Breitbandanbindung für die Rechenzentren in Köln-Wahn und Strausberg

BWI Systeme GmbH

Bereitstellung von IP-Transit-Breitbandleitungen zum Internet bzw. die Übernahme/Weiterführung inkl. der damit verbundenen Wartungsleistungen gefordert.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden 2 Dienstleistungen durch mindestens zwei Internet Service Provider für die Erneuerung/Weiterführung des Internettransitzugangs an zwei unterschiedlichen Rechenzentrenstandorten ausgeschrieben.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst Internet-Access (Zugang zum Internet) inklusive DNS-Forwarding (Domain-Name-System) sowie eine granular abgestufte Beschreibung der kundenbezogenen Service Level.
Ausgeschrieben werden die:
— Bereitstellung von IP-Transit-Breitbandleitungen zum Internet für die Rechenzentren Köln-Wahn und Strausberg,
— Bereitstellung Internet Service 10Mbit/s synchron mit Provider-IP-Adressen in Strausberg,
— Bereitstellung von DNS Dienstleistungen.
Die ausgeschriebene Leistung wird in drei Teillose gegliedert:
— Los 1: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Köln-Wahn (Flughafenstr. 1, 51147 Köln),
— Los 2: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Strausberg (Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg),
— Los 3: Bereitstellung Internet Service 10Mbit/s synchron mit Provider-IP-Adressen in Strausberg,
Angebote dürfen nur auf Los 1 oder Los 2 jeweils mit oder ohne gleichzeitiges Angebot auf Los 3 abgegeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-10 Auftragsbekanntmachung
2016-03-03 Ergänzende Angaben
2016-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzverkabelung
Gesamtwert des Auftrags: 2 975 870 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzverkabelung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 031-050031
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, welches die Vergabestelle jedem Interessenten auf Anfrage per Mail an BWI-Systeme.Vergabestelle@bwi-systeme.de zur Verfügung stellt“.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von IP-Transit-Breitbandleitungen zum Internet bzw. die Übernahme/Weiterführung inkl. der damit verbundenen Wartungsleistungen gefordert.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden 2 Dienstleistungen durch mindestens zwei Internet Service Provider für die Erneuerung/Weiterführung des Internettransitzugangs an zwei unterschiedlichen Rechenzentrenstandorten ausgeschrieben.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst Internet-Access (Zugang zum Internet) inklusive DNS-Forwarding (Domain-Name-System) sowie eine granular abgestufte Beschreibung der kundenbezogenen Service Level.
Ausgeschrieben werden die:
— Bereitstellung von IP-Transit-Breitbandleitungen zum Internet für die Rechenzentren Köln-Wahn und Strausberg,
— Bereitstellung Internet Service 10Mbit/s synchron mit Provider-IP-Adressen in Strausberg,
— Bereitstellung von DNS Dienstleistungen.
Die ausgeschriebene Leistung wird in drei Teillose gegliedert:
— Los 1: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Köln-Wahn (Flughafenstr. 1, 51147 Köln),
— Los 2: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Strausberg (Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg),
— Los 3: Bereitstellung Internet Service 10Mbit/s synchron mit Provider-IP-Adressen in Strausberg,
Angebote dürfen nur auf Los 1 oder Los 2 jeweils mit oder ohne gleichzeitiges Angebot auf Los 3 abgegeben werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Köln-Wahn (Flughafenstr. 1, 51147 Köln)
Kurze Beschreibung:
Für die Bereitstellung von Breitbandanbindungen für die Standorte Köln-Wahn und Strausberg der BWI Systeme werden für die Lose 1 und 2 übergreifend folgende Anforderungen gestellt:
1. Die Anbindungen müssen eine Bandbreite von mind. 10 Gbit/s ermöglichen; dies ist der Mindestbedarf. Eine darüber hinausgehende Skalierung in Stufen von 1Gbit/s bis maximal 20Gbit/s muss möglich sein. Eine Skalierung auf eine höhere Bandbreite als 10 Gbit/s wird seitens des AG bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert. Die Messung erfolgt mit Methoden des Auftraggebers.
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2. Die Latenzzeit darf 10ms nicht übersteigen. Die Messung erfolgt mit Methoden des Auftraggebers.
3. Die Verwaltung des BGP auf Auftraggeberseite wird durch den Auftraggeber durchgeführt und die jeweiligen Routen müssen durch den Provider distribuiert werden. Zunächst sollen nur Internet Protocol Version 4 (IPv4)-Adressen geroutet und transportiert werden. Bereits vorhandene, vom RIPE NCC zugeordnete providerunabhängige IP-Adressen müssen übernommen und transportiert werden. Die Provider-Infrastruktur muss dafür ausgerüstet sein, auch IPv6-Adressen zu routen und Verbindungen zum IPv6-Adressraum im Internet herzustellen.
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4. Die Verwaltung des BGP auf Auftraggeberseite wird durch den Auftraggeber durchgeführt und die jeweiligen Routen müssen durch den Provider distribuiert werden. Zunächst sollen nur Internet Protocol Version 4 (IPv4)-Adressen geroutet und transportiert werden. Bereits vorhandene, vom RIPE NCC zugeordnete providerunabhängige IP-Adressen müssen übernommen und transportiert werden. Die Provider-Infrastruktur muss dafür ausgerüstet sein, auch IPv6-Adressen zu routen und Verbindungen zum IPv6-Adressraum im Internet herzustellen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bereitstellungsleistung Breitbandleitungen und DNS Standort Strausberg (Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung Internet Service 10Mbit/s synchron mit Provider-IP-Adressen in Strausberg
Kurze Beschreibung:
Der Provider stellt am Standort Strausberg eine Internet-Service-Verbindung mit dem Internet über providereigene Infrastrukturtechnik und IP-Adressen bereit. Dabei soll eine Bandbreite von 10 Mbit/s synchron angeboten werden. Die ISP-Leitung muss skalierbar auf bis zu 20Gbit/s in Schritten von 1Mbit/s sein.
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Es muss eine separate Leitung als die für Los 2 angebotene Leitung bereitgestellt werden. Dabei darf die gleiche physikalische Leitung wie für Los 2 genutzt werden.
Es dürfen die AGBs und Verfügbarkeiten des Internet-Service-Providers gelten. Allerdings ist die mögliche Bündelung mit Los 1 oder Los 2 und den dafür benannten Ausschreibungsanforderungen zu berücksichtigen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: TIW-2015-009

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können
Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1. über deren Vermögen die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
Verfahrens beantragt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet
worden oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist;
2. die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3. die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen
eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre
berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen
eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die
Ausfuhr von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern;
4. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen haben, die vom
Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, insbesondere eine
Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der
Informations- oder Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren
Auftrags;
5. die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit
aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit
auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die
nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann
auch mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
6. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von
Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich
nicht erfüllt haben, § 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7. die sich bei der Erteilung von Auskünften, die
gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8,
25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt
werden können, in erheblichem Ausmaß falscher
Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine Eigenerklärung vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland);
2. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
3. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden;
4. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
5. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
6. § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes,
Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer
10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung
und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6. ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren kann ein Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden, der
1. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt,
2. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet,
3. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
4. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 MiLoG eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet,
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5. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 3 MiLoG, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,
6. entgegen § 16 Absatz 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt,
7. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
8. entgegen § 17 Absatz 2 MiLoG eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder
9. entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt
und infolgedessen mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Daher ist zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 9 eine Eigenerklärung auf Grundlage der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag abzugeben.
Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden und ihre Bereitschaft zur Einhaltung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) auf Grundlage des Formulars zum Teilnahmeantrag erklären.“
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Im Übrigen gelten die Anforderungen des Formulars zum Teilnahmeantrag, das die Bewerber auf Anfrage von der Vergabestelle erhalten.
Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden und ihre Bereitschaft zur Einhaltung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) auf Grundlage des Formulars zum Teilnahmeantrag erklären.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzprojekten der letzten 3 Jahre über die Wahrnehmung von vergleichbaren Projekten mit Angaben zu Kunde (privat oder öffentlicher Dienst), Inhalt und Art Ihrer Leistungen, Laufzeit des Auftrages, Umfang (Personentage) und Rechnungswert (in EUR), Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Berater, eingesetzte Methoden und Technologien, Ansprechpartner (Kontaktdaten: Name, Funktion, Telefon, E-Mail).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung für die Lieferleistung, ist die Rechnung von 30 Kalendertagen
zahlbar.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Entfällt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer des Loses 1 bzw. Loses 2 muss über die ausschließliche Verfügungsbefugnis der Leitung vom Verteilerpunkt bis zum Hausanschluss verfügen oder deren Eigentümer sein.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: 53123
Postleitzahl: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1
Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1.gegen § 101a verstoßen hat oder
2.einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 031-050031 (2016-02-10)
Ergänzende Angaben (2016-03-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 047-077648
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 031-050031
ABl. S-Ausgabe: 47
Quelle: OJS 2016/S 047-077648 (2016-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 050 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 206-373668
ABl. S-Ausgabe: 206

Auftragsvergabe
Name: NetCologne GmbH
Postanschrift: Am Coloneum 9
Postort: Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Postfach 12 04 44
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68055

Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 047-077648

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2016/S 206-373668 (2016-10-20)