksystem muss in allen Tunnelröhren, auf allen Bahnsteigen und Verteilerebenen sowie in ausgewählte Räumlichkeiten der sieben Stadtbahnstationen eine funktechnische Versorgung von Minimum – 88 dBm sicherstellen. Das Tunnelfunksystem muss im TMO-Modus (Frequenzbereich 380 – 395 MHz) auf Basis von optischen Repeatern aufgebaut werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die öffentlich geförderte Lieferung und Montage eines Tunnelfunksystems für den Stadtbahntunnel des Auftraggebers BBVG, der von dem zu den Stadtwerken Bielefeld gehörenden Nahverkehrsunternehmens moBiel GmbH genutzt wird. Die Lieferung und Montage sind dabei innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen. Zur funktechnischen Versorgung des Stadtbahntunnels muss der Auftragnehmer ein optisches Tunnelfunksystem für das BOS-Digitalfunknetz liefern, installieren und funktionsfähig in Betrieb nehmen. Das Tunnelfunksystem muss in allen Tunnelröhren, auf allen Bahnsteigen und Verteilerebenen sowie in ausgewählte Räumlichkeiten der sieben Stadtbahnstationen eine funktechnische Versorgung von Minimum – 88 dBm sicherstellen. Das Tunnelfunksystem muss im TMO-Modus (Frequenzbereich 380 – 395 MHz) auf Basis von optischen Repeatern aufgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Antennen und Reflektoren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am nicht offenen Verfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY655
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe BOS-Tunnelfunksystem“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Büro Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Aus Geheimhaltungsgründen werden die Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettberb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie sonstige an einer Bewerbung beteiligte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag eine vom Auftraggeber vorformulierte Erklärung abzugeben, in der er/es sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang und in Vorbereitung einer etwaigen späteren Beauftragung sowie im Falle einer Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten (Verschwiegenheitsverpflichtung).
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen gem. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmwenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignegnete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
9. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am nicht offenen Verfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY655
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe BOS-Tunnelfunksystem“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Büro Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Aus Geheimhaltungsgründen werden die Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettberb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie sonstige an einer Bewerbung beteiligte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag eine vom Auftraggeber vorformulierte Erklärung abzugeben, in der er/es sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang und in Vorbereitung einer etwaigen späteren Beauftragung sowie im Falle einer Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten (Verschwiegenheitsverpflichtung).
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen gem. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmwenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignegnete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
9. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Lieferumfang des Tunnelfunksystems umfasst aus heutiger Sicht:
— ca. 17 km Leckleiter- und Koaxialkabel;
— ca. 29 km Lichtwellenleiterkabel;
— Lichtwellenleiteranschlußtechnik;
— 2 x optische Master Units an 2 Standorten;
— 9 x optische Repeater an 9 Standorten;
— 15 x 19''-Geräteschränke;
— 40 bis 70 x Antennen in den Verteilerebenen, Betriebsräumen, Notausstiegen und Tunnelmündern;
— 40 bis 70 x Tapper in den Verteilerebenen, Betriebsräumen, Notausstiegen und an den Tunnelmündern;
— 6 x Blitzschutz;
— ein Netzmanagementsystem (Hard- u. Software);
— ca. 39 m CAT7-Kabel;
— ca. 2 km Erdungskabel;
— Erdungsschienen.
Der Dienstleistungsumfang umfasst:
— Erstellung eines Bauzeitplans
— Erstellung einer genehmigungsfähigen Funknetzplanung
— Installation des optischen Verteilsystems
— Verlegung aller erforderlichen Kabel
— Durchführung einer Abnahmemessung für das LWL-System
— Schlüsselfertige Inbetriebnahme des Systems
— Durchführung einer Abnahme-Pegelmessung
— Durchführung eines Probebetriebs
— Schulung und Einweisung der Mitarbeiter
— Erstellung einer Dokumentation.
Dauer: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsformulars (siehe hierzu Ziff. VI.3) seinen Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2013, 2014, 2015), getrennt nach Jahren, anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe hierzu Ziff. VI.3)) folgende Angaben und Unterlagen einzureichen:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe hierzu Ziff. VI.3)) folgende Angaben und Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zu in den letzten 5 Jahren (ab 06/2011) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung und Installation von BOS-Tunnelfunksystemen und Lieferung und Aufbau eines Lichtwellenleiter(LWL)-Systems) mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, des Leistungszeitraums sowie einer näheren Beschreibung der erbrachten Leistungen.
1. Angaben zu in den letzten 5 Jahren (ab 06/2011) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung und Installation von BOS-Tunnelfunksystemen und Lieferung und Aufbau eines Lichtwellenleiter(LWL)-Systems) mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, des Leistungszeitraums sowie einer näheren Beschreibung der erbrachten Leistungen.
2. Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems durch Kopie eines gültigen Zertifikats.
Mindeststandards:
Zu Ziff. 1: Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre mindestens jeweils eine Referenz
a) über die Lieferung und Inbetriebnahme eines TETRA-BOS-Tunnelfunksystems,
b) über die Lieferung und Inbetriebnahme eines BOS-Tunnelfunksystems für öffentlichen Personenverkehr (Stadtbahn, Eisenbahn) mit mindestens 3 Repeatern auf Basis eines optischen Verteilsystems im Trunkmode
c) über die Lieferung und den Aufbau eines LWLSystems
nachweisen.
Zu Ziff. 2: Der Bewerber/ alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen über eine entsprechende, bei Ablauf der Bewerbungsfrist gültige Zertifizierung verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie allgemein die Vergabeunterlagen. Voraussetzung für den Erhalt und die Durchführung des Auftrags ist außerdem die Abgabe einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung, siehe hierzu auch nachfolgend unter Ziff. VI.3).
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie allgemein die Vergabeunterlagen. Voraussetzung für den Erhalt und die Durchführung des Auftrags ist außerdem die Abgabe einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung, siehe hierzu auch nachfolgend unter Ziff. VI.3).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mindestens 5, höchstens 8
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die
Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/
Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne
Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am nicht offenen Verfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY655
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am nicht offenen Verfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY655
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe BOS-Tunnelfunksystem“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Büro Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe BOS-Tunnelfunksystem“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Büro Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Aus Geheimhaltungsgründen werden die Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettberb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie sonstige an einer Bewerbung beteiligte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag eine vom Auftraggeber vorformulierte Erklärung abzugeben, in der er/es sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang und in Vorbereitung einer etwaigen späteren Beauftragung sowie im Falle einer Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten (Verschwiegenheitsverpflichtung).
3. Aus Geheimhaltungsgründen werden die Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettberb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie sonstige an einer Bewerbung beteiligte Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag eine vom Auftraggeber vorformulierte Erklärung abzugeben, in der er/es sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang und in Vorbereitung einer etwaigen späteren Beauftragung sowie im Falle einer Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten (Verschwiegenheitsverpflichtung).
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen gem. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen gem. §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmwenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignegnete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
9. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).