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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 11.1.2017.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen).
Die von Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anroderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesonderes des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung / des Angebotes. Angebsichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.