Büro- und Geschäftsbedarf sowie EDV-Verbrauchsmaterial für die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung -

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Büro- und Geschäftsbedarf einschließlich EDV-Verbrauchsmaterial am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin (Mitte) und in den Wahlkreisbüros im gesamten Bundesgebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-11 Auftragsbekanntmachung
2016-03-23 Ergänzende Angaben
2016-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst das Grundsortiment und ein erweitertes Sortiment für die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB). Mit Stand Februar 2016 gehören dem Deutschen Bundestag der 18. Wahlperiode 630 Abgeordnete an. Das Grundsortiment bestimmt sich aus den Positionen 1 bis 377 des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Die Erteilung eines Einzelauftrages ist an einen Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) gebunden.Das erweiterte Sortiment enthält die über das Grundsortiment hinausgehenden Artikel des Büro- und Geschäftsbedarfs sowie des EDV-Verbrauchsmaterials. Dies sind Artikel anderer Art oder Artikel anderer Hersteller, die nicht im Grundsortiment enthalten sind, aber in der Angebotspalette des Auftragnehmers integriert sind. Die MdB sind dabei an keine Mindestbestellmengen oder Verpackungseinheiten gebunden.Werden Artikel von einem MdB angefragt, die nicht zum Grundsortiment gehören, hat der Auftragnehmer mit der Auftraggeberin Rücksprache zu halten. Die Auftraggeberin prüft die Zuordnung und gibt dem Auftragnehmer die entsprechende Rückmeldung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 032-051436
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 22.3.2016 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. — Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei bei der Auftraggeberin; vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden. Die Einzelheiten zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. — Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. — Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das angebotene Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Büro- und Geschäftsbedarf einschließlich EDV-Verbrauchsmaterial am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin (Mitte) und in den Wahlkreisbüros im gesamten Bundesgebiet.
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Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst das Grundsortiment und ein erweitertes Sortiment für die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB). Mit Stand Februar 2016 gehören dem Deutschen Bundestag der 18. Wahlperiode 630 Abgeordnete an. Das Grundsortiment bestimmt sich aus den Positionen 1 bis 377 des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Die Erteilung eines Einzelauftrages ist an einen Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) gebunden.
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Das erweiterte Sortiment enthält die über das Grundsortiment hinausgehenden Artikel des Büro- und Geschäftsbedarfs sowie des EDV-Verbrauchsmaterials. Dies sind Artikel anderer Art oder Artikel anderer Hersteller, die nicht im Grundsortiment enthalten sind, aber in der Angebotspalette des Auftragnehmers integriert sind. Die MdB sind dabei an keine Mindestbestellmengen oder Verpackungseinheiten gebunden.
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Werden Artikel von einem MdB angefragt, die nicht zum Grundsortiment gehören, hat der Auftragnehmer mit der Auftraggeberin Rücksprache zu halten. Die Auftraggeberin prüft die Zuordnung und gibt dem Auftragnehmer die entsprechende Rückmeldung.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die Auftraggeberin.
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Referenznummer: ZT6-1133-2015-453-11-ZT5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Es ist ausreichend, wenn pro Bietergemeinschaft zwei Referenzen angegeben werden. Pro Referenz ist jedoch das jährliche Mindestauftragsvolumen einzuhalten. Der Vordruck „Eigenerklärung “ ist nur einmal pro Bietergemeinschaft einzureichen.
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— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe von 2 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Die Leistungen sollen vergleichbar sein hinsichtlich der Lieferung von Büro- und Geschäftsbedarf. Jede Referenz muss über ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR (netto) verfügen. Bei mindestens einer Referenz muss die Auftragsdurchführung mittels elektronischer Bestellmöglichkeit erfolgt sein.
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Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die vergleichbaren Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
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— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 250 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bieter hat mit seinem Angebot die Internetadresse seines Online-Shops, und eine Eigenerklärung, wie der geschützte Zugriff auf den elektronischen Produktkatalog jedem einzelnen Zugriffsberechtigten möglich sein wird (Anmeldeverfahren/Online-Login), vorzulegen (siehe Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung).
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Hierfür ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung“ zu verwenden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2015-453-11-ZT5
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 22.3.2016 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend;
diese können kostenfrei bei der Auftraggeberin; vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden. Die Einzelheiten
zu der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die
Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss
des Angebots.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das angebotene Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/94990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 032-051436 (2016-02-11)
Ergänzende Angaben (2016-03-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 060-100918
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 032-051436
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2016/S 060-100918 (2016-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 100-179083
ABl. S-Ausgabe: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-17 📅
Name: bürofa Bürofachhandel GmbH
Postanschrift: Elsa-Brändstrom-Straße 95
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13189
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 060-100918

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 100-179083 (2016-05-24)