Busverkehrsleistungen auf den VGN-Linien 713, 714 im Landkreis Fürth
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.2 PBefG.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als Aufgabenträger die Durchführung eines offenen Verfahrens gem. § 3
Abs. 1 und 2 VOL/A-EG..
Der Bedienungskorridor der Linie 713 erstreckt sich von Nürnberg über Stein, Roßtal, Rohr, Heilsbronn bis Neuendettelsau. Die Fahrten dienen überwiegend der Schülerbeförderung zu den Schulen in Heilsbronn, Neuendettelsau, Gymnasium Stein und Realschule Zirndorf.
Bei der Linie 714 handelt es sich um einen Bedarfsverkehr (Rufbus). Das Bedienungsgebiet umfasst den Korridor Stein – Groß-/ Kleinweismannsdorf – Roßtal – Clarsbach- Buchschwabach – Clarsbach. Die Bedarfsfahrten bieten Fahrtmöglichkeiten zwischen den jeweiligen Teilorten und den Gemeindehauptorten. Es existieren die beiden Bedienungsgebiete Roßtal und Stein.
Das Bedienungsgebiet Roßtal umfasst Roßtal mit den Teilorten Buchschwabach, Clarsbach, Groß-/Kleinweismannsdorf, Oedenreuth und Wimpashof. Das Bedienungsgebiet Stein umfasst Stein mit den Teilorten Bertelsdorf, Eckershof, Gutzberg, Loch, Ober-/ Unterbüchlein und Sichersdorf. Darüber hinaus gibt es einzelne Fahrten aus Groß-/ Kleinweismannsdorf nach Stein.
Die in Ziffer IV 3.3 gemachten Terminangaben können sich noch verändern. Die Angabe ist gesetzlich für
die Vorabbekanntmachung nicht erforderlich, wird aber im standardisierten Formular gefordert. Der gültige
Schlusstermin wird im Vergabeverfahren bekanntgegeben.
Die Vergabe ist als Gesamtvergabe beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen
beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a S.2 PBefG zu versagen.
Weitere Informationen zum Auftrag befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-08
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Auftragsbekanntmachung
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